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„Zahn­lo­ser Tiger“ Can­na­bis-Gesetz? Auch Gemein­den im Harz haben Pro­ble­me mit der Umset­zung

Oster­ode (red). Die Lega­li­sie­rung von Can­na­bis war der Wunsch von Vie­len. Als er vor gut einem Jahr mit dem Can­na­bis-Gesetz in Erfül­lung ging, schlug dies bun­des­weit hohe Wel­len. Die Lega­li­sie­rung hat pola­ri­siert und für ein geteil­tes Echo gesorgt. Vor allem Dro­gen­be­auf­trag­te und Poli­zei­krei­se hat­ten Beden­ken.

Den­noch gibt es die­ses Gesetz, der Anbau, Besitz und Kon­sum von „Bubatz“, wie Can­na­bis auch häu­fig genannt wird, ist gewis­sen Auf­la­gen unter­wor­fen. Die müs­sen von Städ­ten und Gemein­den durch­ge­setzt wer­den.

Und hier liegt bereits das Pro­blem. Die Restrik­tio­nen, dass in Fuß­gän­ger­zo­nen tags­über, im Bereich von Schul­ge­bäu­den und Kin­der­ta­ges­stät­ten und vor öffent­li­chen Ein­rich­tun­gen kein Mari­hua­na geraucht wer­den darf, las­sen sich in der Pra­xis fast nicht kon­trol­lie­ren. Die Gemein­den ste­hen damit vor einer kaum lös­ba­ren Auf­ga­be und sind über­for­dert – auch im Harz.

Ord­nungs­äm­tern fehlt das Per­so­nal für die Kon­trol­len

Die Kon­trol­le zur Ein­hal­tung der Can­na­bis-Regeln wur­de den ört­li­chen Ord­nungs­äm­tern über­tra­gen. Doch die­se sind ohne­hin per­so­nell stark unter­be­setzt und haben zudem noch ande­re Auf­ga­ben­be­rei­che abzu­de­cken. In Oster­ode hat das Ord­nungs­amt eine Per­so­nal­stär­ke von elf Mit­ar­bei­tern, von denen jedoch nur zwei auf der Stra­ße Dienst tun. Im Außen­dienst sind sie nicht nur für die Park­raum­über­wa­chung zustän­dig, son­dern müs­sen auch noch die Ein­hal­tung ande­rer Auf­la­gen, bei­spiels­wei­se zur Müll­ent­sor­gung, kon­trol­lie­ren.

Jetzt müs­sen sich die weni­gen Mit­ar­bei­ter des Ord­nungs­am­tes auch noch dar­um küm­mern, dass die Bür­ger sich an das Can­na­bis-Gesetz hal­ten. Denn das Bun­des­ge­setz hat die­se Auf­ga­be an die Län­der dele­giert, die sie wie­der­um den Gemein­den über­tra­gen haben. Eine anspruchs­vol­le und vor allem zeit­rau­ben­de Arbeit. Wie bekannt wur­de, suche man sei­tens der Rats­her­ren bereits nach Lösun­gen.

Frus­tra­ti­on macht sich breit – Städ­te- und Gemein­de­bund ist sau­er

Die Kom­mu­nen füh­len sich mit der ihnen über­tra­ge­nen Auf­ga­be weit­ge­hend allein gelas­sen. Umso grö­ßer ist die Frus­tra­ti­on dar­über. Der Städ­te- und Gemein­de­bund von Nie­der­sa­chen (NSGB) stellt klar, dass man bereits am Limit sei und wei­te­re Auf­ga­ben­be­rei­che nur kaum bewäl­tigt wer­den könn­ten.

Der NSGB ver­weist dar­auf, dass Bund und Län­der die Kon­trol­len gewähr­leis­ten und den Jugend­schutz sicher­stel­len sol­len. Dazu gehö­re auch die Sucht­prä­ven­ti­on. Denn letzt­end­lich habe der Bund die Lega­li­sie­rung von Can­na­bis vor­an­ge­trie­ben und ihr argu­men­ta­tiv Vor­schub geleis­tet.

Can­na­bis-Gesetz nur ein Teil des Pro­blems – kei­ne Kon­trol­len in Nie­der­sach­sen?

Dass es bei Wei­tem nicht nur dar­um geht, die Ein­hal­tung des Can­na­bis-Geset­zes zu kon­trol­lie­ren, wird in einer ver­ab­schie­de­ten Reso­lu­ti­on, der so genann­ten Bis­sen­dor­fer Reso­lu­ti­on“ des Spit­zen­ver­bands NSGB deut­lich: Es geht dar­um, dass den Kom­mu­nen all­ge­mein immer mehr Auf­ga­ben über­tra­gen wer­den, die sie per­so­nell und finan­zi­ell nicht bewäl­ti­gen kön­nen. In die­ser Reso­lu­ti­on wird dem Land unter ande­rem vor­ge­wor­fen, dass Gel­der aus dem Haus­halt genom­men wür­den, zum Bei­spiel 600 Mil­lio­nen Euro im Jahr zum Erhalt der ört­li­chen Kran­ken­häu­ser, wel­ches den Ord­nungs­be­hör­den dann zur Erfül­lung ihrer Auf­ga­ben feh­le.

Nach bis­he­ri­gem Stand ist den Gemein­den ohne zusätz­li­che finan­zi­el­le Unter­stüt­zung der Voll­zug des Can­na­bis-Geset­zes nicht mög­lich. Es ist daher frag­lich, ob auf abseh­ba­re Zeit im Land Nie­der­sach­sen über­haupt Kon­trol­len durch­ge­führt wer­den kön­nen.

Nahe­zu jede Gemein­de im Harz steht vor einem Umset­zungs­pro­blem

Die Stadt Oster­ode sieht das Pro­blem und ist mit dem NSGB einer Mei­nung. Aus dem Rat­haus ver­lau­tet, die per­so­nel­le Umset­zung sei „mehr als anspruchs­voll“.

Und auch in Herz­berg steht man vor der glei­chen Her­aus­for­de­rung. Dort heißt es, man habe weder die Per­so­nal­ka­pa­zi­tä­ten, noch die fach­li­che Exper­ti­se, um das Gesetz durch­set­zen zu kön­nen.

Nicht anders argu­men­tiert die Stadt Bad Sach­sa, die sich naht­los in den Tenor ihrer Nach­barn ein­reiht: Dort teilt man die Ein­schät­zung und wünscht Bund und Län­dern schon fast lako­nisch “viel Erfolg bei der Umset­zung“. Es bleibt aller­dings abzu­war­ten, wie stark sich das Pro­blem tat­säch­lich aus­wir­ken wird. Noch ist die Kri­mi­nal­sta­tis­tik für 2024 nicht ver­öf­fent­licht und ten­den­zi­el­le Ent­wick­lun­gen kön­nen noch nicht skiz­ziert wer­den.

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