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Betrugs­ring in Gos­lar auf­ge­deckt: Fal­sche Gold- und Pelz­händ­ler ziel­ten auf Senio­ren ab

In Gos­lar wur­den unlängst betrü­ge­ri­sche Geschäfts­prak­ti­ken auf­ge­deckt, die ins­be­son­de­re älte­re Men­schen als Ziel­grup­pe hat­ten. Dubio­se Geschäf­te­ma­cher lock­ten mit ganz­sei­ti­gen Anzei­gen in Lokal­zei­tun­gen, die hohe Tages­prei­se für Pelz- und Gold­an­käu­fe ver­spra­chen. Die Poli­zei und das Gewer­be­amt Gos­lar grif­fen ein, nach­dem wie­der­holt Ver­dachts­mo­men­te auf betrü­ge­ri­sche Absich­ten fest­ge­stellt wur­den.

Bei einer Über­prü­fung der in den Anzei­gen genutz­ten Kon­takt­da­ten stell­te die Poli­zei fest, dass die hin­ter­leg­te Tele­fon­num­mer auf eine nicht exis­tie­ren­de Per­son regis­triert war. Ein jüngs­ter Vor­fall führ­te zu einer gemein­sa­men Kon­trol­le der ange­mie­te­ten Geschäfts­räu­me in der Markt­stra­ße durch das Gewer­be­amt und die Poli­zei. Der dort ver­merk­te Anschluss­in­ha­ber war nicht auf­find­bar, eine anwe­sen­de Per­son räum­te ein, den Ver­trag selbst abge­schlos­sen und die Ruf­num­mer genutzt zu haben.

Der 19-jäh­ri­ge Mann aus Solin­gen, der vor Ort ange­trof­fen wur­de, wird nun wegen Fäl­schung beweis­erheb­li­cher Daten straf­recht­lich ver­folgt. Zudem wur­de die Aus­übung des Gewer­bes unter­sagt, da dem Gewer­be­amt kei­ne offi­zi­el­le Anmel­dung vor­lag.

Wei­te­re Ermitt­lun­gen erga­ben, dass die Betrü­ger ver­such­ten, über den Kon­takt zu poten­zi­el­len Kun­den an per­sön­li­che Daten wie Namen und Adres­sen zu gelan­gen. Ziel war es, Zugang zu den Woh­nun­gen der Inter­es­sen­ten zu erhal­ten, um an wei­te­re Wert­ge­gen­stän­de zu kom­men. Teil­wei­se wur­den bereits in den Anzei­gen Haus­be­su­che ange­bo­ten. Es wur­de außer­dem fest­ge­stellt, dass die von den Betrü­gern ver­wen­de­ten Gold­waa­gen nicht geeicht waren.

Die Poli­zei warnt die Öffent­lich­keit ein­dring­lich vor der­ar­ti­gen Ange­bo­ten und rät zu beson­de­rer Vor­sicht. Inter­es­sen­ten soll­ten skep­tisch sein, wenn der Ankauf von Waren nur für kur­ze Zeit ange­bo­ten wird und kei­ne veri­fi­zier­ba­ren Kon­takt­da­ten vor­han­den sind. Der Ver­kauf von Schmuck oder Pelz­wa­ren soll­te aus­schließ­lich über auto­ri­sier­te Fach­ge­schäf­te erfol­gen. Zudem wird emp­foh­len, nie­mals allei­ne zu han­deln, son­dern stets eine Ver­trau­ens­per­son hin­zu­zu­zie­hen, kei­ne Aus­künf­te über Wert­sa­chen zu geben und Ver­kaufs­ge­sprä­che nicht in der eige­nen Woh­nung zu füh­ren.

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