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Poli­zei See­sen stoppt über­höht schnel­len Motor­rol­ler; Fah­rer ohne Füh­rer­schein

Am 27. April 2026, gegen 14:30 Uhr, stopp­te eine Funk­strei­fen­wa­gen­be­sat­zung der Poli­zei See­sen einen Motor­rol­ler, der augen­schein­lich die zuläs­si­ge Geschwin­dig­keit von 25 km/h über­schritt. Bei der Kon­trol­le stell­te sich her­aus, dass der Fah­rer des Rol­lers nicht über die erfor­der­li­che Fahr­erlaub­nis ver­füg­te. Infol­ge des­sen wur­de der Motor­rol­ler beschlag­nahmt und ein Straf­ver­fah­ren gegen den Fahr­zeug­füh­rer ein­ge­lei­tet.

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