Osterode (red). Die Legalisierung von Cannabis war der Wunsch von Vielen. Als er vor gut einem Jahr mit dem Cannabis-Gesetz in Erfüllung ging, schlug dies bundesweit hohe Wellen. Die Legalisierung hat polarisiert und für ein geteiltes Echo gesorgt. Vor allem Drogenbeauftragte und Polizeikreise hatten Bedenken.
Dennoch gibt es dieses Gesetz, der Anbau, Besitz und Konsum von „Bubatz“, wie Cannabis auch häufig genannt wird, ist gewissen Auflagen unterworfen. Die müssen von Städten und Gemeinden durchgesetzt werden.
Und hier liegt bereits das Problem. Die Restriktionen, dass in Fußgängerzonen tagsüber, im Bereich von Schulgebäuden und Kindertagesstätten und vor öffentlichen Einrichtungen kein Marihuana geraucht werden darf, lassen sich in der Praxis fast nicht kontrollieren. Die Gemeinden stehen damit vor einer kaum lösbaren Aufgabe und sind überfordert – auch im Harz.
Ordnungsämtern fehlt das Personal für die Kontrollen
Die Kontrolle zur Einhaltung der Cannabis-Regeln wurde den örtlichen Ordnungsämtern übertragen. Doch diese sind ohnehin personell stark unterbesetzt und haben zudem noch andere Aufgabenbereiche abzudecken. In Osterode hat das Ordnungsamt eine Personalstärke von elf Mitarbeitern, von denen jedoch nur zwei auf der Straße Dienst tun. Im Außendienst sind sie nicht nur für die Parkraumüberwachung zuständig, sondern müssen auch noch die Einhaltung anderer Auflagen, beispielsweise zur Müllentsorgung, kontrollieren.
Jetzt müssen sich die wenigen Mitarbeiter des Ordnungsamtes auch noch darum kümmern, dass die Bürger sich an das Cannabis-Gesetz halten. Denn das Bundesgesetz hat diese Aufgabe an die Länder delegiert, die sie wiederum den Gemeinden übertragen haben. Eine anspruchsvolle und vor allem zeitraubende Arbeit. Wie bekannt wurde, suche man seitens der Ratsherren bereits nach Lösungen.
Frustration macht sich breit – Städte- und Gemeindebund ist sauer
Die Kommunen fühlen sich mit der ihnen übertragenen Aufgabe weitgehend allein gelassen. Umso größer ist die Frustration darüber. Der Städte- und Gemeindebund von Niedersachen (NSGB) stellt klar, dass man bereits am Limit sei und weitere Aufgabenbereiche nur kaum bewältigt werden könnten.
Der NSGB verweist darauf, dass Bund und Länder die Kontrollen gewährleisten und den Jugendschutz sicherstellen sollen. Dazu gehöre auch die Suchtprävention. Denn letztendlich habe der Bund die Legalisierung von Cannabis vorangetrieben und ihr argumentativ Vorschub geleistet.
Cannabis-Gesetz nur ein Teil des Problems – keine Kontrollen in Niedersachsen?
Dass es bei Weitem nicht nur darum geht, die Einhaltung des Cannabis-Gesetzes zu kontrollieren, wird in einer verabschiedeten Resolution, der so genannten Bissendorfer Resolution“ des Spitzenverbands NSGB deutlich: Es geht darum, dass den Kommunen allgemein immer mehr Aufgaben übertragen werden, die sie personell und finanziell nicht bewältigen können. In dieser Resolution wird dem Land unter anderem vorgeworfen, dass Gelder aus dem Haushalt genommen würden, zum Beispiel 600 Millionen Euro im Jahr zum Erhalt der örtlichen Krankenhäuser, welches den Ordnungsbehörden dann zur Erfüllung ihrer Aufgaben fehle.
Nach bisherigem Stand ist den Gemeinden ohne zusätzliche finanzielle Unterstützung der Vollzug des Cannabis-Gesetzes nicht möglich. Es ist daher fraglich, ob auf absehbare Zeit im Land Niedersachsen überhaupt Kontrollen durchgeführt werden können.
Nahezu jede Gemeinde im Harz steht vor einem Umsetzungsproblem
Die Stadt Osterode sieht das Problem und ist mit dem NSGB einer Meinung. Aus dem Rathaus verlautet, die personelle Umsetzung sei „mehr als anspruchsvoll“.
Und auch in Herzberg steht man vor der gleichen Herausforderung. Dort heißt es, man habe weder die Personalkapazitäten, noch die fachliche Expertise, um das Gesetz durchsetzen zu können.
Nicht anders argumentiert die Stadt Bad Sachsa, die sich nahtlos in den Tenor ihrer Nachbarn einreiht: Dort teilt man die Einschätzung und wünscht Bund und Ländern schon fast lakonisch “viel Erfolg bei der Umsetzung“. Es bleibt allerdings abzuwarten, wie stark sich das Problem tatsächlich auswirken wird. Noch ist die Kriminalstatistik für 2024 nicht veröffentlicht und tendenzielle Entwicklungen können noch nicht skizziert werden.