Anzeige

Ver­kehrs­un­fall in Claus­thal führt zu erheb­li­chen Stö­run­gen und hebt Bedeu­tung der Fahr­zeug­war­tung her­vor

Am Mitt­woch, den 14. Mai 2025, gegen 12:00 Uhr, kam es in Claus­thal im Orts­teil Burg­stät­ter Stra­ße zu einem Ver­kehrs­un­fall, der den inner­städ­ti­schen Ver­kehr erheb­lich beein­träch­tig­te. Ein 23-jäh­ri­ger Ange­stell­ter eines Paket­dienst­leis­ters war mit einem Klein­trans­por­ter unter­wegs, als er ver­such­te, vor dem Gebäu­de Num­mer 2 auf dem Geh­weg anzu­hal­ten, um eine Sen­dung zuzu­stel­len. Dabei über­fuhr er einen Pol­ler, der sich zwi­schen Geh­weg und Fahr­bahn befand.

Der Pol­ler ver­klemm­te sich unter dem Fahr­zeug, wodurch der Trans­por­ter immo­bi­li­siert wur­de und mit dem Heck teil­wei­se auf der Fahr­bahn zum Ste­hen kam. Das Fahr­zeug konn­te nicht aus eige­ner Kraft wei­ter­fah­ren, was zu Ver­kehrs­be­hin­de­run­gen führ­te. Erst nach­dem ein Abschlepp­dienst das Fahr­zeug um 14:15 Uhr gebor­gen hat­te, nor­ma­li­sier­te sich die Ver­kehrs­si­tua­ti­on.

Wäh­rend der Unfall­auf­nah­me stell­te die Poli­zei fest, dass die Vor­der­rei­fen des Trans­por­ters stark abge­fah­ren waren. Obwohl dies nicht die Ursa­che des Unfalls war, ste­hen dem Fah­rer und dem Hal­ter des Fahr­zeugs nun Ver­fah­ren wegen Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­kei­ten bevor. Das Poli­zei­kom­mis­sa­ri­at Ober­harz nutz­te die­sen Vor­fall, um die Bedeu­tung einer ord­nungs­ge­mä­ßen Berei­fung für die Ver­kehrs­si­cher­heit zu beto­nen.

Anzeige

Das könnte Sie auch interessieren

Anzeige