Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit – insbesondere für Fußgängerinnen, Fußgänger und Radfahrende – wird auf der Osterwiecker Straße in Vienenburg eine neue Geschwindigkeitsregelung eingeführt. Ab sofort gilt auf dem Abschnitt vom Ortseingang bis zur Straße Am Kattenbergskamp in beiden Fahrtrichtungen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern.
Die Gründe für diese Maßnahme sind vielfältig, die Umsetzung erfolgt auf Grundlage eines politischen Auftrags: Zum einen weist der betreffende Straßenabschnitt keine Geh- oder Radwege auf, und die Fahrbahn ist mit einer Breite von lediglich 5,80 bis 6 Metern vergleichsweise schmal. Ein nachträglicher Ausbau ist aufgrund fehlenden Seitenraums nicht möglich.
Erschwerend kommen ein kurviger, teilweise abschüssiger Verlauf sowie notwendige Sicherheitsvorkehrungen wie Leitplanken hinzu. Zudem verlaufen nördlich und südlich der Fahrbahn Gräben, die die Ausweichmöglichkeiten für zu Fuß Gehende stark einschränken.
Zwischen der Einmündung Am Kattenbergskamp und Hausnummer 57 verschärfen enge Kurven, dichter Baumbestand und wechselnde Lichtverhältnisse mit zeitweiser Blendung durch Sonnenlicht die ohnehin eingeschränkten Sichtverhältnisse. Besonders betroffen ist ein abschüssiger Kurvenbereich mit einer Zufahrt zu einem Gewerbebetrieb, der zusätzliche Risiken birgt.
Mit der neuen Tempo-30-Regelung wird zudem eine bestehende Lücke zur bereits vorhandenen Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich des Kindergartens geschlossen. Der gesamte Abschnitt – vom Ortseingang bis einschließlich des Kindergartens – unterliegt nun einheitlich einer Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern.
Dies trägt nicht nur zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden bei, sondern reduziert auch lärmintensive Beschleunigungsvorgänge im Ortsbereich.
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