Anzeige

Zwi­schen Dro­gen­fund und Sze­nestreit: Pro­zess um mut­maß­li­chen Über­fall läuft

Im Pro­zess um eine pro­fes­sio­nell betrie­be­ne Can­na­bis-Plan­ta­ge in Bad Lau­ter­berg pral­len gegen­sätz­li­che Dar­stel­lun­gen auf­ein­an­der. Vor Gericht ste­hen meh­re­re Per­so­nen, denen teils der Betrieb der Anla­ge, teils ein bewaff­ne­ter Über­fall auf die­se zur Last gelegt wird. Die Staats­an­walt­schaft sieht den Fall als Bei­spiel schwe­rer orga­ni­sier­ter Kri­mi­na­li­tät, wäh­rend die Ver­tei­di­gung die Dar­stel­lung eines gewalt­sa­men Raub­über­falls in Fra­ge stellt.

Ille­ga­le Anla­ge mit pro­fes­sio­nel­ler Aus­stat­tung

In den Räu­men einer ehe­ma­li­gen Flei­sche­rei stieß die Poli­zei auf rund 480 Can­na­bis­pflan­zen, etwa 20 Kilo­gramm getrock­ne­tes Pflan­zen­ma­te­ri­al sowie umfang­rei­che tech­ni­sche Aus­stat­tung. Auch zwei schar­fe Schuss­waf­fen wur­den sicher­ge­stellt. Die Ermitt­ler spre­chen von einer pro­fes­sio­nell geführ­ten Indoor-Plan­ta­ge mit erheb­li­chem kri­mi­nel­len Orga­ni­sa­ti­ons­grad. Gegen meh­re­re Betei­lig­te wur­den Unter­su­chungs­haft­be­feh­le erlas­sen.

Streit um mut­maß­li­chen Über­fall

Ein zen­tra­ler Punkt des Pro­zes­ses ist ein angeb­li­cher Über­fall auf die Plan­ta­ge selbst. Laut Ankla­ge sol­len meh­re­re Män­ner ver­sucht haben, sich mit Waf­fen­ge­walt Zugang zu den Dro­gen zu ver­schaf­fen. Ihnen wer­den schwe­rer und teils bewaff­ne­ter Raub sowie Ver­stö­ße gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz vor­ge­wor­fen. Eini­ge der Ange­klag­ten sol­len maß­geb­lich an der Pla­nung betei­ligt gewe­sen sein.

Die Ver­tei­di­gung stellt die­sen Teil der Ankla­ge jedoch deut­lich in Fra­ge. Es gebe, so ein Ver­tei­di­ger, erheb­li­che Zwei­fel dar­an, dass über­haupt ein Raub im juris­ti­schen Sin­ne statt­ge­fun­den habe. Viel­mehr könn­ten die Gescheh­nis­se als inter­ne Aus­ein­an­der­set­zung inner­halb eines kri­mi­nel­len Milieus zu bewer­ten sein. Meh­re­re Ange­klag­te hät­ten sich zwar zur Betei­li­gung an der Plan­ta­ge geäu­ßert, den angeb­li­chen Über­fall aber bestrit­ten oder rela­ti­viert.

Glaub­wür­dig­keit im Mit­tel­punkt

Im Ver­fah­ren kommt der Bewer­tung von Aus­sa­gen zen­tra­le Bedeu­tung zu. Die Schil­de­run­gen ein­zel­ner Zeu­gen und Ange­klag­ter wei­chen teils stark von­ein­an­der ab. Die Ver­tei­di­gung sieht dar­in Hin­wei­se auf wider­sprüch­li­che oder tak­tisch moti­vier­te Aus­sa­gen. Die Ankla­ge hin­ge­gen hält an ihrer Ver­si­on fest und stützt sich auf Ermitt­lungs­ak­ten, gesi­cher­te Beweis­mit­tel und Zeu­gen­aus­sa­gen.

Unter­schied­li­che Urtei­le je nach Rol­le

In ers­ten Ver­fah­ren kam es bereits zu Ver­ur­tei­lun­gen. Bei nach­ge­wie­se­ner Gewalt­an­wen­dung oder füh­ren­der Betei­li­gung wur­den Frei­heits­stra­fen ver­hängt. Ande­re Ange­klag­te erhiel­ten Bewäh­rungs­stra­fen, ins­be­son­de­re wenn sie „nur“ in der Auf­zucht tätig waren. Die Gerich­te wür­dig­ten neben der hohen Men­ge an sicher­ge­stell­ten Dro­gen auch den Waf­fen­ein­satz als straf­ver­schär­fend. Zugleich wur­den Koope­ra­ti­on mit den Behör­den und Geständ­nis­se straf­mil­dernd berück­sich­tigt.

Anzeige

Das könnte Sie auch interessieren

Anzeige