Die Wählergruppe im Rat (WgiR) fordert eine Einwohnerbefragung zu den geplanten Änderungen des Flächennutzungsplans in Bad Lauterberg. Hintergrund ist die zunehmende Kritik aus der Bevölkerung und den Ortsräten an der Informationspolitik der Verwaltung im Zusammenhang mit möglichen neuen Wind- und Photovoltaikanlagen.
In der Ratssitzung vom 18. Dezember 2025 hatten zahlreiche Bürgerinnen und Bürger ihren Unmut über die ihrer Ansicht nach überhastete Vorgehensweise geäußert. Vor allem das Vorgehen ohne Einbindung der betroffenen Ortsräte Osterhagen und Bartolfelde bei der 33. Änderung des Flächennutzungsplans stieß auf Unverständnis. Die WgiR war in den entsprechenden Gremien die einzige Gruppe, die diesen Änderungen nicht zugestimmt hatte.
Kritik an Vorgehen der Stadtverwaltung
Nach Ansicht der WgiR hätte der Ortsrat Osterhagen aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den geplanten Photovoltaikflächen ein Anrecht auf Beteiligung gehabt. Auch in Bartolfelde herrsche Zurückhaltung, was die Abgabe einer Stellungnahme angeht – unter anderem wegen mangelhafter Informationsweitergabe.
Die WgiR kritisiert insbesondere das Verhalten des Bürgermeisters. Angesichts der Dimension der Projekte hätte eine frühzeitige, transparente Informationspolitik erfolgen müssen. Stattdessen seien die Verwaltungsvorlagen wenig aussagekräftig, und auch die Präsentation eines Investors in der Bauausschusssitzung reiche nicht aus, um ein umfassendes Bild zu vermitteln.
Beteiligung der Bürger gefordert
Dass bei einer Infoveranstaltung nicht einmal vollständige Karten vorgelegt wurden, bewertet die WgiR als weiteren Beleg für ein mangelndes Engagement der Verwaltung. Bei Großprojekten dieser Art dürften Bürgermeister und Verwaltung sich nicht auf die ehrenamtlichen Ortsräte verlassen, sondern müssten selbst Initiative zeigen.
Vor diesem Hintergrund spricht sich die WgiR für eine Befragung der Bürgerinnen und Bürger aus. Ziel sei es, herauszufinden, ob überhaupt eine grundsätzliche Bereitschaft besteht, solche Anlagen in der Umgebung zu akzeptieren – und das möglichst, bevor formelle Verpflichtungen eingegangen werden.
Zwei Wege für eine solche Befragung stehen laut WgiR zur Verfügung: Entweder beschließt ein Ortsrat eine Befragung und beauftragt den Bürgermeister mit der Durchführung. Oder der Stadtrat bringt eine entsprechende Initiative auf den Weg, die dann allerdings weniger lokal zugeschnitten wäre.
Foto: Bernd Jackisch für WgiR





























