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Wichtige Informationen zur Grundsteuerreform 2025

Blankenburg (red). Am 1. Januar 2025 tritt die neue Grundsteuer im Rahmen der Grundsteuerreform in Kraft. Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien wurden im Vorfeld aufgefordert, beim Finanzamt eine Erklärung abzugeben. Basierend auf diesen Angaben hat das Finanzamt eine Neubewertung vorgenommen und die Ergebnisse im sogenannten Grundsteuermessbescheid sowohl den Eigentümerinnen und Eigentümern als auch der Stadtverwaltung übermittelt.

Für die Umsetzung der Grundsteuerreform in der Stadt Blankenburg (Harz) ist folgender Ablauf vorgesehen:

Bis zum 31. Dezember 2024 bleiben die bisherigen Grundsteuerbescheide auf Basis der alten Einheitswerte oder Ersatzbemessungsgrundlagen gültig.

Mit Inkrafttreten der Reform am 1. Januar 2025 werden diese Bescheide automatisch durch das Gesetz aufgehoben. Schriftliche Aufhebungsbescheide werden daher nicht versandt.

Ab 2025 werden Gebäude auf fremdem Grund und Boden (z. B. Garagen oder Bungalows) nicht mehr als separate wirtschaftliche Einheit versteuert. Steuerpflichtig ist künftig der Eigentümer des Grundstücks. Eigentümerinnen und Eigentümer solcher Gebäude sollten daher bestehende Daueraufträge für die Grundsteuer umgehend löschen.

Neue Grundsteuerbescheide werden auf Grundlage der Grundsteuerwerte und -messbeträge erstellt. Hierfür ist eine Änderung der Hebesatzsatzung erforderlich, die voraussichtlich im März 2025 durch den Stadtrat beschlossen wird. Eigentümerinnen und Eigentümern werden gebeten, keine Grundsteuerabschläge zu zahlen, solange noch kein neuer Grundsteuerbescheid vorliegt.

Für Grundstücke, für die eine Straßenreinigungsgebühr zu entrichten ist, werden die Abgabenbescheide im Januar getrennt von der Grundsteuer verschickt.

Ob bestehende SEPA-Lastschriftmandate weiterhin gültig sind, können die Eigentümerinnen und Eigentümer dem neuen Bescheid entnehmen. Gegebenenfalls muss ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden.

Ein Formular dazu steht auf der Internetseite der Stadt Blankenburg (Harz) unter www.blankenburg.de zum Download bereit.

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