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Tem­po 30 auf Pro­be: Gos­lar star­tet Ver­kehrs­ver­such im Ohl­hof

Die Stadt Gos­lar rich­tet im Stadt­teil Ohl­hof ab Don­ners­tag, 9. April, pro­be­wei­se eine Tem­po-30-Zone in den Stra­ßen Ohl­hof­brei­te und Kurt-Schu­ma­cher-Allee ein. Mit der Maß­nah­me sol­len die Ver­kehrs­si­cher­heit erhöht und die Wohn­qua­li­tät im Quar­tier ver­bes­sert wer­den.

Inner­halb der neu­en Zone wird zugleich die Vor­fahrt an den Ein­mün­dun­gen geän­dert. Künf­tig gilt dort grund­sätz­lich rechts vor links. Unver­än­dert bleibt die Rege­lung an Ein­mün­dun­gen zu ver­kehrs­be­ru­hig­ten Berei­chen. Die Stadt bit­tet Ver­kehrs­teil­neh­mer ins­be­son­de­re in der Anfangs­zeit um erhöh­te Auf­merk­sam­keit und gegen­sei­ti­ge Rück­sicht­nah­me.

Die Tem­po-30-Zone ist zunächst für sechs Mona­te vor­ge­se­hen. In die­ser Zeit will die Stadt mit regel­mä­ßi­gen sta­tis­ti­schen Erhe­bun­gen prü­fen, wie sich die Maß­nah­me aus­wirkt. Auf ahn­dungs­fä­hi­ge Geschwin­dig­keits­mes­sun­gen wird nach Anga­ben der Ver­wal­tung bewusst ver­zich­tet. Ziel ist es, das soge­nann­te V85-Niveau auf maxi­mal 36 Stun­den­ki­lo­me­ter zu sen­ken. Gemeint ist damit die Geschwin­dig­keit, die von 85 Pro­zent der Ver­kehrs­teil­neh­men­den nicht über­schrit­ten wird. Wird die­ser Wert erreicht, könn­te die Tem­po-30-Zone dau­er­haft bestehen blei­ben.

Rück­halt gibt es dafür nach Anga­ben der Stadt bereits seit dem ver­gan­ge­nen Jahr. Damals hat­ten 238 Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner aus Ohl­hof eine Unter­schrif­ten­lis­te für eine Ver­kehrs­be­ru­hi­gung unter­stützt. Auch der Stadt­teil­ver­ein Ohl­hof und der Rat der Stadt Gos­lar tra­gen das Vor­ha­ben mit. Zuvor hat­ten die zustän­di­gen Stel­len, dar­un­ter Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­de, Poli­zei und Stra­ßen­bau­last­trä­ger, die Maß­nah­me geprüft. Außer­dem hat­te der Rat ent­schie­den, die betrof­fe­nen Stra­ßen aus dem Vor­be­halts­netz zu ent­las­sen.

Mit der Test­pha­se ver­bin­det die Stadt die Hoff­nung auf mehr Sicher­heit und Lebens­qua­li­tät, beson­ders für Fuß­gän­ge­rin­nen und Fuß­gän­ger sowie für Rad­fah­ren­de.

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