Nach dem tödlichen Zusammenstoß eines E‑Bike-Fahrers mit einem Streifenwagen im Landkreis Nordhausen hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den Fahrer des Polizeifahrzeugs aufgenommen. Gegen den Beamten wird wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt. Wie genau es zu dem Unfall kam und mit welcher Geschwindigkeit der Streifenwagen unterwegs war, ist bislang nicht abschließend geklärt.
Bei dem Unfall am vergangenen Donnerstag war ein 35 Jahre alter E‑Bike-Fahrer ums Leben gekommen. Der Mann war gegen 20 Uhr zwischen Heringen/Helme und Uthleben mit dem Polizeifahrzeug zusammengestoßen. Er erlitt dabei so schwere Verletzungen, dass er noch an der Unfallstelle starb.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Mühlhausen war es zum Zeitpunkt des Unfalls bereits dunkel. Die Fahrbahn soll nach den bisherigen Erkenntnissen trocken gewesen sein. Der 35-Jährige kam demnach mit seinem Fahrrad aus Richtung einer Kleingartenanlage und fuhr von rechts auf die Straße.
Eine zentrale Frage der Ermittlungen ist nun, wie sich die beiden Beteiligten unmittelbar vor der Kollision verhielten. Bislang steht insbesondere nicht fest, ob der E‑Bike-Fahrer beim Einfahren auf die Straße die Vorfahrt des Streifenwagens missachtet hat. Ebenso müssen die Ermittler klären, unter welchen Umständen sich das Polizeifahrzeug der Unfallstelle näherte.
Warum war der Streifenwagen unterwegs?
Von Bedeutung ist dabei auch der Anlass der Fahrt. Die Ermittler wollen feststellen, warum der Streifenwagen zu diesem Zeitpunkt auf der Strecke unterwegs war und ob es sich um eine gewöhnliche Dienstfahrt oder eine Einsatzfahrt handelte.
Diese Frage könnte für die Rekonstruktion des Unfallgeschehens eine wichtige Rolle spielen. Entscheidend ist unter anderem, welche Geschwindigkeit das Polizeifahrzeug vor dem Zusammenstoß hatte und wie sich seine Fahrt unmittelbar vor der Kollision entwickelte.
Antworten darauf soll unter anderem die technische Auswertung der vorhandenen Fahrzeugdaten liefern. Die Staatsanwaltschaft will dafür die Daten des Fahrtenschreibers auswerten. Zusätzlich soll ein Unfallgutachten den Ablauf möglichst genau rekonstruieren.
Fahrer des Streifenwagens schweigt bislang
Der Fahrer des Polizeifahrzeugs hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen beziehungsweise zum Unfallhergang geäußert. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft machte der beschuldigte Beamte von seinem Schweigerecht Gebrauch.
Auch der zweite Polizeibeamte, der sich zum Zeitpunkt des Unfalls im Streifenwagen befand, hat sich den Angaben zufolge bislang nicht zum Geschehen geäußert.
Dass der Fahrer als Beschuldigter geführt wird, bedeutet noch keine Feststellung seiner Schuld. Die Ermittlungen sollen vielmehr klären, ob ihm ein sorgfaltswidriges Verhalten vorzuwerfen ist und ob ein solches Verhalten für den Tod des E‑Bike-Fahrers ursächlich gewesen sein könnte.
Gutachten und Fahrzeugdaten sollen Unfallhergang klären
Für die Rekonstruktion des Geschehens sind nun mehrere Untersuchungsergebnisse von Bedeutung. Neben der Auswertung des Fahrtenschreibers warten die Ermittler auf das Unfallgutachten sowie auf die Ergebnisse der Obduktion des Verstorbenen.
Das Gutachten kann beispielsweise Aufschluss über die Bewegungsabläufe der beteiligten Fahrzeuge, den Kollisionspunkt und – soweit sich dies anhand der Spuren und technischen Daten rekonstruieren lässt – die gefahrenen Geschwindigkeiten geben. Die Obduktion soll wiederum die genaue Todesursache und die bei dem Zusammenstoß erlittenen Verletzungen dokumentieren.
Erst aus der Zusammenschau der Spuren am Unfallort, der technischen Fahrzeugdaten, der rechtsmedizinischen Erkenntnisse und möglicher Zeugenaussagen dürfte sich ein genaueres Bild davon ergeben, wie es zu dem tödlichen Zusammenstoß kam.
Viele Fragen zum Unfall noch offen
Bis zum Abschluss dieser Untersuchungen bleiben wesentliche Fragen unbeantwortet: Noch ist nicht geklärt, mit welcher Geschwindigkeit der Streifenwagen unterwegs war, wann die Beteiligten einander wahrnehmen konnten und ob beziehungsweise zu welchem Zeitpunkt eine Kollision noch hätte verhindert werden können.
Auch die Frage nach der Vorfahrt ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft bislang nicht abschließend beantwortet. Damit ist derzeit offen, welches Verhalten der Beteiligten letztlich entscheidend zum Unfall beitrug.
Die Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung dienen nun dazu, diese Fragen zu beantworten. Ob sich der Verdacht gegen den Polizeibeamten erhärtet und es später zu einer Anklage kommt, hängt von den Ergebnissen der noch ausstehenden Untersuchungen ab.





























