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Umzü­ge im Sozi­al- und Jugend­amt füh­ren zu ein­ge­schränk­ter Erreich­bar­keit

Im Juli und August 2025 kommt es im Sozi­al- und Jugend­amt des Land­krei­ses Harz zu vor­über­ge­hen­den Ein­schrän­kun­gen in der Erreich­bar­keit. Grund sind haus­in­ter­ne Umzü­ge und orga­ni­sa­to­ri­sche Anpas­sun­gen in meh­re­ren Sach­ge­bie­ten.

Im Jugend­amt betrifft der Umzug am 14. und 15. Juli die Berei­che Bei­stand­schaf­ten, Amts­vor­mund­schaf­ten sowie all­ge­mei­ne För­de­rung von Kin­dern und Jugend­li­chen. Wäh­rend die­ser Tage ist nur eine ein­ge­schränk­te tele­fo­ni­sche Erreich­bar­keit mög­lich, Vor-Ort-Ter­mi­ne ent­fal­len. Die Ver­wal­tung ver­weist auf das Online-Ange­bot unter www.kreis-hz.de/de/leistungen-und-unterstuetzung.html.

Sozi­al­hil­fe mit ein­ge­schränk­ten Sprech­zei­ten

Auch im Bereich Sozi­al­hil­fe außer­halb von Ein­rich­tun­gen kommt es zu Ein­schrän­kun­gen. Vom 14. Juli bis vor­aus­sicht­lich 10. August ist das zustän­di­ge Sach­ge­biet nur vor­mit­tags von 8 bis 12 Uhr erreich­bar. Die Maß­nah­me ist laut Sozi­al­amts­lei­te­rin Anja Hobe not­wen­dig, um die Bear­bei­tung der stark gestie­ge­nen Antrags­zah­len zu gewähr­leis­ten. Der Land­kreis emp­fiehlt, Anträ­ge mög­lichst online unter www.kreis-hz.de/de/sozialleistungen-.html zu stel­len.

Wei­te­re Umzü­ge im Sozi­al­amt

Zwi­schen dem 25. und 29. Juli zieht das Sach­ge­biet Hil­fe zur Pfle­ge inner­halb des Sozi­al­amts um. Vom 30. Juli bis 1. August sind die Mit­ar­bei­ten­den der Ein­glie­de­rungs­hil­fe für Kin­der und Erwach­se­ne nicht erreich­bar. Bei drin­gen­den Anlie­gen kön­nen sich Bür­ge­rin­nen und Bür­ger direkt an den Emp­fang in der Schwa­ne­be­cker Stra­ße 14 in Hal­ber­stadt wen­den.

Das Sozi­al- und Jugend­amt bit­tet um Ver­ständ­nis für die vor­über­ge­hen­den Ein­schrän­kun­gen.

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