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War­nung vor Betrugs­fäl­len: Poli­zei rät zur Vor­sicht bei Gar­ten- und Rei­ni­gungs­diens­ten aus Zei­tungs­bei­la­gen

In vie­len kos­ten­lo­sen Zei­tun­gen und deren Bei­la­gen fin­den sich Ange­bo­te von angeb­li­chen Rei­ni­gungs- und Gar­ten­pfle­ge­diens­ten, die Ter­ras­sen­rei­ni­gung, Dach­rin­nen­säu­be­rung, Geh­weg­pfle­ge sowie Hecken- und Baum­schnitt zu ver­meint­lich attrak­ti­ven Kon­di­tio­nen anbie­ten. Die­se Diens­te locken oft mit hohen Rabat­ten für einen begrenz­ten Zeit­raum. Doch Vor­sicht ist gebo­ten: Hin­ter die­sen ver­lo­cken­den Ange­bo­ten ver­ber­gen sich nicht sel­ten Betrü­ger, die über­teu­er­te Prei­se for­dern und die ver­spro­che­nen Arbei­ten nur man­gel­haft oder gar nicht aus­füh­ren. Des Wei­te­ren nut­zen sol­che unse­riö­sen Anbie­ter die Gele­gen­heit, um in den Häu­sern und auf den Grund­stü­cken ihrer Kun­den nach Wert­ge­gen­stän­den Aus­schau zu hal­ten.

Emp­feh­lun­gen der Poli­zei

Die Poli­zei rät drin­gend, bei der Aus­wahl von Dienst­leis­tern auf bekann­te und regio­nal eta­blier­te Anbie­ter zurück­zu­grei­fen. Spe­zi­ell bei Wer­bung, die durch Fly­er oder Zei­tungs­bei­la­gen ver­brei­tet wird und kurz­fris­ti­ge Rabat­te ver­spricht, ist Vor­sicht gebo­ten. Häu­fig sind nur Mobil­funk­num­mern oder nicht veri­fi­zier­ba­re Inter­net­sei­ten als Kon­takt­mög­lich­kei­ten ange­ge­ben. Die Poli­zei emp­fiehlt, stets die Exis­tenz und den guten Ruf des Unter­neh­mens zu über­prü­fen, bevor ein Auf­trag erteilt wird.

Es wird zudem gera­ten, kei­ne Geschäf­te an der Haus­tür oder am Gar­ten­zaun zu täti­gen und kei­ne Vor­aus­zah­lun­gen zu leis­ten, auch nicht für Mate­ria­li­en. Ein detail­lier­ter Kos­ten­vor­anschlag inklu­si­ve Mehr­wert­steu­er soll­te immer ein­ge­for­dert wer­den. Münd­li­che Zusa­gen ohne schrift­li­che Bestä­ti­gung soll­ten grund­sätz­lich ver­mie­den wer­den, um Wucher­prei­sen vor­zu­beu­gen.

Zusätz­li­che Vor­sichts­maß­nah­men

Falls Zusatz­leis­tun­gen ange­bo­ten wer­den, die nicht bekannt sind, soll­te man sich umfas­send über deren tat­säch­li­chen Nut­zen infor­mie­ren. Soll­te es den­noch zu einer Auf­trags­er­tei­lung kom­men, ist es ent­schei­dend, eine detail­lier­te und offi­zi­el­le Rech­nung zu ver­lan­gen, die den Fir­men­sitz und die Umsatz­steu­er­num­mer des Dienst­leis­ters aus­weist.

Bei Unsi­cher­hei­ten oder dem Ver­dacht auf Betrug ist es wich­tig, kei­ne Zeit zu ver­lie­ren und die loka­le Poli­zei­dienst­stel­le zu kon­tak­tie­ren, um den Vor­fall zu mel­den.

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