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“Tie­re in kri­ti­schem Zustand”: 45 Kat­zen ver­wahr­lost — Mut­ter und Toch­ter vom Land­kreis Harz ange­zeigt

Zwei Frauen sind wegen Tierverwahrlosung vom Landkreis Harz angezeigt worden
Zwei Frauen sind wegen Tierverwahrlosung vom Landkreis Harz angezeigt worden

Dra­ma­ti­scher Fall von Tier­ver­nach­läs­si­gung erschüt­tert den Land­kreis Harz

In Wege­le­ben (Land­kreis Harz) haben Behör­den einen schwe­ren Fall von Tier­ver­nach­läs­si­gung auf­ge­deckt. Ins­ge­samt 45 Kat­zen wur­den aus einer Woh­nung geret­tet, nach­dem dort gra­vie­ren­de hygie­ni­sche und gesund­heit­li­che Miss­stän­de fest­ge­stellt wor­den waren. Die Tie­re befan­den sich laut offi­zi­el­len Anga­ben in einem teils lebens­be­droh­li­chen Zustand. Gegen eine Mut­ter und ihre Toch­ter wur­den inzwi­schen recht­li­che Schrit­te ein­ge­lei­tet.

Der Vor­fall ver­deut­licht erneut die gra­vie­ren­den Fol­gen soge­nann­ter Ani­mal-Hoar­ding-Fäl­le, bei denen Tie­re unter unkon­trol­lier­ten und belas­ten­den Bedin­gun­gen gehal­ten wer­den.

Ein­satz­kräf­te sto­ßen auf erschre­cken­de Ver­hält­nis­se

Nach meh­re­ren Hin­wei­sen aus der Nach­bar­schaft über­prüf­ten Mit­ar­bei­ter des Vete­ri­när­am­tes gemein­sam mit wei­te­ren Behör­den die betrof­fe­ne Woh­nung im Land­kreis Harz. Bereits beim Betre­ten der Räu­me sol­len star­ke Gerü­che von Kot und Urin wahr­nehm­bar gewe­sen sein.

Vor Ort fan­den die Ein­satz­kräf­te zahl­rei­che Kat­zen vor, die offen­bar über län­ge­re Zeit nicht aus­rei­chend ver­sorgt wor­den waren. Vie­le Tie­re wirk­ten stark unter­ernährt, krank oder unge­pflegt. Eini­ge muss­ten unmit­tel­bar tier­ärzt­lich behan­delt wer­den, meh­re­re Kat­zen wur­den als gesund­heit­lich kri­tisch ein­ge­stuft.

Die Tie­re wur­den anschlie­ßend in Tier­hei­men und pri­va­ten Pfle­ge­stel­len unter­ge­bracht, wo sie nun medi­zi­nisch ver­sorgt wer­den.

Sechs Kat­zen star­ben — Ermitt­lun­gen gegen zwei Frau­en

Die Behör­den erstat­te­ten Anzei­ge gegen eine Mut­ter und ihre Toch­ter wegen mög­li­cher Ver­stö­ße gegen das Tier­schutz­ge­setz. Die Ermitt­lun­gen zu den Hin­ter­grün­den des Falls dau­ern der­zeit an.

Nach bis­he­ri­gen Erkennt­nis­sen könn­te es sich um soge­nann­tes „Ani­mal Hoar­ding“ han­deln. Dabei sam­meln Betrof­fe­ne eine gro­ße Anzahl an Tie­ren, obwohl eine art­ge­rech­te Ver­sor­gung nicht mehr gewähr­leis­tet wer­den kann. Häu­fig fehlt den Hal­tern selbst die Ein­sicht in die pro­ble­ma­ti­sche Situa­ti­on.

Tier­hei­me stark belas­tet

Die Auf­nah­me von 45 Kat­zen stellt die betei­lig­ten Tier­hei­me und Tier­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen vor erheb­li­che Her­aus­for­de­run­gen. Vie­le Ein­rich­tun­gen arbei­ten bereits am Limit ihrer Kapa­zi­tä­ten.

Neben tier­ärzt­li­cher Ver­sor­gung benö­ti­gen zahl­rei­che Tie­re inten­si­ve Pfle­ge, Imp­fun­gen und teil­wei­se lang­fris­ti­ge Betreu­ung. Eini­ge Kat­zen zei­gen Anzei­chen von Trau­ma­ti­sie­rung und müs­sen lang­sam wie­der an den Kon­takt mit Men­schen gewöhnt wer­den.

Tier­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen war­nen seit Jah­ren davor, dass Fäl­le von Ani­mal Hoar­ding zuneh­mend häu­fi­ger auf­tre­ten und oft­mals erst spät ent­deckt wer­den.

Hin­ter­grund: Was bedeu­tet Ani­mal Hoar­ding?

Unter Ani­mal Hoar­ding ver­steht man das krank­haf­te Ansam­meln von Tie­ren, ohne deren Ver­sor­gung dau­er­haft sicher­stel­len zu kön­nen. Die Fol­gen sind häu­fig kata­stro­pha­le Lebens­be­din­gun­gen für Mensch und Tier.

Zu den typi­schen Anzei­chen zäh­len:

  • Über­füll­te Woh­nun­gen oder Häu­ser
  • Feh­len­de medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung der Tie­re
  • Unter­ernäh­rung und Ver­wahr­lo­sung
  • Mas­si­ve Geruchs­be­läs­ti­gung
  • Ableh­nung von Hil­fe oder Kon­trol­len

Fach­leu­te sehen dar­in nicht nur ein Pro­blem des Tier­schut­zes, son­dern häu­fig auch eine psy­chi­sche Über­for­de­rung der betrof­fe­nen Per­so­nen.

For­de­run­gen nach frü­he­rem Ein­grei­fen

Nach dem Vor­fall im Harz for­dern Tier­schutz­ver­ei­ne erneut stren­ge­re Kon­trol­len und schnel­le­re Maß­nah­men durch Behör­den. Gleich­zei­tig appel­lie­ren sie an die Bevöl­ke­rung, ver­däch­ti­ge Beob­ach­tun­gen früh­zei­tig zu mel­den.

Wer auf­fäl­li­ge Gerü­che, eine unge­wöhn­lich hohe Anzahl an Tie­ren oder Hin­wei­se auf Ver­nach­läs­si­gung bemerkt, soll­te das zustän­di­ge Vete­ri­när­amt infor­mie­ren.

Der Fall der 45 geret­te­ten Kat­zen im Land­kreis Harz zeigt ein­dring­lich, wie dras­tisch Fäl­le von Tier­ver­nach­läs­si­gung eska­lie­ren kön­nen. Wäh­rend die Tie­re nun medi­zi­nisch ver­sorgt und betreut wer­den, unter­su­chen die Behör­den wei­ter­hin die Hin­ter­grün­de des Gesche­hens.

Zugleich macht der Vor­fall deut­lich, wie wich­tig Auf­merk­sam­keit, frü­hes Ein­grei­fen und kon­se­quen­ter Tier­schutz sind.

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