In vielen kostenlosen Zeitungen und deren Beilagen finden sich Angebote von angeblichen Reinigungs- und Gartenpflegediensten, die Terrassenreinigung, Dachrinnensäuberung, Gehwegpflege sowie Hecken- und Baumschnitt zu vermeintlich attraktiven Konditionen anbieten. Diese Dienste locken oft mit hohen Rabatten für einen begrenzten Zeitraum. Doch Vorsicht ist geboten: Hinter diesen verlockenden Angeboten verbergen sich nicht selten Betrüger, die überteuerte Preise fordern und die versprochenen Arbeiten nur mangelhaft oder gar nicht ausführen. Des Weiteren nutzen solche unseriösen Anbieter die Gelegenheit, um in den Häusern und auf den Grundstücken ihrer Kunden nach Wertgegenständen Ausschau zu halten.
Empfehlungen der Polizei
Die Polizei rät dringend, bei der Auswahl von Dienstleistern auf bekannte und regional etablierte Anbieter zurückzugreifen. Speziell bei Werbung, die durch Flyer oder Zeitungsbeilagen verbreitet wird und kurzfristige Rabatte verspricht, ist Vorsicht geboten. Häufig sind nur Mobilfunknummern oder nicht verifizierbare Internetseiten als Kontaktmöglichkeiten angegeben. Die Polizei empfiehlt, stets die Existenz und den guten Ruf des Unternehmens zu überprüfen, bevor ein Auftrag erteilt wird.
Es wird zudem geraten, keine Geschäfte an der Haustür oder am Gartenzaun zu tätigen und keine Vorauszahlungen zu leisten, auch nicht für Materialien. Ein detaillierter Kostenvoranschlag inklusive Mehrwertsteuer sollte immer eingefordert werden. Mündliche Zusagen ohne schriftliche Bestätigung sollten grundsätzlich vermieden werden, um Wucherpreisen vorzubeugen.
Zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen
Falls Zusatzleistungen angeboten werden, die nicht bekannt sind, sollte man sich umfassend über deren tatsächlichen Nutzen informieren. Sollte es dennoch zu einer Auftragserteilung kommen, ist es entscheidend, eine detaillierte und offizielle Rechnung zu verlangen, die den Firmensitz und die Umsatzsteuernummer des Dienstleisters ausweist.
Bei Unsicherheiten oder dem Verdacht auf Betrug ist es wichtig, keine Zeit zu verlieren und die lokale Polizeidienststelle zu kontaktieren, um den Vorfall zu melden.