Anzeige

Sach­sen-Anhalt: Neue Sicher­heits­re­gel im Hei­de­bad — Wer kein Deutsch spricht, bleibt drau­ßen

Wer im Heidebad schwimmen möchte, muss sich zukünftig auf Deutsch verständigen können
Wer im Heidebad schwimmen möchte, muss sich zukünftig auf Deutsch verständigen können

Wer im Hei­de­bad in Hal­le schwim­men möch­te, muss künf­tig aus­rei­chen­de Deutsch­kennt­nis­se nach­wei­sen kön­nen. Die­se Rege­lung führ­te Geschäfts­füh­rer Mathi­as Nobel ein, nach­dem er eige­nen Anga­ben zufol­ge ein Klein­kind aus einem meh­re­re Meter tie­fen Becken ret­ten muss­te.

Fol­gen eines Bade­un­falls als Grund für Sicher­heits­maß­nah­me

Nach dem Vor­fall ach­tet das Per­so­nal ver­stärkt dar­auf, ob sich Bade­gäs­te aus­rei­chend ver­stän­di­gen kön­nen. Per­so­nen, die die Anwei­sun­gen des Per­so­nals nicht ver­ste­hen, kön­nen im Ein­zel­fall abge­wie­sen wer­den. Die Ent­schei­dung sorgt nach Anga­ben des Geschäfts­füh­rers für kon­tro­ver­se Reak­tio­nen.

Kei­ne all­ge­mei­ne Sprach­pflicht in deut­schen Schwimm­bä­dern

Eine gesetz­li­che Ver­pflich­tung, Deutsch spre­chen zu müs­sen, um ein Schwimm­bad in Deutsch­land zu besu­chen, besteht nicht. Betrei­ber dür­fen jedoch im Rah­men ihres Haus­rechts Regeln fest­le­gen, die der Sicher­heit der Bade­gäs­te die­nen.

Nach Anga­ben der DLRG kommt es ins­be­son­de­re an Seen häu­fi­ger zu Not­fäl­len als in Hal­len- oder Frei­bä­dern. Ursa­chen dafür sind unter ande­rem wech­seln­de Was­ser­tie­fen, Strö­mun­gen und ein­ge­schränk­te Sicht­ver­hält­nis­se.

Sicher­heit steht im Vor­der­grund

Am Ein­gang des Hei­de­ba­des wird nun indi­vi­du­ell geprüft, ob Ver­stän­di­gungs­pro­ble­me bestehen. Geschäfts­füh­rer Nobel betont, dass die Bade­gäs­te die gel­ten­den Regeln ver­ste­hen müs­sen, damit ihre Sicher­heit gewähr­leis­tet wer­den kann.

Wer die Sicher­heits­vor­schrif­ten auch ohne per­fek­te Deutsch­kennt­nis­se nach­voll­zie­hen kann, darf wei­ter­hin das Bad nut­zen. An sei­ner Linie hält Nobel trotz Kri­tik fest.

DLRG betont die Bedeu­tung der Kom­mu­ni­ka­ti­on

Auch die DLRG Sach­sen-Anhalt betrach­tet die Ver­stän­di­gung zwi­schen Per­so­nal und Bade­gäs­ten als wich­ti­gen Sicher­heits­fak­tor. Geschäfts­füh­rer Hol­ger Fried­rich erklärt, dass die Arbeit der Ret­tungs­kräf­te erschwert wer­de, wenn Anwei­sun­gen nicht ver­stan­den oder bewusst igno­riert wür­den.

Beson­ders an Sprung­tür­men wür­den Sicher­heits­re­geln zuneh­mend miss­ach­tet. Die Durch­set­zung der Ord­nung sei jedoch nicht die eigent­li­che Auf­ga­be der DLRG und beein­träch­ti­ge die eigent­li­che Ret­tungs- und Auf­klä­rungs­ar­beit.

Anzeige

Das könnte Sie auch interessieren

Anzeige