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Zwei Fah­rer in See­sen aus dem Ver­kehr gezo­gen: Einer betrun­ken, der ande­re ohne gül­ti­ge Ver­si­che­rung und unter Dro­gen­ein­fluss

Am Nach­mit­tag des 13. Juni 2025 wur­den in See­sen zwei sepa­ra­te Ver­kehrs­kon­trol­len durch­ge­führt, die zur Ein­lei­tung von Straf­ver­fah­ren führ­ten.

Trun­ken­heit im Ver­kehr

Um 15:10 Uhr unter­zog die Poli­zei einen 54-jäh­ri­gen Auto­fah­rer einer Ver­kehrs­kon­trol­le. Wäh­rend der Kon­trol­le stell­ten die Beam­ten einen star­ken Alko­hol­ge­ruch in der Atem­luft des Man­nes fest. Ein durch­ge­führ­ter Atem­al­ko­hol­test ergab einen Wert von 1,66 Pro­mil­le. Dar­auf­hin wur­de eine Blut­pro­be ent­nom­men und der Füh­rer­schein des Fah­rers sicher­ge­stellt. Der 54-Jäh­ri­ge wird sich nun wegen Trun­ken­heit im Ver­kehr ver­ant­wor­ten müs­sen und ist bis auf Wei­te­res vom Füh­ren füh­rer­schein­pflich­ti­ger Fahr­zeu­ge im öffent­li­chen Raum aus­ge­schlos­sen.

Ver­stoß gegen das Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz und Dro­gen­kon­sum

Gegen 18:00 Uhr stopp­te die Poli­zei einen 41-jäh­ri­gen Mann, der mit einem E‑Scooter unter­wegs war. Dabei fiel den Beam­ten das abge­lau­fe­ne Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen mit schwar­zer Schrift auf, obwohl der­zeit Kenn­zei­chen mit grü­ner Schrift gül­tig sind. Bei der Über­prü­fung der Fahr­taug­lich­keit erga­ben sich Anzei­chen, dass der Mann unter dem Ein­fluss von Betäu­bungs­mit­teln und Medi­ka­men­ten stand. Es wur­de eine Blut­pro­be ent­nom­men und ihm die Wei­ter­fahrt unter­sagt. Gegen den Mann wur­den Straf­ver­fah­ren wegen des Ver­dachts auf Dro­gen­kon­sum beim Füh­ren eines Fahr­zeugs und wegen des Ver­sto­ßes gegen das Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz ein­ge­lei­tet.

Die­se Vor­fäl­le unter­strei­chen die fort­wäh­ren­den Bemü­hun­gen der Poli­zei, die Ver­kehrs­si­cher­heit durch kon­se­quen­te Kon­trol­len zu gewähr­leis­ten und Ver­stö­ße kon­se­quent zu ahn­den.

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