Am Donnerstagmittag, dem 17. Juli 2025, kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen 31-jährigen Mann im Personentunnel des Hauptbahnhofs Magdeburg. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Einsatzkräfte fest, dass gegen ihn gleich zwei Vollstreckungshaftbefehle vorlagen.
Der Mann war im Januar 2024 vom Amtsgericht Tiergarten wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 200 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen verurteilt worden. Da er den Betrag nicht zahlte und sich auch nicht zum Strafantritt stellte, erließ die Staatsanwaltschaft Berlin im August 2024 einen Haftbefehl.
Nur einen Monat später folgte ein weiterer Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig. Grundlage war eine rechtskräftige Verurteilung durch das Landgericht Braunschweig – ebenfalls wegen Diebstahls. Die Strafe belief sich auf 1.050 Euro oder ersatzweise 70 Tage Freiheitsstrafe. Auch in diesem Fall kam der Mann seinen Verpflichtungen nicht nach.
Die Bundespolizei eröffnete dem 31-Jährigen die beiden Haftbefehle, nahm ihn fest und brachte ihn zunächst in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg. Da er den haftabwendenden Gesamtbetrag von 1.100 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt überstellt. Die ausschreibenden Behörden wurden über den Vollzug informiert.
Ort: Magdeburg (Kontrolle)
Landkreis: Landkreis unbekannt
Kategorie: Blaulicht