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Zwei Haft­be­feh­le offen – Bun­des­po­li­zei nimmt 31-Jäh­ri­gen am Haupt­bahn­hof Mag­de­burg fest

Am Don­ners­tag­mit­tag, dem 17. Juli 2025, kon­trol­lier­te eine Strei­fe der Bun­des­po­li­zei einen 31-jäh­ri­gen Mann im Per­so­nen­tun­nel des Haupt­bahn­hofs Mag­de­burg. Bei der Über­prü­fung sei­ner Per­so­na­li­en stell­ten die Ein­satz­kräf­te fest, dass gegen ihn gleich zwei Voll­stre­ckungs­haft­be­feh­le vor­la­gen.

Der Mann war im Janu­ar 2024 vom Amts­ge­richt Tier­gar­ten wegen Dieb­stahls zu einer Geld­stra­fe von 200 Euro bezie­hungs­wei­se einer Ersatz­frei­heits­stra­fe von 20 Tagen ver­ur­teilt wor­den. Da er den Betrag nicht zahl­te und sich auch nicht zum Straf­an­tritt stell­te, erließ die Staats­an­walt­schaft Ber­lin im August 2024 einen Haft­be­fehl.

Nur einen Monat spä­ter folg­te ein wei­te­rer Haft­be­fehl durch die Staats­an­walt­schaft Braun­schweig. Grund­la­ge war eine rechts­kräf­ti­ge Ver­ur­tei­lung durch das Land­ge­richt Braun­schweig – eben­falls wegen Dieb­stahls. Die Stra­fe belief sich auf 1.050 Euro oder ersatz­wei­se 70 Tage Frei­heits­stra­fe. Auch in die­sem Fall kam der Mann sei­nen Ver­pflich­tun­gen nicht nach.

Die Bun­des­po­li­zei eröff­ne­te dem 31-Jäh­ri­gen die bei­den Haft­be­feh­le, nahm ihn fest und brach­te ihn zunächst in die Räum­lich­kei­ten der Bun­des­po­li­zei am Haupt­bahn­hof Mag­de­burg. Da er den haft­ab­wen­den­den Gesamt­be­trag von 1.100 Euro nicht auf­brin­gen konn­te, wur­de er in eine Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt über­stellt. Die aus­schrei­ben­den Behör­den wur­den über den Voll­zug infor­miert.


Ort: Mag­de­burg (Kon­trol­le)
Land­kreis: Land­kreis unbe­kannt
Kate­go­rie: Blau­licht

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