Anzeige

Wahl­hel­fe­rin­nen und Wahl­hel­fer für die Bun­des­tags­wahl am 23. Febru­ar 2025 gesucht

Blan­ken­burg (red). Zur Durch­füh­rung der am Sonn­tag, den 23. Febru­ar 2025, statt­fin­den­den Wahl zum 21. Deut­schen Bun­des­tag sucht die Stadt Blan­ken­burg (Harz) ins­ge­samt 136 ehren­amt­li­che Wahl­hel­fe­rin­nen und Wahl­hel­fer für die 17 Wahl­be­zir­ke.

Wahl­hel­fe­rin­nen und Wahl­hel­fer erhal­ten eine Auf­wands­ent­schä­di­gung. Die­se beträgt in der Funk­ti­on als Wahl­vor­ste­her 35,00 Euro, als stell­ver­tre­ten­der Wahl­vor­ste­hern 30,00 Euro sowie für die übri­gen Mit­glie­der des Wahl­vor­stan­des je 25,00 Euro.

Inter­es­sier­te Bür­ge­rin­nen und Bür­ger haben ab sofort die Mög­lich­keit, sich im Wahl­bü­ro der Stadt tele­fo­nisch unter 03944 943–320 bzw. 03944 943–328 oder per E‑Mail an wahlen@blankenburg.de als Wahl­hel­fe­rin­nen und ‑hel­fer anzu­mel­den. Bei der Anmel­dung müs­sen der voll­stän­di­ge Name, die Wohn­an­schrift, das Geburts­da­tum und eine Tele­fon­num­mer für eine kurz­fris­ti­ge Erreich­bar­keit ange­ge­ben wer­den. Die mit der Anmel­dung mit­ge­teil­ten Wün­sche für einen Ein­satz in einem bestimm­ten Wahl­lo­kal wer­den nach Mög­lich­keit berück­sich­tigt.

Vor­aus­set­zung für das Ehren­amt ist, dass man Deut­scher im Sin­ne des Arti­kels 116 Absatz 1 des Grund­ge­set­zes ist, am Wahl­tag das 18. Lebens­jahr voll­endet hat, seit min­des­tens drei Mona­ten vor dem Wahl­tag in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land eine Woh­nung inne­hat oder sich sonst gewöhn­lich auf­hält und nicht vom Wahl­recht aus­ge­schlos­sen ist.

Beson­de­re Vor­kennt­nis­se sind nicht erfor­der­lich.

Auf der Inter­net­sei­te www.blankenburg.de ste­hen wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Wahl­hel­fer­auf­ruf zur Ver­fü­gung.

Anzeige

Das könnte Sie auch interessieren

Anzeige