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Poli­zei­ein­sät­ze in Bad Harz­burg: Waf­fen­fund bei Laden­dieb­stahl und betrun­ke­ne Jugend­li­che am Bahn­hof

Am Frei­tag, dem 23. Mai 2025, ereig­ne­ten sich in Bad Harz­burg zwei sepa­ra­te Vor­fäl­le, die poli­zei­li­che Ein­grif­fe nach sich zogen.

Ver­stoß gegen das Waf­fen­ge­setz und Laden­dieb­stahl

In einem Ein­kaufs­zen­trum in Bad Harz­burg wur­de am Nach­mit­tag gegen 17:00 Uhr ein 68-jäh­ri­ger Mann wäh­rend eines Laden­dieb­stahls fest­ge­stellt. Im Zuge der poli­zei­li­chen Maß­nah­men ent­deck­ten die Beam­ten bei dem Tat­ver­däch­ti­gen ein Spring­mes­ser. Auf­grund die­ses Fun­des lei­te­te die Poli­zei zusätz­lich ein Straf­ver­fah­ren nach dem Waf­fen­ge­setz gegen den Mann ein.

Alko­ho­li­sier­te Jugend­li­che am Bahn­hof

Am sel­ben Tag über­prüf­te eine Poli­zei­strei­fe am Bahn­hof von Bad Harz­burg eine 14-jäh­ri­ge Jugend­li­che. Gegen 20:20 Uhr stell­ten die Beam­ten bei ihr eine erheb­li­che Alko­hol­be­ein­flus­sung mit einem Wert von 1,65 Pro­mil­le fest. Die Jugend­li­che wur­de in die Obhut der Poli­zei genom­men und anschlie­ßend ihren Eltern über­ge­ben. Die Fami­lie wird über die ent­stan­de­nen Kos­ten infor­miert.

Für wei­te­re Infor­ma­tio­nen oder bei Zeu­gen­hin­wei­sen steht das Poli­zei­kom­mis­sa­ri­at Bad Harz­burg unter der Tele­fon­num­mer 05322/55480 zur Ver­fü­gung. Per­so­na­li­sier­te Mit­tei­lun­gen kön­nen über jede Poli­zei­dienst­stel­le erfol­gen.

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