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Bund der Steu­er­zah­ler kri­ti­siert: Mil­li­ar­den für Kli­ma­schutz in Nie­der­sach­sen — ohne Prü­fung der Wirk­sam­keit

Klimaschutzmaßnahmen werden in Niedersachsen offenbar ohne Effizienzprüfung gefördert
Klimaschutzmaßnahmen werden in Niedersachsen offenbar ohne Effizienzprüfung gefördert

Das Land Nie­der­sach­sen inves­tier­te in den ver­gan­ge­nen fünf Jah­ren rund 1,8 Mrd. Euro in Kli­ma­schutz­maß­nah­men, ohne anschlie­ßend die Wirk­sam­keit die­ser Maß­nah­men aus­rei­chend zu über­prü­fen.

Viel Geld floss dabei offen­bar in Bera­tungs­an­ge­bo­te und För­der­pro­gram­me, bei denen mess­ba­re Ziel­vor­ga­ben zur Min­de­rung von Treib­haus­ga­sen gleich gänz­lich fehl­ten. So geht es aus dem vor­ge­stell­ten Jah­res­be­richt des Nie­der­säch­si­schen Lan­des­rech­nungs­hofs her­vor.

Scheck­buch-Kli­ma­schutz wird als Erfolgs­mel­dung ver­kauft 

Zu den Fest­stel­lun­gen des Lan­des­rech­nungs­hofs äußert Jan Ver­möh­len, Vor­stand im Bund der Steu­er­zah­ler Nie­der­sach­sen und Bre­men, deut­li­che Kri­tik:

„Der Erfolg einer Kli­ma­schutz­maß­nah­me muss sich ganz kon­kret in einem Preis pro eige­spar­ter Ton­ne COaus­drü­cken las­sen. Nur so kön­nen knap­pe Haus­halts­mit­tel sinn­voll prio­ri­siert wer­den. Bis­her schei­nen lei­der all­zu häu­fig die Anzahl über­reich­ter För­der­schecks sowie ver­öf­fent­lich­ter Pres­se­mit­tei­lun­gen und Social-Media-Posts als Erfolgs­maß­stab zu die­nen.“

 Das Hand­lungs­feld, in dem das Land selbst einen gro­ßen Bei­trag zum Kli­ma­schutz leis­ten könn­te, sind auch für Ver­möh­len die rund 2.700 lan­des­ei­ge­nen Gebäu­de, die für fast 90 Pro­zent der Gesamt­emis­sio­nen in der Lan­des­ver­wal­tung ver­ant­wort­lich sind.

Steu­er­zah­ler­bund: Land Nie­der­sach­sen hat kei­nen Über­blick über das eige­ne Ver­mö­gen

Durch die Auf­ga­be nicht mehr zwin­gend benö­tig­ter Stand­or­te, die Redu­zie­rung genutz­ter Flä­chen und die kon­se­quen­te Sanie­rung der bau­fäl­ligs­ten Gebäu­de (inkl. ener­ge­ti­scher Sanie­rung) lie­ßen sich Emis­sio­nen sen­ken und lang­fris­tig sogar Ener­gie- und Betriebs­kos­ten ein­spa­ren.

Für ziel­ge­rich­te­te Inves­ti­tio­nen in die eige­nen Lie­gen­schaf­ten feh­le dem Land aller­dings ein belast­ba­rer Über­blick über Bestand und Wer­te­ver­zehr des eige­nen Ver­mö­gens. Hier­auf wei­se der Lan­des­rech­nungs­hof in sei­nem aktu­el­len Jah­res­be­richt ein­mal mehr berech­tig­ter­wei­se hin. Nur eine Ver­mö­gens­rech­nung nach kauf­män­ni­schen Grund­sät­zen kön­ne hier für Ver­bes­se­rung sor­gen, fin­det Ver­möh­len.

Inef­fi­zi­en­te Kli­ma­schutz­maß­nah­men auch in Kom­mu­nen an der Tages­ord­nung

Die nie­der­säch­si­schen Kom­mu­nen wür­den dank der Dop­pik zwar größ­ten­teils über einen geeig­ne­ten Ver­mö­gens­über­blick ver­fü­gen. Ihnen fehl­ten dage­gen oft schlicht die finan­zi­el­len Mit­tel, um kapi­tal­in­ten­si­ve Sanie­rungs­ar­bei­ten ent­schie­den anzu­ge­hen.

Um den­noch Tätig­keit in Sachen Kli­ma­schutz zu signa­li­sie­ren, lie­ße sich die Kom­mu­nal­po­li­tik daher lei­der häu­fig zu klein­tei­li­gen, öffent­lich­keits­wirk­sa­men För­der­pro­gram­men hin­rei­ßen – etwa der För­de­rung beim Kauf von Las­ten­rä­dern, Bal­kon­so­lar­an­la­gen oder Haus­halts­ge­rä­ten.

Dass die­se För­de­run­gen auf­grund von Mit­nah­me­ef­fek­ten oft gar kei­nen eigen­stän­di­gen Bei­trag zum Kli­ma­schutz leis­ten und einen unver­hält­nis­mä­ßig hohen Ver­wal­tungs­auf­wand ver­ur­sa­chen, wer­de dabei regel­mä­ßig außer Acht gelas­sen, so Ver­möh­len. Erfolgs­mes­sun­gen fän­den auch auf kom­mu­na­ler Ebe­ne nur sehr sel­ten statt.

Als erfolg­reich gel­te ein Kli­ma­schutz-För­der­pro­gramm häu­fig schon dann, wenn die För­der­gel­der voll­stän­dig abge­ru­fen wer­den. Mit die­ser Hal­tung wer­de man weder dem Kli­ma­schutz noch dem Steu­er­zah­ler gerecht, beklagt Ver­möh­len.

 

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