Anzeige

Betreu­ungs­be­hör­de infor­miert und schult wei­ter Ehren­amt­li­che

Hal­ber­stadt (red). Auch im neu­en Jahr hat die Betreu­ungs­be­hör­de des Land­krei­ses Harz ein umfang­rei­ches Schu­lungs­pro­gramm auf­ge­legt. Die Vor­trä­ge und Semi­na­re rich­ten sich sowohl an Neu­ein­stei­ger als auch an Erfah­re­ne in der ehren­amt­li­chen Betreu­ungs­ar­beit.

Für Inter­es­sier­te, die ers­te Infor­ma­tio­nen rund um die Auf­ga­be eines ehren­amt­li­chen Betreu­ers haben möch­ten, steht die Vor­trags­rei­he „Betreu­er gesucht!“ auf dem Pro­gramm: Hier wer­den wich­ti­ge Fra­gen zu Auf­ga­ben, Rech­ten und Pflich­ten ehren­amt­li­cher Betreu­er beant­wor­tet. Außer­dem erhal­ten Inter­es­sier­te im Vor­trag Infor­ma­tio­nen zum regio­na­len Netz­werk aus Betreu­ungs­ver­ei­nen und ‑gerich­ten sowie sozia­len Insti­tu­tio­nen. Die Vor­trä­ge sind öffent­lich und kos­ten­frei. Der ers­te Vor­trag fin­det am 5. Febru­ar 2025 um 16 Uhr in der Kreis­volks­hoch­schu­le Qued­lin­burg statt.

Basis­wis­sen rund um die gesetz­li­che Betreu­ung sowie Voll­mach­ten und Pati­en­ten­rech­te ver­mit­telt eine wei­te­re Vor­trags­rei­he, die für die­je­ni­gen gedacht ist, die sich inten­si­ver mit dem Betreu­ungs­recht beschäf­ti­gen wol­len oder müs­sen. Auf der Agen­da ste­hen The­men wie Betreu­ungs­ver­fü­gung, Par­al­le­len zwi­schen Betreu­ung und Voll­macht, „Ehe­gat­ten­not­ver­tre­tung“ in der Gesund­heits­sor­ge, Infor­ma­tio­nen über Form und Aus­wir­kun­gen der Voll­macht sowie zur Pati­en­ten­ver­fü­gung. Die­se kos­ten­lo­se Vor­trags­rei­he beginnt am 26. Febru­ar um 16 Uhr in der Kreis­volks­hoch­schu­le Wer­ni­ge­ro­de.

Alle wei­te­ren Ter­mi­ne für die oben genann­ten Vor­trä­ge ste­hen im Inter­net unter www.kvhs-harz.de. Dort kön­nen sich Inter­es­sier­te kos­ten­los zu allen Ver­an­stal­tun­gen anmel­den.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen gibt es auch online unter www.kreis-hz.de/de/betreuung-und-vorsorge.html und bei der Betreu­ungs­be­hör­de des Land­krei­ses Harz, tele­fo­nisch unter 03941 5970–5252 und per E‑Mail an betreuungsbehoerde@kreis-hz.de.

Hin­ter­grund:

Die Betreu­ungs­be­hör­de des Land­krei­ses Harz ist der Ansprech­part­ner für Bür­ger, wenn es um Betreu­ung, Vor­sor­ge­voll­mach­ten und Pati­en­ten­ver­fü­gun­gen geht. Die Mit­ar­bei­ter prü­fen für das Gericht die Betreu­ungs­er­for­der­lich­keit und infor­mie­ren regel­mä­ßig bei Vor­trä­gen über das The­ma Betreu­ung und Vor­sor­ge­voll­macht.

Anzeige

Das könnte Sie auch interessieren

Anzeige