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Zunah­me von E‑Scootern in Gos­lar: Poli­zei mahnt zur Ein­hal­tung der Ver­kehrs­re­geln

In Gos­lar nimmt die Beliebt­heit von Elek­tro-Tret­rol­lern, den soge­nann­ten E‑Scootern, ste­tig zu. Die­se Ent­wick­lung bringt jedoch auch Her­aus­for­de­run­gen mit sich, da nicht alle Nut­zer mit den gel­ten­den Ver­kehrs­re­geln ver­traut sind.

Chris­tia­ne Mei­er, Ver­kehrs­si­cher­heits­be­ra­te­rin der Poli­zei Gos­lar, klärt auf: E‑S­coo­ter-Fah­rer müs­sen Rad­ver­kehrs­flä­chen wie Fahr­rad­we­ge oder Rad­schutz­strei­fen benut­zen. Das Fah­ren auf Geh­we­gen, in Fuß­gän­ger­zo­nen oder Park­an­la­gen ist gene­rell unter­sagt, es sei denn, es gibt eine offi­zi­el­le Frei­ga­be durch Beschil­de­rung.

Poli­zei­haupt­kom­mis­sar Oli­ver Mey­er, Lei­ter des Fach­be­reichs Ver­kehr bei der Poli­zei Gos­lar, betont die Rah­men­be­din­gun­gen für die Nut­zung von E‑Scootern: Nut­zer müs­sen min­des­tens 14 Jah­re alt sein, die Höchst­ge­schwin­dig­keit beträgt 20 km/h, und es ist nur eine Per­son pro Fahr­zeug erlaubt. Zwar ist kein Füh­rer­schein not­wen­dig, jedoch müs­sen die Rol­ler über eine all­ge­mei­ne Betriebs­er­laub­nis und eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­fü­gen.

Mey­er weist zudem auf die Sicher­heits­ri­si­ken hin: “Obwohl das Tra­gen eines Helms gesetz­lich nicht vor­ge­schrie­ben ist, emp­feh­len wir die­ses auf­grund der erreich­ten Geschwin­dig­kei­ten drin­gend.” Außer­dem bewe­gen sich E‑Scooter fast geräusch­los, was ande­re Ver­kehrs­teil­neh­mer über­ra­schen und zu gefähr­li­chen Situa­tio­nen füh­ren kann.

Chris­tia­ne Mei­er berich­tet, dass die Poli­zei zuneh­mend von gefähr­li­chen Begeg­nun­gen mit E‑Scootern in Fuß­gän­ger­zo­nen erfährt. Auf­grund sol­cher Vor­fäl­le und des rück­sichts­lo­sen Fah­rens eini­ger Nut­zer wer­den in den kom­men­den Wochen die Kon­trol­len inten­si­viert, um die Ein­hal­tung der Regeln zu über­wa­chen und die Gefah­ren bewusst zu machen.

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