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Weni­ger Con­tai­ner, mehr Ver­ant­wor­tung: Neue Wege der Tex­til­ent­sor­gung in Nord­hau­sen

Ab August 2025 wer­den im Stadt­ge­biet Nord­hau­sen 35 Alt­klei­der­con­tai­ner ent­fernt. Stadt und Land­kreis begrün­den die­sen Schritt mit wie­der­hol­ten Ver­stö­ßen gegen die Auf­la­gen zur Son­der­nut­zung öffent­li­cher Flä­chen. Der Betrei­ber der betrof­fe­nen Con­tai­ner habe trotz mehr­fa­cher Auf­for­de­run­gen die Stand­or­te unzu­rei­chend betreut. So sei­en die Con­tai­ner häu­fig über­füllt gewe­sen, Lee­run­gen blie­ben unre­gel­mä­ßig, und es man­gel­te an Kon­trol­le. Infol­ge­des­sen kam es immer wie­der zu Abla­ge­run­gen von Alt­klei­dern und sons­ti­gem Unrat rund um die Sam­mel­stel­len.

Die damit ver­bun­de­nen Beein­träch­ti­gun­gen der öffent­li­chen Ord­nung und des Stadt­bilds mach­ten ein kon­se­quen­tes Han­deln not­wen­dig. Die Nut­zungs­er­laub­nis für die betrof­fe­nen Flä­chen wur­de des­halb ent­zo­gen.

Trotz der Redu­zie­rung bleibt die Ent­sor­gung von Alt­klei­dern in Nord­hau­sen wei­ter­hin mög­lich. Ins­ge­samt 21 Con­tai­ner ver­blei­ben auf öffent­li­chen Flä­chen im Stadt­ge­biet. Dar­über hin­aus befin­den sich wei­te­re Sam­mel­be­häl­ter auf pri­va­ten Grund­stü­cken, etwa auf Super­markt­park­plät­zen. Die Stand­or­te die­ser Con­tai­ner sind auf einer aktu­el­len Kar­te ein­seh­bar.

Zusätz­lich steht der Wert­stoff­hof der Süd­harz­wer­ke Nord­hau­sen als zen­tra­le Anlauf­stel­le zur Ver­fü­gung. Dort kön­nen Tex­ti­li­en mon­tags, mitt­wochs und don­ners­tags bis 15:30 Uhr, diens­tags bis 18:00 Uhr und frei­tags bis 14:30 Uhr abge­ge­ben wer­den. Von April bis Novem­ber ist der Wert­stoff­hof auch sams­tags zwi­schen 9:00 und 12:00 Uhr geöff­net.

Wich­tig ist, dass nur trag­fä­hi­ge, sau­be­re und tro­cke­ne Tex­ti­li­en in fest ver­schlos­se­nen Säcken in die Con­tai­ner gehö­ren. Dazu zäh­len unter ande­rem Beklei­dung, Schu­he (paar­wei­se gebün­delt), Bett­wä­sche, Decken und Plüsch­tie­re. Stark beschä­dig­te Tex­ti­li­en hin­ge­gen gehö­ren in den Rest­ab­fall. Matrat­zen, Tep­pi­che, tech­ni­sche Tex­ti­li­en oder Elek­tro­ar­ti­kel sind in den Con­tai­nern nicht zuläs­sig.

Stadt und Land­kreis appel­lie­ren an die Bevöl­ke­rung, kei­ne Alt­klei­der auf oder neben gefüll­te Con­tai­ner zu legen. Durch Näs­se oder Schmutz wer­den die Tex­ti­li­en unbrauch­bar, was sowohl die Wie­der­ver­wer­tung als auch das Stadt­bild beein­träch­tigt.


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