Im September 2024 brannte es am Brocken mehrere Tage lang. Hunderte Einsatzkräfte der Feuerwehr waren im Einsatz. Die Unterstützung durch Bundespolizei, Bundeswehr, das Land Sachsen-Anhalt, das Technische Hilfswerk und viele andere Partnerinnen und Partner wurde zügig organisiert, sodass der Brand unter Kontrolle gebracht werden konnte. Der Großeinsatz am Brocken war sowohl personell als auch materiell eine große Herausforderung.
„Für die rasche und unkomplizierte Koordination der einzelnen Einheiten und für die Zusammenarbeit vor Ort bin ich nach wie vor sehr dankbar“, sagt Wernigerodes Oberbürgermeister Tobias Kascha. Die Kosten für den Waldbrand muss die Stadt Wernigerode tragen, denn das betroffene Gebiet gehört zur Gemarkung der Stadt.
Kürzlich erreichte eine Rechnung der Bundeswehr über 1,35 Millionen Euro die Stadt Wernigerode. Die Rechnung beinhaltet die Kosten für den mehrtägigen Einsatz von Bundeswehr-Fluggeräten im Brandgebiet. Insgesamt belaufen sich die Kosten für den Waldbrand inzwischen auf rund 1,84 Millionen Euro. Damit liegen nun alle Rechnungen für den Brand vor.
Tobias Kascha fasst zusammen:
„Die Gesamtkosten, die nun vorliegen, bedeuten für unsere Stadt eine außergewöhnliche finanzielle Belastung, die den gewöhnlichen Aufwand für Brandabwehrleistungen weit überschreitet. Deshalb haben wir umgehend Kontakt zum Innenministerium aufgenommen – in der Hoffnung auf weitere Unterstützung durch das Land Sachsen-Anhalt. Zusätzlich bringen wir ein Schreiben an das Bundesverteidigungsministerium auf den Weg, um auch dort unsere Lage zu schildern. Uns ist natürlich bewusst, dass wir grundsätzlich die Kosten von Waldbränden im Stadtgebiet von Wernigerode tragen müssen. Dennoch hoffen wir sehr auf eine Lösung, die die finanzielle Leistungsfähigkeit unserer Stadt nicht gefährdet.“
Wernigerodes Kämmerin Beate Leo ergänzt:
„Die Stadt Wernigerode befindet sich momentan in der vorläufigen Haushaltsführung und erwartet das Inkrafttreten des Doppelhaushalts bis Juni 2025. Dennoch lässt sich festhalten, dass eine Rechnungsbegleichung in dieser Größenordnung – mit 1,5 % des gesamten Haushaltsvolumens – allein durch die Stadt nicht zu leisten ist, ohne den städtischen Handlungsspielraum stark einzuschränken.“
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