Töd­li­cher Unfall mit Strei­fen­wa­gen: Ermitt­lun­gen gegen Poli­zei­be­am­ten

Bei einem Zusammenstoß mit einem Streifenwagen ist ein 35-jähriger E-Bike-Fahrer ums Leben gekommen
Bei einem Zusammenstoß mit einem Streifenwagen ist ein 35-jähriger E-Bike-Fahrer ums Leben gekommen

Nach dem töd­li­chen Zusam­men­stoß eines E‑Bike-Fah­rers mit einem Strei­fen­wa­gen im Land­kreis Nord­hau­sen hat die Staats­an­walt­schaft Ermitt­lun­gen gegen den Fah­rer des Poli­zei­fahr­zeugs auf­ge­nom­men. Gegen den Beam­ten wird wegen des Ver­dachts der fahr­läs­si­gen Tötung ermit­telt. Wie genau es zu dem Unfall kam und mit wel­cher Geschwin­dig­keit der Strei­fen­wa­gen unter­wegs war, ist bis­lang nicht abschlie­ßend geklärt.

Bei dem Unfall am ver­gan­ge­nen Don­ners­tag war ein 35 Jah­re alter E‑Bike-Fah­rer ums Leben gekom­men. Der Mann war gegen 20 Uhr zwi­schen Heringen/Helme und Uth­le­ben mit dem Poli­zei­fahr­zeug zusam­men­ge­sto­ßen. Er erlitt dabei so schwe­re Ver­let­zun­gen, dass er noch an der Unfall­stel­le starb.

Nach Anga­ben der Staats­an­walt­schaft Mühl­hau­sen war es zum Zeit­punkt des Unfalls bereits dun­kel. Die Fahr­bahn soll nach den bis­he­ri­gen Erkennt­nis­sen tro­cken gewe­sen sein. Der 35-Jäh­ri­ge kam dem­nach mit sei­nem Fahr­rad aus Rich­tung einer Klein­gar­ten­an­la­ge und fuhr von rechts auf die Stra­ße.

Eine zen­tra­le Fra­ge der Ermitt­lun­gen ist nun, wie sich die bei­den Betei­lig­ten unmit­tel­bar vor der Kol­li­si­on ver­hiel­ten. Bis­lang steht ins­be­son­de­re nicht fest, ob der E‑Bike-Fah­rer beim Ein­fah­ren auf die Stra­ße die Vor­fahrt des Strei­fen­wa­gens miss­ach­tet hat. Eben­so müs­sen die Ermitt­ler klä­ren, unter wel­chen Umstän­den sich das Poli­zei­fahr­zeug der Unfall­stel­le näher­te.

War­um war der Strei­fen­wa­gen unter­wegs?

Von Bedeu­tung ist dabei auch der Anlass der Fahrt. Die Ermitt­ler wol­len fest­stel­len, war­um der Strei­fen­wa­gen zu die­sem Zeit­punkt auf der Stre­cke unter­wegs war und ob es sich um eine gewöhn­li­che Dienst­fahrt oder eine Ein­satz­fahrt han­del­te.

Die­se Fra­ge könn­te für die Rekon­struk­ti­on des Unfall­ge­sche­hens eine wich­ti­ge Rol­le spie­len. Ent­schei­dend ist unter ande­rem, wel­che Geschwin­dig­keit das Poli­zei­fahr­zeug vor dem Zusam­men­stoß hat­te und wie sich sei­ne Fahrt unmit­tel­bar vor der Kol­li­si­on ent­wi­ckel­te.

Ant­wor­ten dar­auf soll unter ande­rem die tech­ni­sche Aus­wer­tung der vor­han­de­nen Fahr­zeug­da­ten lie­fern. Die Staats­an­walt­schaft will dafür die Daten des Fahr­ten­schrei­bers aus­wer­ten. Zusätz­lich soll ein Unfall­gut­ach­ten den Ablauf mög­lichst genau rekon­stru­ie­ren.

Fah­rer des Strei­fen­wa­gens schweigt bis­lang

Der Fah­rer des Poli­zei­fahr­zeugs hat sich bis­lang nicht zu den Vor­wür­fen bezie­hungs­wei­se zum Unfall­her­gang geäu­ßert. Nach Anga­ben der Staats­an­walt­schaft mach­te der beschul­dig­te Beam­te von sei­nem Schwei­ge­recht Gebrauch.

Auch der zwei­te Poli­zei­be­am­te, der sich zum Zeit­punkt des Unfalls im Strei­fen­wa­gen befand, hat sich den Anga­ben zufol­ge bis­lang nicht zum Gesche­hen geäu­ßert.

Dass der Fah­rer als Beschul­dig­ter geführt wird, bedeu­tet noch kei­ne Fest­stel­lung sei­ner Schuld. Die Ermitt­lun­gen sol­len viel­mehr klä­ren, ob ihm ein sorg­falts­wid­ri­ges Ver­hal­ten vor­zu­wer­fen ist und ob ein sol­ches Ver­hal­ten für den Tod des E‑Bike-Fah­rers ursäch­lich gewe­sen sein könn­te.

Gut­ach­ten und Fahr­zeug­da­ten sol­len Unfall­her­gang klä­ren

Für die Rekon­struk­ti­on des Gesche­hens sind nun meh­re­re Unter­su­chungs­er­geb­nis­se von Bedeu­tung. Neben der Aus­wer­tung des Fahr­ten­schrei­bers war­ten die Ermitt­ler auf das Unfall­gut­ach­ten sowie auf die Ergeb­nis­se der Obduk­ti­on des Ver­stor­be­nen.

Das Gut­ach­ten kann bei­spiels­wei­se Auf­schluss über die Bewe­gungs­ab­läu­fe der betei­lig­ten Fahr­zeu­ge, den Kol­li­si­ons­punkt und – soweit sich dies anhand der Spu­ren und tech­ni­schen Daten rekon­stru­ie­ren lässt – die gefah­re­nen Geschwin­dig­kei­ten geben. Die Obduk­ti­on soll wie­der­um die genaue Todes­ur­sa­che und die bei dem Zusam­men­stoß erlit­te­nen Ver­let­zun­gen doku­men­tie­ren.

Erst aus der Zusam­men­schau der Spu­ren am Unfall­ort, der tech­ni­schen Fahr­zeug­da­ten, der rechts­me­di­zi­ni­schen Erkennt­nis­se und mög­li­cher Zeu­gen­aus­sa­gen dürf­te sich ein genaue­res Bild davon erge­ben, wie es zu dem töd­li­chen Zusam­men­stoß kam.

Vie­le Fra­gen zum Unfall noch offen

Bis zum Abschluss die­ser Unter­su­chun­gen blei­ben wesent­li­che Fra­gen unbe­ant­wor­tet: Noch ist nicht geklärt, mit wel­cher Geschwin­dig­keit der Strei­fen­wa­gen unter­wegs war, wann die Betei­lig­ten ein­an­der wahr­neh­men konn­ten und ob bezie­hungs­wei­se zu wel­chem Zeit­punkt eine Kol­li­si­on noch hät­te ver­hin­dert wer­den kön­nen.

Auch die Fra­ge nach der Vor­fahrt ist nach Anga­ben der Staats­an­walt­schaft bis­lang nicht abschlie­ßend beant­wor­tet. Damit ist der­zeit offen, wel­ches Ver­hal­ten der Betei­lig­ten letzt­lich ent­schei­dend zum Unfall bei­trug.

Die Ermitt­lun­gen wegen des Ver­dachts der fahr­läs­si­gen Tötung die­nen nun dazu, die­se Fra­gen zu beant­wor­ten. Ob sich der Ver­dacht gegen den Poli­zei­be­am­ten erhär­tet und es spä­ter zu einer Ankla­ge kommt, hängt von den Ergeb­nis­sen der noch aus­ste­hen­den Unter­su­chun­gen ab.

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