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Unte­re Natur­schutz­be­hör­de gibt Hin­wei­se zum Bär­lauch­sam­meln

Wenn im Früh­ling die ers­ten Knos­pen sicht­bar wer­den und Blu­men, Sträu­cher und Bäu­me erblü­hen, beginnt in den hie­si­gen Wäl­dern auch die Bär­lauch­sai­son. Für Gour­mets und Freun­de der fri­schen Küche ist es seit eini­gen Jah­ren zur Tra­di­ti­on gewor­den, Bär­lauch in der Natur zu sam­meln, um ihre Spei­sen mit der nach Knob­lauch duf­ten­den Pflan­ze zu ver­fei­nern.


Die Unte­re Natur­schutz­be­hör­de des Land­krei­ses Harz gibt dazu eini­ge Hin­wei­se:
Grund­sätz­lich steht Bär­lauch nicht unter Natur­schutz. Wächst die grü­ne Pflan­ze jedoch in einem aus­ge­wie­se­nen Natur­schutz­ge­biet, darf sie dort nicht gepflückt wer­den.


Beim Sam­meln des Bär­lauchs gilt die soge­nann­te „Hand­strauß­re­gel“: In gerin­gen Men­gen für den per­sön­li­chen Bedarf darf jeder so viel Bär­lauch mit­neh­men, wie in eine Hand passt. Das ver­hin­dert eine über­mä­ßi­ge Ent­nah­me der Pflan­ze aus der Natur und damit auch Schä­den an der Flo­ra und Fau­na.
Die zuneh­men­de Beliebt­heit des Bär­lauchs hat laut Kat­rin Kra­mer, Lei­te­rin der Unte­ren Natur­schutz­be­hör­de, dazu geführt, dass immer häu­fi­ger ohne jede Rück­sicht und teil­wei­se in sehr gro­ßen Men­gen Bär­lauch aus der Natur ent­nom­men wur­de. „Dies führt tat­säch­lich zur Ver­wüs­tung von Wald­ge­bie­ten und zur Zer­stö­rung der umge­ben­den Vege­ta­ti­on“, so Kra­mer. Da Bär­lauch im Früh­jahr blüht, wer­den häu­fig auch Tie­re, ins­be­son­de­re Vögel, gestört und im schlimms­ten Fall gezwun­gen, ihre Brut auf­zu­ge­ben. Die­se rabia­te Art der Ent­nah­me ist kei­nes­wegs pfleg­lich und stellt eine Ord­nungs­wid­rig­keit dar, erklärt die Sach­ge­biets­lei­te­rin. Wer Bär­lauch ern­tet, sol­le dabei immer den Gedan­ken an die Nach­hal­tig­keit und Lang­le­big­keit des Stand­or­tes im Kopf haben – zum Schutz ande­rer Pflan­zen und Tie­re und auch im Hin­blick dar­auf, dass ande­re im nächs­ten Jahr noch Bär­lauch sam­meln möch­ten.


Das bedeu­tet: Die Pflan­zen soll­ten nicht aus­ge­ris­sen oder aus­ge­gra­ben wer­den. Alle, die die Wald­ge­bie­te betre­ten, soll­ten die umge­ben­de Vege­ta­ti­on nicht nie­der­tre­ten oder gar mit Fahr­zeu­gen zer­fah­ren. Auch in dich­te Gebü­sche soll man nicht gehen, da genau dort jetzt die Vogel­nes­ter sind. Ist der Bär­lauch­be­stand zu klein, lohnt es sich ohne­hin nicht, ihn zu ern­ten, und man sucht sich einen grö­ße­ren. Wer grö­ße­re Men­gen ent­neh­men will, zum Bei­spiel für eine Hotel- oder Gast­stät­ten­kü­che, benö­tigt dafür eine Geneh­mi­gung der zustän­di­gen Natur­schutz­be­hör­de.


Kat­rin Kra­mer weist außer­dem dar­auf hin, den aro­ma­ti­schen Bär­lauch nicht mit sei­nen töd­li­chen Dop­pel­gän­gern, dem Mai­glöck­chen oder der Herbst­zeit­lo­sen, zu ver­wech­seln. „Wer sich nicht sicher ist, kauft den Bär­lauch lie­ber und sam­melt ihn nicht selbst“, emp­fiehlt die Exper­tin. „In den Bär­lauch­be­stän­den kön­nen teil­wei­se auch Blät­ter des Märzen­be­chers ste­hen. Auch die­ser ist töd­lich gif­tig, jetzt bereits abge­blüht und daher nicht mehr deut­lich erkenn­bar.“

Foto: pix­a­bay

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