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Poli­zei prüft mög­li­chen Swat­ting-Fall an Schu­le in Hal­ber­stadt

Eine Droh-E-Mail an eine Sekun­dar­schu­le in Hal­ber­stadt hat am Mon­tag­mor­gen Ermitt­lun­gen der Poli­zei aus­ge­löst. Die Nach­richt war über Nacht ein­ge­gan­gen und ent­hielt Ankün­di­gun­gen von Straf­ta­ten zum Nach­teil der Schü­ler­schaft und des Lehr­per­so­nals. Nach­dem der Schul­lei­ter die E‑Mail bemerkt hat­te, infor­mier­te er umge­hend die Poli­zei.

Die Ermitt­lun­gen wur­den unmit­tel­bar auf­ge­nom­men. Bereits am Mon­tag und Diens­tag führ­te die Poli­zei zum Schul­be­ginn prä­ven­ti­ve Kon­trol­len durch. Nach dem bis­he­ri­gen Stand geht die Poli­zei der­zeit nicht von einer Ernst­haf­tig­keit der ange­kün­dig­ten Tat aus. Es besteht viel­mehr der Ver­dacht, dass es sich erneut um soge­nann­tes Swat­ting han­deln könn­te.

Die Zusam­men­ar­beit zwi­schen Schu­le und Poli­zei ver­lief nach Anga­ben der Ermitt­ler rei­bungs­los. Eine kon­kre­te Gefähr­dung für Schü­le­rin­nen und Schü­ler oder wei­te­re Betei­lig­te bestand bis­lang zu kei­nem Zeit­punkt.

Ermitt­lun­gen zum Absen­der dau­ern an

Die Iden­ti­tät des Ver­fas­sers der E‑Mail sowie des­sen Beweg­grün­de sind wei­ter­hin Gegen­stand der Ermitt­lun­gen. Als Swat­ting wird das vor­sätz­li­che Aus­lö­sen eines Poli­zei­ein­sat­zes durch bewusst fal­sche Dro­hun­gen oder Not­fall­mel­dun­gen bezeich­net. Dabei wer­den etwa Gei­sel­nah­men, Schüs­se oder Bom­ben­dro­hun­gen vor­ge­täuscht, um einen grö­ße­ren Poli­zei­ein­satz an einem bestimm­ten Ort aus­zu­lö­sen.

Die Poli­zei weist dar­auf hin, dass Dro­hun­gen die­ser Art straf­recht­li­che Fol­gen haben kön­nen. Jede ent­spre­chen­de Mit­tei­lung begrün­de den Anfangs­ver­dacht einer Stö­rung des öffent­li­chen Frie­dens durch Andro­hung von Straf­ta­ten. Zudem kön­nen die Kos­ten der aus­ge­lös­ten Poli­zei­ein­sät­ze dem Ver­ur­sa­cher auf­er­legt wer­den.

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