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Wegen Brand­ri­si­ko: Poli­tik prüft Ver­bot von Ein­weg-E-Ziga­ret­ten und Vapes

Mehrere Bundesländer planen ein Verbot von Einweg-Vapes
Mehrere Bundesländer planen ein Verbot von Einweg-Vapes

War­um Ein­weg-Vapes zuneh­mend kri­ti­siert wer­den

Ein­weg-Vapes sind aus­schließ­lich für den ein­ma­li­gen Gebrauch vor­ge­se­hen. Sobald die Flüs­sig­keit auf­ge­braucht oder der Akku leer ist, wird das gesam­te Gerät ent­sorgt – obwohl dar­in wert­vol­le Roh­stof­fe und tech­ni­sche Kom­po­nen­ten ent­hal­ten sind. Genau die­ser hohe Res­sour­cen­ver­brauch steht im Mit­tel­punkt der Kri­tik.

Jede Ein­weg-Vape ent­hält einen Lithi­um-Ionen-Akku sowie Kunst­stof­fe, Metal­le und wei­te­re Mate­ria­li­en, die grund­sätz­lich recy­celt wer­den könn­ten. Wer­den die Gerä­te jedoch im Müll ent­sorgt, gehen die­se Roh­stof­fe ver­lo­ren.

Umwelt­ver­bän­de und poli­ti­sche Akteu­re wei­sen seit Jah­ren dar­auf hin, dass Ein­weg-Vapes auf­grund ihrer kur­zen Nut­zungs­dau­er und ihres hohen Mate­ri­al­ein­sat­zes beson­ders res­sour­cen­in­ten­siv sind. Zudem ver­ur­sa­chen die ver­bau­ten Akkus zuneh­mend Brän­de in Ent­sor­gungs- und Recy­cling­an­la­gen.

Meh­re­re Bun­des­län­der, dar­un­ter Bran­den­burg und Nord­rhein-West­fa­len, spre­chen sich des­halb für ein Ver­bot von Ein­weg-E-Ziga­ret­ten und Ein­weg-Vapes aus. Auch Bun­des­um­welt­mi­nis­ter Cars­ten Schnei­der unter­stützt ent­spre­chen­de Plä­ne. Dar­über hin­aus wer­den die Pro­duk­te aus Sicht des Jugend­schut­zes kri­tisch bewer­tet. Auf­fäl­li­ge Gestal­tung, zahl­rei­che Geschmacks­rich­tun­gen und ver­gleichs­wei­se güns­ti­ge Prei­se kön­nen ins­be­son­de­re jun­ge Men­schen anspre­chen.

Eini­ge euro­päi­sche Staa­ten haben bereits Kon­se­quen­zen gezo­gen. So sind Ein­weg-Vapes bei­spiels­wei­se in Frank­reich und Bel­gi­en ver­bo­ten. Auch ande­re Län­der prü­fen ähn­li­che Maß­nah­men oder berei­ten ent­spre­chen­de Rege­lun­gen vor.

War­um falsch ent­sorg­te Vapes gefähr­lich sind

Das größ­te Risi­ko geht von den fest ver­bau­ten Lithi­um-Ionen-Akkus aus. Gelan­gen Ein­weg-Vapes in den Rest­müll oder in die Gel­be Ton­ne, kön­nen sie wäh­rend der Samm­lung, beim Trans­port oder in Sor­tier­an­la­gen beschä­digt wer­den.

Wird ein Akku gequetscht oder ander­wei­tig beschä­digt, kann er sich stark erhit­zen und einen Brand aus­lö­sen. Auf Recy­cling­hö­fen, in Müll­fahr­zeu­gen und Ent­sor­gungs­an­la­gen kommt es regel­mä­ßig zu sol­chen Vor­fäl­len. Die Fol­gen rei­chen von erheb­li­chen Sach­schä­den bis hin zu län­ge­ren Betriebs­un­ter­bre­chun­gen.

Neben der Brand­ge­fahr ent­ste­hen auch Umwelt­be­las­tun­gen. Durch eine unsach­ge­mä­ße Ent­sor­gung wer­den wert­vol­le Roh­stof­fe ver­schwen­det, wäh­rend Schad­stof­fe poten­zi­ell Boden und Gewäs­ser belas­ten kön­nen.

Zusätz­lich ver­ur­sa­chen Brän­de hohe Kos­ten. Der Wie­der­auf­bau beschä­dig­ter Anla­gen sowie Inves­ti­tio­nen in Brand­mel­de- und Lösch­tech­nik erhö­hen die Aus­ga­ben der Ent­sor­gungs- und Recy­cling­un­ter­neh­men. Die­se Kos­ten kön­nen sich letzt­lich auch auf die Müll­ge­büh­ren aus­wir­ken.

So ent­sor­gen Sie Ein­weg-Vapes rich­tig

Ein­weg-Vapes gehö­ren weder in den Rest­müll noch in den Gel­ben Sack oder in Sam­mel­bo­xen für her­kömm­li­che Haus­halts­bat­te­rien. Sie müs­sen stets als Elek­tro­alt­ge­rä­te behan­delt wer­den.

Für die Rück­ga­be ste­hen ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten zur Ver­fü­gung:

  • kom­mu­na­le Wert­stoff- und Recy­cling­hö­fe,
  • Sam­mel­stel­len für Elek­tro­alt­ge­rä­te,
  • grö­ße­re Super­märk­te und Dro­ge­rie­märk­te mit Rück­nah­me­sys­tem,
  • Elek­tronik­fach­märk­te.

Neue Rege­lung ab Juli 2026

Ab Juli 2026 sind alle Ver­kaufs­stel­len, die Ein­weg-Vapes anbie­ten, ver­pflich­tet, aus­ge­dien­te Gerä­te kos­ten­los zurück­zu­neh­men. Die­se Rege­lung gilt nicht nur für Fach­ge­schäf­te, son­dern auch für Kios­ke, Tank­stel­len und Tabak­wa­ren­lä­den.

Für Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher beson­ders wich­tig: Die Rück­ga­be ist nicht an den Kauf eines neu­en Pro­dukts gebun­den. Alte Gerä­te kön­nen unab­hän­gig vom ursprüng­li­chen Kauf­ort abge­ge­ben wer­den.

Wel­che Ände­run­gen gel­ten künf­tig bei der Rück­ga­be?

Mit der Novel­lie­rung des Elek­tro- und Elek­tronik­ge­rä­te­ge­set­zes soll die Ent­sor­gung von Elek­tro­alt­ge­rä­ten ein­fa­cher und siche­rer wer­den. Geplant sind unter ande­rem fol­gen­de Maß­nah­men:

Bes­se­re Kenn­zeich­nung von Rück­nah­me­stel­len
Rück­ga­be­mög­lich­kei­ten im Han­del sol­len künf­tig leich­ter erkenn­bar sein, damit Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher Elek­tro­alt­ge­rä­te ein­fa­cher ent­sor­gen kön­nen.

Mehr Infor­ma­tio­nen für Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher
Bereits beim Kauf sol­len deut­li­che Hin­wei­se dar­auf auf­merk­sam machen, dass Elek­tro­ge­rä­te nicht in den Haus­müll gehö­ren, son­dern getrennt gesam­melt wer­den müs­sen.

Mehr Sicher­heit auf Wert­stoff­hö­fen
Elek­tro­alt­ge­rä­te sol­len ver­stärkt von geschul­tem Per­so­nal ange­nom­men und sor­tiert wer­den.

Weni­ger Brand­ri­si­ken
Durch die fach­ge­rech­te Hand­ha­bung und Lage­rung von Akkus soll die Zahl der Brän­de in Wert­stoff­hö­fen und Ent­sor­gungs­an­la­gen redu­ziert wer­den.

Könn­te ein Pfand­sys­tem eine Lösung sein?

Neben einem mög­li­chen Ver­bot wird regel­mä­ßig die Ein­füh­rung eines Pfand­sys­tems dis­ku­tiert. Dabei wür­den Käu­fe­rin­nen und Käu­fer beim Erwerb einer Ein­weg-Vape einen zusätz­li­chen Betrag bezah­len, der bei der Rück­ga­be des Geräts erstat­tet wird.

Befür­wor­ter sehen dar­in die Chan­ce, die Rück­ga­be­quo­te zu erhö­hen, Fehl­ent­sor­gun­gen zu ver­mei­den und mehr Akkus sowie Roh­stof­fe dem Recy­cling zuzu­füh­ren. Eine poli­ti­sche Ent­schei­dung über die Ein­füh­rung eines sol­chen Sys­tems steht bis­lang jedoch noch aus.

Gibt es umwelt­freund­li­che­re Alter­na­ti­ven?

Wer wei­ter­hin E‑Zigaretten nut­zen möch­te, kann auf wie­der­auf­lad­ba­re und nach­füll­ba­re Model­le umstei­gen. Die­se sind für eine län­ge­re Nut­zungs­dau­er aus­ge­legt und müs­sen nicht nach jedem Gebrauch ent­sorgt wer­den. Dadurch ent­steht deut­lich weni­ger Elek­tro­schrott.

Dar­über hin­aus sind Mehr­weg­sys­te­me auf lan­ge Sicht häu­fig kos­ten­güns­ti­ger als Ein­weg­pro­duk­te. Unab­hän­gig vom gewähl­ten Modell gilt jedoch: Akkus und Gerä­te soll­ten nach Ende ihrer Lebens­dau­er immer fach­ge­recht ent­sorgt wer­den, damit Roh­stof­fe zurück­ge­won­nen und Umwelt­be­las­tun­gen ver­mie­den wer­den kön­nen.

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