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Suff-Fahrt mit 2,91 Pro­mil­le: 37-Jäh­ri­ger stößt mit Auto zusam­men

Bade­born (red.) Ein 37-jäh­ri­ger Auto­fah­rer, hat am Sams­tag­abend im Land­kreis Harz einen Ver­kehrs­un­fall ver­ur­sacht. Der Mann über­sah beim Abbie­gen ein ande­res Auto. Jetzt steht fest: Er war völ­lig betrun­ken. Die Poli­zei ermit­tel­te bei ihm einen Atem­al­ko­hol­wert von 2,91 Pro­mil­le! Wie bekannt wur­de, hat­te der betrun­ke­ne Auto­fah­rer einen ande­ren PKW, der aus Wien­ro­de kam, beim Abbie­gen über­se­hen. Die bei­den Fahr­zeu­ge stie­ßen seit­lich zusam­men, alle Insas­sen blie­ben unver­letzt.

Nach­dem die zustän­di­ge Poli­zei Qued­lin­burg eine Blut­ab­nah­me durch­ge­führt hat­ten, wur­de dem Fah­rer die Wei­ter­fahrt unter­sagt. Bei dem Vor­fall wur­de der Füh­rer­schein des Betrun­ke­nen sicher­ge­stellt. Laut Buß­geld­ka­ta­log ist dies bereits bei einem Alko­hol­wert von 1,1 Pro­mil­le oder bei Ver­kehrs­ge­fähr­dung ab 0,3 Pro­mil­le mög­lich.

Wäh­rend der ent­stan­de­ne Sach­scha­den auf 6.000 Euro bezif­fert wird, wur­de gegen den Unfall­ver­ur­sa­cher ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen des Ver­dachts auf Trun­ken­heit am Steu­er ein­ge­lei­tet. Bereits ab 2,5 Pro­mil­le Alko­hol im Blut kann es zu Bewusst­seinst­rü­bung, Läh­mun­gen und Seh­stö­run­gen kom­men.

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