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Koali­ti­ons­be­schluss: Ver­mie­ter müs­sen Heiz­kos­ten ihrer Mie­ter mit­tra­gen – mit Fol­gen für die Harz­re­gi­on

Nach den Vorstellungen der Bundesregierung müssen sich Vermieter künftig an den Heizkosten ihrer Mieter beteiligen
Nach den Vorstellungen der Bundesregierung müssen sich Vermieter künftig an den Heizkosten ihrer Mieter beteiligen

Die Bun­des­re­gie­rung hat sich auf eine weit­rei­chen­de Reform des soge­nann­ten „Hei­zungs­ge­set­zes“ geei­nigt: Künf­tig sol­len Ver­mie­ter einen Teil der Heiz­kos­ten ihrer Mie­ter über­neh­men. Der Beschluss sorgt bun­des­weit für Dis­kus­sio­nen – und hat gera­de für struk­tur­schwä­che­re Regio­nen wie den Harz beson­de­re Bedeu­tung.

Koali­ti­ons­be­schluss zur Heiz­kos­ten­be­tei­li­gung: Was sich ändert und war­um es für den Harz wich­tig ist

Im Kern des Koali­ti­ons­be­schlus­ses steht eine Kos­ten­brem­se für Mie­ter. Die schwarz-rote Koali­ti­on aus CDU/CSU und SPD hat ver­ein­bart, dass zen­tra­le Bestand­tei­le der Heiz­kos­ten künf­tig nicht mehr allein von Mie­tern getra­gen wer­den müs­sen. Statt­des­sen sol­len Kos­ten für CO₂, Gas­netz­ent­gel­te sowie Tei­le der Brenn­stof­fe zwi­schen Mie­tern und Ver­mie­tern auf­ge­teilt wer­den.

Beson­ders rele­vant ist dabei, dass sich Ver­mie­ter bei neu ein­ge­bau­ten Öl- oder Gas­hei­zun­gen erst­mals direkt an den lau­fen­den Kos­ten betei­li­gen müs­sen. Die­se Rege­lung gilt sowohl für bestehen­de als auch für neue Miet­ver­hält­nis­se, sofern ein Hei­zungs­tausch erfolgt ist.

Ab etwa dem Jahr 2028 soll die­ses Modell grei­fen. Vie­le der anfal­len­den Kos­ten wer­den dann hälf­tig zwi­schen bei­den Par­tei­en auf­ge­teilt. Damit reagiert die Poli­tik auf ein lan­ge kri­ti­sier­tes Ungleich­ge­wicht: Bis­her lag die Ent­schei­dung über die Heiz­tech­nik beim Ver­mie­ter, wäh­rend die Mie­ter die dar­aus ent­ste­hen­den Kos­ten nahe­zu voll­stän­dig tra­gen muss­ten.

Aus Sicht der Regie­rung: Die­ser Beschluss war not­wen­dig

Heiz­kos­ten stel­len in Deutsch­land seit Jah­ren eine erheb­li­che finan­zi­el­le Belas­tung dar. Je nach Ener­gie­art bewe­gen sie sich durch­schnitt­lich zwi­schen 9 und 17 Euro pro Qua­drat­me­ter jähr­lich. Für einen durch­schnitt­li­chen Haus­halt sum­mie­ren sich die­se Aus­ga­ben schnell auf über 1.000 Euro pro Jahr. Vor dem Hin­ter­grund stei­gen­der CO₂-Prei­se und anhal­tend hoher Ener­gie­kos­ten droh­te die­se Belas­tung wei­ter zuzu­neh­men, ins­be­son­de­re für Mie­ter.

Die neue Rege­lung ver­folgt daher meh­re­re Zie­le. Sie soll für mehr sozia­le Gerech­tig­keit sor­gen, indem die Kos­ten fai­rer ver­teilt wer­den. Gleich­zei­tig setzt sie Anrei­ze für Ver­mie­ter, in kli­ma­freund­li­che­re Heiz­sys­te­me zu inves­tie­ren. Fehl­ent­schei­dun­gen zuguns­ten fos­si­ler Hei­zun­gen wer­den künf­tig auch wirt­schaft­lich spür­bar, da Ver­mie­ter direkt an den Fol­ge­kos­ten betei­ligt sind.

Aus­wir­kun­gen auf die Harz­re­gi­on

Für die Harz­re­gi­on hat der Beschluss eine beson­de­re Rele­vanz. Die Regi­on ist geprägt von einem hohen Anteil an Alt­bau­ten, ver­gleichs­wei­se nied­ri­ge­ren Ein­kom­men und einer star­ken Abhän­gig­keit von fos­si­len Heiz­sys­te­men. Dadurch wir­ken sich Ver­än­de­run­gen bei den Heiz­kos­ten hier beson­ders deut­lich aus.

Zunächst pro­fi­tie­ren vie­le Mie­ter von einer spür­ba­ren Ent­las­tung. Gera­de in struk­tur­schwä­che­ren Gebie­ten, in denen die Ein­kom­men unter dem Bun­des­durch­schnitt lie­gen, kann die neue Kos­ten­ver­tei­lung die finan­zi­el­le Situa­ti­on vie­ler Haus­hal­te deut­lich ver­bes­sern. Zudem sorgt sie für mehr Pla­nungs­si­cher­heit bei den Neben­kos­ten, was ins­be­son­de­re in Zei­ten schwan­ken­der Ener­gie­prei­se wich­tig ist. In länd­li­chen Tei­len des Har­zes, wo Heiz­öl und Gas wei­ter­hin domi­nie­ren, kann die­se Ent­las­tung einen ent­schei­den­den Unter­schied machen.

Vor allem klei­ne und pri­va­te Ver­mie­ter von Geset­zes­än­de­rung betrof­fen

Gleich­zei­tig erhöht sich der Druck auf Ver­mie­ter und Eigen­tü­mer erheb­lich. Wer wei­ter­hin auf fos­si­le Heiz­sys­te­me setzt, muss künf­tig mit höhe­ren lau­fen­den Kos­ten rech­nen. Das ver­stärkt den Anreiz, in ener­gie­ef­fi­zi­en­te Lösun­gen wie Wär­me­pum­pen zu inves­tie­ren.

Für vie­le Eigen­tü­mer bedeu­tet das jedoch auch eine wirt­schaft­li­che Her­aus­for­de­rung, da ins­be­son­de­re älte­re Immo­bi­li­en mit sin­ken­den Ren­di­ten rech­nen müs­sen. Klei­ne pri­va­te Ver­mie­ter, die im Harz weit ver­brei­tet sind, könn­ten hier­von beson­ders betrof­fen sein.

Lang­fris­tig könn­te die Reform jedoch einen posi­ti­ven Struk­tur­wan­del ansto­ßen. Es ist zu erwar­ten, dass mehr in die ener­ge­ti­sche Sanie­rung von Gebäu­den und moder­ne Heiz­tech­nik inves­tiert wird. Dadurch könn­ten älte­re Immo­bi­li­en­be­stän­de auf­ge­wer­tet wer­den, was wie­der­um Chan­cen für regio­na­le Hand­werks­be­trie­be eröff­net. Den­noch besteht auch die Gefahr, dass eini­ge Eigen­tü­mer not­wen­di­ge Inves­ti­tio­nen hin­aus­zö­gern oder sich ganz von ihren Immo­bi­li­en tren­nen.

Die kon­kre­ten Aus­wir­kun­gen hän­gen stark vom jewei­li­gen Gebäu­de­typ ab. Unsa­nier­te Alt­bau­ten wer­den beson­ders stark betrof­fen sein, da hier die Heiz­kos­ten hoch sind und die Ent­las­tung für Mie­ter ent­spre­chend groß aus­fällt.

In moder­ni­sier­ten Gebäu­den dürf­ten die Effek­te gerin­ger sein, da die­se bereits effi­zi­en­ter arbei­ten. Feri­en­im­mo­bi­li­en spie­len in die­sem Zusam­men­hang eine Son­der­rol­le, da sie häu­fig eigen­ge­nutzt wer­den und somit weni­ger von der Rege­lung betrof­fen sind.

Ver­un­si­che­rung, Kri­tik und offe­ne Fra­gen

Trotz der ange­streb­ten Ent­las­tung bleibt die Reform umstrit­ten. Eigen­tü­mer­ver­bän­de war­nen davor, dass ins­be­son­de­re klei­ne­re Ver­mie­ter finan­zi­ell über­for­dert wer­den könn­ten. Umwelt­ver­bän­de wie­der­um kri­ti­sie­ren, dass fos­si­le Heiz­sys­te­me wei­ter­hin erlaubt blei­ben und der Kli­ma­schutz dadurch nicht kon­se­quent genug umge­setzt wird. Zudem ist noch unklar, wie stark die neue Rege­lung tat­säch­lich zur Redu­zie­rung von CO₂-Emis­sio­nen bei­tra­gen wird.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Punkt ist die geplan­te Über­prü­fung der Maß­nah­me. Die Wir­kung der Kos­ten­auf­tei­lung soll zu einem spä­te­ren Zeit­punkt eva­lu­iert und bei Bedarf ange­passt wer­den. Damit bleibt offen, ob und wie sich die Rege­lung lang­fris­tig ent­wi­ckeln wird.

Gebäu­de­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz hat gro­ße Wir­kung für den Harz

Der Koali­ti­ons­be­schluss mar­kiert einen deut­li­chen Wan­del in der deut­schen Wohn- und Ener­gie­po­li­tik. Heiz­kos­ten sind künf­tig nicht mehr allein Sache der Mie­ter, son­dern wer­den zwi­schen Mie­tern und Ver­mie­tern auf­ge­teilt.

Für die Harz­re­gi­on bedeu­tet das kurz­fris­tig eine spür­ba­re finan­zi­el­le Ent­las­tung für vie­le Haus­hal­te. Mit­tel­fris­tig steigt der Druck auf Immo­bi­li­en­be­sit­zer, ihre Gebäu­de ener­ge­tisch zu moder­ni­sie­ren. Lang­fris­tig könn­te sich dar­aus ein umfas­sen­der Struk­tur­wan­del im Gebäu­de­be­stand erge­ben.

Ob die Reform tat­säch­lich eine Balan­ce zwi­schen Kli­ma­schutz und sozia­ler Gerech­tig­keit erreicht, wird sich erst in den kom­men­den Jah­ren zei­gen. Klar ist jedoch schon jetzt, dass sie für den Harz ein ent­schei­den­der Impuls für eine nach­hal­ti­ge­re Ent­wick­lung des Woh­nungs­mark­tes sein kann.

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