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Streit um Wind­kraft und PV-Anla­gen: WgiR wirft Stadt­spit­ze Intrans­pa­renz vor

Bad Lau­ter­berg. Die Wäh­ler­grup­pe im Rat (WgiR) erhebt schwe­re Vor­wür­fe gegen das Vor­ge­hen des Bür­ger­meis­ters im Zusam­men­hang mit der geplan­ten Ände­rung des Flä­chen­nut­zungs­plans für Windkraft‑, Pho­to­vol­ta­ik- und Agri-PV-Anla­gen. In einer Pres­se­mit­tei­lung kri­ti­siert sie die man­geln­de Trans­pa­renz und ver­wei­ger­te Betei­li­gung poli­ti­scher Gre­mi­en sowie der Öffent­lich­keit.

Antrag abge­lehnt, Dis­kus­si­on ver­wei­gert

Die WgiR hat­te bean­tragt, die zuvor im Ver­wal­tungs­aus­schuss beschlos­se­nen Ände­run­gen des Flä­chen­nut­zungs­plans auf­zu­he­ben. Die­ser Antrag sei frist­ge­recht ein­ge­reicht wor­den, wer­de aber vom Bür­ger­meis­ter blo­ckiert, indem er sich auf die Geschäfts­ord­nung beru­fe. Nach § 5 Abs. 7 könn­ten Anträ­ge zur Ände­rung frü­he­rer Beschlüs­se nur behan­delt wer­den, wenn der Ver­wal­tungs­aus­schuss dies emp­fiehlt – ein Vor­schlag, der aber gar nicht ein­ge­bracht wer­de. Die WgiR weist dar­auf hin, dass die­se Vor­aus­set­zung ent­fal­le, wenn sich die Sach- und Rechts­la­ge wesent­lich geän­dert habe – was sie ange­sichts des laut­star­ken Wider­stands in den Orts­tei­len für gege­ben hält.

Zwei­er­lei Maß bei Anträ­gen?

Unver­ständ­nis äußert die Wäh­ler­grup­pe auch dar­über, dass ein nach ihrer Ein­schät­zung feh­ler­haf­ter Antrag der CDU für eine Bür­ger­be­fra­gung hin­ge­gen auf die Tages­ord­nung gesetzt wur­de. Seit der Reform der Nie­der­säch­si­schen Kom­mu­nal­ver­fas­sung im Jahr 2016 sei nicht mehr von Bürger‑, son­dern von Ein­woh­ner­be­fra­gun­gen die Rede. Letz­te­re wür­den bereits Per­so­nen ab 14 Jah­ren ein­be­zie­hen. Eine Durch­füh­rung als Bür­ger­be­fra­gung wäre damit recht­lich unzu­läs­sig, so die WgiR.

Jugend­be­tei­li­gung bleibt Ver­spre­chen

Die WgiR erin­nert zudem dar­an, dass der Bür­ger­meis­ter zu Beginn sei­ner Amts­zeit mehr Jugend­be­tei­li­gung zuge­sagt habe – Stich­wort Jugend­par­la­ment –, bis­lang aber nichts unter­nom­men wor­den sei. Der CDU wird inkon­se­quen­tes Han­deln vor­ge­wor­fen, da sie nun einen Antrag ein­rei­che, der erneut eine ein­ge­schränk­te Betei­li­gung jun­ger Men­schen ermög­li­che.

Orts­rä­te über­gan­gen

Wei­te­rer Kri­tik­punkt ist die feh­len­de Ein­bin­dung der Orts­rä­te. Eine von der WgiR ange­reg­te Ein­woh­ner­be­fra­gung auf Ebe­ne der Orts­tei­le sei igno­riert wor­den. Statt­des­sen habe die CDU kurz­fris­tig einen all­ge­mei­nen Befra­gungs­an­trag gestellt, ohne die Orts­rä­te ein­zu­be­zie­hen. Beson­ders irri­tiert zeigt sich die Wäh­ler­grup­pe dar­über, dass im Fall des Orts­teils Oster­ha­gen kei­ne Anhö­rung statt­fand, wäh­rend gleich­zei­tig eine Bür­ger­be­fra­gung dort erlaubt wer­den sol­le.

Zum Abschluss zitiert die WgiR Fried­rich Schil­ler: „Wir könn­ten viel errei­chen, wenn wir nur zusam­men­ste­hen wür­den.“

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