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Umfah­rung der Bramke­brü­cke ist nur als Ret­tungs­weg geeig­net

Schu­len­berg (red). Die ent­lang eines ertüch­ti­gen Forst­we­ges ver­lau­fen­de Umfah­rung der gesperr­ten Bramke­brü­cke bie­tet Ret­tungs­kräf­ten ab sofort die Mög­lich­keit, Schu­len­berg von Nor­den aus Rich­tung Oker zu errei­chen. Für eine Öff­nung der Stre­cke für den öffent­li­chen Fahr­zeug­ver­kehr mit Aus­nah­me­ge­neh­mi­gun­gen, wie es von eini­gen Anwoh­ne­rin­nen und Anwoh­ner Schu­len­bergs gefor­dert wird, besteht indes kei­ner­lei Spiel­raum. Zu die­sem Ergeb­nis kom­men Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter der Nie­der­säch­si­schen Lan­des­fors­ten, der Poli­zei­in­spek­ti­on Gos­lar, der Har­zer Was­ser­wer­ke (HWW), der Nie­der­säch­si­schen Lan­des­be­hör­de für Stra­ßen­bau und Ver­kehr (NLStBV) sowie des Land­krei­ses Gos­lar.

Eine Befah­rung des rund 5,5 Kilo­me­ter lan­gen Stre­cken­ab­schnitts ober­halb der Oker­tal­sper­re ist jedoch durch­aus anspruchs­voll; Ret­tungs­wa­gen bei­spiels­wei­se sto­ßen auf­grund ihrer Grö­ße und ihres Schwer­punk­tes in dem zum Teil stei­len Gelän­de schnell an ihre Gren­zen. Bei wid­ri­gen Wit­te­rungs­ver­hält­nis­sen dürf­te sich dies nach Ansicht der Exper­ten noch ver­schär­fen.

Land­rat Dr. Alex­an­der Sai­pa, der die Umfah­rung in einem Gelän­de­fahr­zeug der Kreis­feu­er­wehr absol­vier­te, unter­strich bei der gemein­sa­men Situa­ti­ons­be­wer­tung, dass die Stre­cke schon eine gewis­se Übung vor­aus­setzt. „Bereits mit einem nor­ma­len Auto ist die Befah­rung nicht zu unter­schät­zen. Ent­lang der Stre­cke gibt es meh­re­re Gefah­ren­punk­te, die sich vor allem bei ent­spre­chen­der Wit­te­rung noch ver­schär­fen dürf­ten. Dies kann ich schon den Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern des Ret­tungs­diens­tes und wei­te­ren Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen nur bedingt zumu­ten. Für wei­te­re Ver­kehrs­teil­neh­mer ist das Risi­ko jedoch schlicht zu groß und über­haupt nicht trag­bar“, so Dr. Sai­pa. Fer­ner habe er den Bür­ge­rin­nen und Bür­ger auch kei­ne Alter­na­tiv­rou­te für eige­ne Fahr­ten ver­spro­chen, son­dern nur die Schaf­fung eines wei­te­ren Ret­tungs­we­ges aus Rich­tung Oker zuge­sagt.

Als aus­ge­spro­chen pro­ble­ma­tisch stellt sich auch ein mög­li­cher Begeg­nungs­ver­kehr dar. Auf der gesam­ten Stre­cke gibt es nur sehr begrenz­te Aus­weich­mög­lich­kei­ten.

Die­se Ansicht tei­len auch die Ver­tre­ter der ver­schie­de­nen betei­lig­ten Behör­den. Eine Son­der­fahr­ge­neh­mi­gung für Bür­ge­rin­nen und Bür­ger schlie­ßen die Betei­lig­ten aus. Zu groß ist die Gefahr, dass sich auf dem Forst­weg ein Unfall ereig­net. Aus Sicht der Harz­was­ser­wer­ke GmbH dür­fe bei der Bewer­tung auch nicht ver­nach­läs­sigt wer­den, dass die unmit­tel­ba­re Nähe zur Oker­tal­sper­re pro­ble­ma­tisch ist.

Der Land­kreis Gos­lar weist dar­auf hin, dass ein Befah­ren der Stre­cke strengs­tens ver­bo­ten ist. Zuwi­der­hand­lun­gen wer­den mit Buß­gel­dern geahn­det.

Foto: Land­kreis Gos­lar

 

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