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Vor Frau­en mas­tur­biert: 62-jäh­ri­ger Exhi­bi­tio­nist muss für acht Mona­te ins Gefäng­nis

Claus­thal-Zel­ler­feld (red). Das Urteil des Amts­ge­richts Claus­thal-Zel­ler­feld ist gefal­len: Weil ein 62-Jäh­ri­ger ins­ge­samt drei Frau­en ver­folgt und sie sexu­ell beläs­tigt hat, muss die­ser jetzt für acht Mona­te in Haft. Unter ande­rem hat­te sich der Exhi­bi­tio­nist, der in Claus­thal-Zel­ler­feld als lang­jäh­ri­ger Alko­ho­li­ker bekannt ist, vor sei­nen Opfern ent­blößt.

Reich­lich Alko­hol und drei Joints am Tag: Gericht sieht kein Chan­ce auf Bewäh­rung

Mit dem Urteil blieb das Gericht unter Vor­sitz von Rich­te­rin Nit­sche nur einen Monat unter dem von der Staats­an­walt­schaft gefor­der­ten Straf­maß. Bei­de sehen kei­nen Spiel­raum für eine Bewäh­rungs­stra­fe. Wie sich im Pro­zess her­aus­stell­te, nahm der Ange­klag­te bereits seit den 1990er Jah­ren exhi­bi­tio­nis­ti­sche Hand­lun­gen vor, der Mann sei offen­sicht­lich ein Trieb­tä­ter.

Zudem war zu erfah­ren, dass der Ver­ur­teil­te jeden Tag min­des­tens drei Joints raucht und erheb­li­che Men­gen an Alko­hol kon­su­miert, um sei­ne Sucht zu befrie­di­gen. Obwohl er sich mitt­ler­wei­le in einer Abs­ti­nenz­pha­se befin­det, war es dem Gericht nicht mög­lich, eine posi­ti­ve Sozi­al­pro­gno­se vor­zu­neh­men.

Vor einem Jahr war der Fall schon ein­mal vor dem Amts­ge­richt Claus­thal-Zel­ler­feld ver­han­delt wor­den. Wegen der Sucht­pro­ble­ma­tik des Alko­ho­li­kers und sei­nes, wie es heißt, bizar­ren Tat­ver­hal­tens hat­te der sei­ner­zeit zustän­di­ge Rich­ter Stef­fen Mager­hans ein psy­cho­lo­gi­sches Gut­ach­ten ange­ord­net.

Betrun­ken vor Frau­en mas­tur­biert: „Ich mache doch gar nichts“

Wie sich im Pro­zess her­aus­stell­te, war der Mann im März 2023 stark betrun­ken gegen Mit­ter­nacht in Claus­thal-Zel­ler­feld unter­wegs gewe­sen. Dabei traf er auf drei Frau­en, vor denen er sich ent­blöß­te. Sodann begann er, sei­ne Geni­ta­li­en zu berüh­ren und sich vor den Frau­en selbst zu befrie­di­gen.

Dabei grins­te er die Frau­en höh­nisch an und sag­te zu ihnen: „Ich mache doch gar nichts.“ Der Vor­fall hat­te auf eini­ge der unfrei­wil­li­gen Zuschaue­rin­nen trau­ma­ti­sche Aus­wir­kun­gen. Vor allem als sie ver­such­ten, vor dem Mann zu flüch­ten. Wie ein Gerichts­spre­cher mit­teil­te, habe ein der Frau­en „das im Kopf erst­mal gar nicht ver­dau­en kön­nen.“

Bei allen Opfern sitzt der Schock tief. Es ist von Schlaf­stö­run­gen die Rede, ande­re füh­len sich abends auf dem Heim­weg nicht mehr sicher. Alle Frau­en haben Straf­an­zei­ge gestellt. Der Mann konn­te unter­wegs von der Poli­zei fest­ge­nom­men wer­den, weil er eine auf­fäl­li­ge rote Jacke trug.

Ellen­lan­ges Vor­stra­fen­re­gis­ter: Mann hat­te sich selbst vor Kin­dern ent­blößt

Die Staats­an­walt­schaft ver­wies dar­auf, dass Exhi­bi­tio­nis­mus nor­ma­ler­wei­se ein Baga­tell-Delikt sei. Doch in die­sem Fall sei die Situa­ti­on dadurch ver­schlim­mert wor­den, dass der Mann die Frau­en in der Nacht ver­folgt habe. Eine Hor­ror­vor­stel­lung sei das für jede Frau, so Staats­an­walt Jon­da. Der mitt­ler­wei­le 62-Jäh­ri­ge ist für die Jus­tiz­be­hör­den kein unbe­schrie­be­nes Blatt. Er saß wegen Sexu­al­straf­ta­ten bereits meh­re­re Jah­re im Gefäng­nis. Ins­ge­samt 15 Mal hat­te er sich vor Frau­en ent­blößt, drei­mal selbst vor Kin­dern. Jedes Mal waren erheb­li­che Men­gen Alko­hol im Spiel. Dies führ­te zu Ver­ur­tei­lun­gen im Maß­re­gel­voll­zug mit Anord­nung einer Ent­zugs­the­ra­pie.

Psych­ia­ter: Täter hat dis­so­zia­le Per­sön­lich­keits­stö­rung – The­ra­pier­er­folg unwahr­schein­lich

Der psych­ia­tri­sche Gut­ach­ter sag­te indes im Pro­zess, dass der Mann neben sei­ner jah­re­lan­gen Alko­hol­sucht auch an einer dis­so­zia­len Per­sön­lich­keits­stö­rung lei­det. Auf­grund des­sen hal­te er die Chan­cen auf einen The­ra­pie­er­folg für sehr gering. Nicht zuletzt auch des­we­gen, weil der mitt­ler­wei­le Ver­ur­teil­te nur eine sehr gerin­ge Moti­va­ti­on auf­brin­gen kön­ne.

Auch wenn der Exhi­bi­tio­nist in der Ver­hand­lung mehr­fach beteu­er­te, sei­nen Alko­hol­kon­sum „im Griff“ und seit Sil­ves­ter nicht mehr getrun­ken zu haben, half ihm dies nur wenig. Zwar wur­de sein Geständ­nis und die Tat­sa­che, dass er sich im Gerichts­saal bei den Frau­en ent­schul­dig­te, posi­tiv gewer­tet – dies sei jedoch, auch auf­grund der erheb­li­chen Erin­ne­rungs­lü­cken des Man­nes, nicht aus­rei­chend für eine posi­ti­ve Sozi­al­pro­gno­se – und damit für eine Bewäh­rungs­stra­fe.

Foto: pix­a­bay

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