Was im Berufsleben ein Vorteil ist, kann in der Elternzeit zum Nachteil werden
Ein Firmenwagen gilt in vielen Berufen als attraktiver Bestandteil des Gehalts. Rund um die Geburt eines Kindes kann sich dieser Vorteil jedoch schnell ins Gegenteil verkehren und finanzielle Nachteile mit sich bringen. Vielen ist nicht bewusst, dass ein Dienstwagen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes haben kann – und zwar anders, als oft angenommen.
„Das Elterngeldrecht folgt eigenen Regeln und orientiert sich nicht am Steuerrecht. Daraus entstehen häufig Missverständnisse, etwa beim Thema Dienstwagen“, erklärt Ralf Thesing vom Bund der Steuerzahler. Er empfiehlt, zu prüfen, ob der Firmenwagen während der Elternzeit abgegeben oder die private Nutzung vertraglich ausgeschlossen werden sollte.
Wie der Dienstwagen das Einkommen vor der Geburt beeinflusst
Für die Berechnung des Elterngeldes wird das durchschnittliche Erwerbseinkommen der zwölf Monate vor der Geburt herangezogen. Maßgeblich ist das steuerpflichtige Einkommen, allerdings mit einigen Besonderheiten.
Die private Nutzung eines Dienstwagens wird steuerlich als geldwerter Vorteil erfasst, beispielsweise über die Ein-Prozent-Regelung, und erhöht dadurch das Bruttoeinkommen. Dieser Vorteil gilt lohnsteuerlich als laufender Arbeitslohn und wird somit grundsätzlich auch beim Elterngeld berücksichtigt.
Das bedeutet: Im Bemessungszeitraum vor der Geburt erhöht der geldwerte Vorteil das Einkommen, das für die Berechnung des Elterngeldes zugrunde gelegt wird.
Warum der Dienstwagen nach der Geburt zum Problem werden kann
Während des Bezugs von Elterngeld wird geprüft, ob weiterhin Einkommen erzielt wird. Genau an dieser Stelle kann der Firmenwagen nachteilig wirken: Besteht weiterhin die Möglichkeit zur privaten Nutzung, wird der geldwerte Vorteil als Einkommen gewertet – selbst dann, wenn das Fahrzeug kaum oder gar nicht genutzt wird.
„Entscheidend ist nicht die tatsächliche Nutzung, sondern die Möglichkeit dazu. Schon das Nutzungsrecht allein kann als Einkommen gelten“, so Thesing.
Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes
Die Folge: Das Elterngeld kann sich während des Bezugs deutlich reduzieren, wenn der Dienstwagen privat genutzt werden darf. Besonders betroffen sind Eltern, die vollständig in Elternzeit gehen, den Firmenwagen jedoch behalten.
Auch bei einer Teilzeitbeschäftigung verstärkt der geldwerte Vorteil die Einkommensanrechnung und kann zusätzliche Kürzungen zur Folge haben.
Welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt
Eine frühzeitige Planung ist daher entscheidend. „Oft wird empfohlen, den Dienstwagen für die Dauer der Elternzeit vollständig zurückzugeben oder zumindest die private Nutzung vertraglich auszuschließen“, rät Thesing. Nur so lässt sich vermeiden, dass der geldwerte Vorteil weiterhin als Einkommen angerechnet wird.
Der Dienstwagen verdeutlicht, wie komplex das Zusammenspiel von Steuerrecht und Sozialleistungen sein kann. Ein Vorteil im Arbeitsalltag kann sich während der Elternzeit schnell ins Gegenteil verkehren. Umso wichtiger ist es, die eigene Situation genau zu prüfen und rechtzeitig zu handeln.
Beispielrechnung
Ein Vater verdiente vor der Geburt monatlich 4.000 Euro brutto, darin enthalten ist ein geldwerter Vorteil aus dem Dienstwagen in Höhe von 400 Euro. Sein maßgebliches Nettoeinkommen für das Elterngeld beträgt 2.500 Euro. Während des Elterngeldbezugs arbeitet er nicht weiter, behält jedoch den Dienstwagen zur privaten Nutzung.
Elterngeldanspruch (auf Basis der 12 Monate vor der Geburt):
65 % von 2.500 Euro = 1.625 Euro
Einkommen während des Elterngeldbezugs:
Der geldwerte Vorteil von 400 Euro wird weiterhin berücksichtigt und in ein pauschales Nettoeinkommen umgerechnet.
Annahme: 270 Euro netto
Einkommensdifferenz:
2.500 Euro – 270 Euro = 2.230 Euro
Elterngeld mit Dienstwagen:
65 % von 2.230 Euro = 1.450 Euro



























