Für die Meisten von uns ist die Abgabe der Steuerklärung lästig. Doch wer zu spät dran ist oder die Erklärung gar nicht abgibt, für den kann es teuer werden. Was viele Bürger nicht wissen: Die Abgabefrist endet dieses Jahr am 31. Juli.
Nächsten Donnerstag muss die verpflichtende Steuererklärung von Arbeitnehmern und Rentnern für das Jahr 2024 beim zuständigen Finanzamt eingegangen sein. Ansonsten kann die Steuerbehörde einen Verspätungszuschlag verhängen. Dies gilt für jeden Steuerpflichtigen, der seine Steuerformulare selbst ausfüllt – in Papierform, über ELSTER oder mit einer Steuer-Software.
Antrag auf Fristverlängerung verschafft zusätzlich Luft
Während der Corona-Zeit hatten die Finanzämter für die Steuerjahre 2020 bis 2023 verlängerte Abgabefristen gewährt. Dadurch hatten die Steuerpflichtigen etwas mehr Zeit für die Abgabe. Offizieller Stichtag für 2023 war zum Beispiel der 31. August 2024. Wer noch nichts eigereicht hat, für den heißt es jetzt: Unterlagen zusammensuchen und sich in die Steuerformulare einlesen.
Sollte die Zeit für die Abgabe der Steuererklärung dennoch zu knapp bemessen sein, empfiehlt es sich, beim Finanzamt eine Fristverlängerung zu beantragen. In aller Regel ist dies vollkommen unkompliziert. Es bedarf keines speziellen Formulars dafür, ein formloses Schreiben mit kurzer Begründung für den Verlängerungsbedarf reicht aus. In Krankheitsfällen oder bei beruflicher Überlastung können meist Fristverlängerungen bis zu mehreren Wochen gewährt werden.
Tipp: Die Steuererklärung von Experten anfertigen lassen
Das Finanzamt rät den Steuerpflichtigen, den Antrag möglichst schnell zu stellen, da ansonst Verspätungs- und Säumniszuschläge fällig werden. Ein zusätzliches Risiko in einem solchen Fall ist die Steuerschätzung. Dann läuft man Gefahr, höhere Nachzahlungen leisten zu müssen.
Die Steuererklärung kostet Zeit und Nerven. Wer sich absolut nicht damit beschäftigen möchte, kann eine Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein abschließen oder zu einem Steuerberater gehen. Wer diese Lösung wählt, bekommt einen Aufschub von neun Monaten. Die Abgabefrist der Steuererklärung durch Unternehmen und Vereine endet am 30. April 2026. Zum jetzigen Zeitpunkt, so kur vor dem Stichtag, kann der Andrang allerdings groß sein und es ist entsprechend schwer, rechtzeitig einen Beratungstermin zu bekommen.