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Ver­kehrs­kon­trol­len decken Dro­gen­fahrt und Tem­po­ver­stö­ße auf

Am Diens­tag führ­te die Poli­zei Ver­kehrs­si­cher­heits­kon­trol­len durch, bei denen diver­se Ver­stö­ße fest­ge­stellt wur­den. Zwei Vor­fäl­le sta­chen beson­ders her­aus: Ein E‑S­coo­ter-Fah­rer unter Dro­gen­ein­fluss und meh­re­re gra­vie­ren­de Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen.

E‑S­coo­ter-Fah­rer unter Dro­gen­ein­fluss

Gegen 7 Uhr mor­gens kon­trol­lier­ten Beam­te einen 38-jäh­ri­gen Mann aus Gos­lar, der mit sei­nem E‑Scooter auf dem Zwin­ger­wall unter­wegs war. Wäh­rend der Über­prü­fung stell­ten die Poli­zis­ten fest, dass der Fah­rer unter dem Ein­fluss berau­schen­der Mit­tel stand. Zudem hat­te er Betäu­bungs­mit­tel dabei, die von den Beam­ten beschlag­nahmt wur­den. Dem Mann wur­de eine Blut­pro­be ent­nom­men, die Wei­ter­fahrt wur­de ihm unter­sagt. Gegen ihn wur­den Straf­ver­fah­ren nach dem Stra­ßen­ver­kehrs- und Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz ein­ge­lei­tet.

Geschwin­dig­keits­ver­stö­ße auf der Grau­hö­fer Land­wehr

Zwi­schen 12 und 14 Uhr maßen die Beam­ten bei einer wei­te­ren Kon­trol­le auf der Grau­hö­fer Land­wehr die Geschwin­dig­keit der vor­bei­fah­ren­den Fahr­zeu­ge. Dabei wur­den ins­ge­samt zehn Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen fest­ge­stellt. Die höchs­te gemes­se­ne Geschwin­dig­keit lag bei 70 km/h, obwohl nur 50 km/h erlaubt waren. Auf­grund die­ser Mes­sun­gen wur­den fünf Ver­warn­gel­der erho­ben und fünf Buß­geld­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet.

Wei­te­re bei den Kon­trol­len fest­ge­stell­te Ver­stö­ße betra­fen die Gewer­be­ord­nung, die Gurt­pflicht, Lenk- und Ruhe­zei­ten sowie man­gel­haf­te Ladungs­si­che­rung. In zwei Fäl­len führ­ten die Män­gel zum Erlö­schen der Betriebs­er­laub­nis der betrof­fe­nen Fahr­zeu­ge.

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