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Steu­er­erklä­rung: Der Count­down läuft ab heu­te

Für die Meis­ten von uns ist die Abga­be der Steu­er­klä­rung läs­tig. Doch wer zu spät dran ist oder die Erklä­rung gar nicht abgibt, für den kann es teu­er wer­den. Was vie­le Bür­ger nicht wis­sen: Die Abga­be­frist endet die­ses Jahr am 31. Juli.

Nächs­ten Don­ners­tag muss die ver­pflich­ten­de Steu­er­erklä­rung von Arbeit­neh­mern und Rent­nern für das Jahr 2024 beim zustän­di­gen Finanz­amt ein­ge­gan­gen sein. Ansons­ten kann die Steu­er­be­hör­de einen Ver­spä­tungs­zu­schlag ver­hän­gen. Dies gilt für jeden Steu­er­pflich­ti­gen, der sei­ne Steu­er­for­mu­la­re selbst aus­füllt – in Papier­form, über ELS­TER oder mit einer Steu­er-Soft­ware.

Antrag auf Frist­ver­län­ge­rung ver­schafft zusätz­lich Luft

Wäh­rend der Coro­na-Zeit hat­ten die Finanz­äm­ter für die Steu­er­jah­re 2020 bis 2023 ver­län­ger­te Abga­be­fris­ten gewährt. Dadurch hat­ten die Steu­er­pflich­ti­gen etwas mehr Zeit für die Abga­be. Offi­zi­el­ler Stich­tag für 2023 war zum Bei­spiel der 31. August 2024. Wer noch nichts eige­reicht hat, für den heißt es jetzt: Unter­la­gen zusam­men­su­chen und sich in die Steu­er­for­mu­la­re ein­le­sen.

Soll­te die Zeit für die Abga­be der Steu­er­erklä­rung den­noch zu knapp bemes­sen sein, emp­fiehlt es sich, beim Finanz­amt eine Frist­ver­län­ge­rung zu bean­tra­gen. In aller Regel ist dies voll­kom­men unkom­pli­ziert. Es bedarf kei­nes spe­zi­el­len For­mu­lars dafür, ein form­lo­ses Schrei­ben mit kur­zer Begrün­dung für den Ver­län­ge­rungs­be­darf reicht aus. In Krank­heits­fäl­len oder bei beruf­li­cher Über­las­tung kön­nen meist Frist­ver­län­ge­run­gen bis zu meh­re­ren Wochen gewährt wer­den.

Tipp: Die Steu­er­erklä­rung von Exper­ten anfer­ti­gen las­sen

Das Finanz­amt rät den Steu­er­pflich­ti­gen, den Antrag mög­lichst schnell zu stel­len, da ansonst Ver­spä­tungs- und Säum­nis­zu­schlä­ge fäl­lig wer­den. Ein zusätz­li­ches Risi­ko in einem sol­chen Fall ist die Steu­er­schät­zung. Dann läuft man Gefahr, höhe­re Nach­zah­lun­gen leis­ten zu müs­sen.

Die Steu­er­erklä­rung kos­tet Zeit und Ner­ven. Wer sich abso­lut nicht damit beschäf­ti­gen möch­te, kann eine Mit­glied­schaft in einem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein abschlie­ßen oder zu einem Steu­er­be­ra­ter gehen. Wer die­se Lösung wählt, bekommt einen Auf­schub von neun Mona­ten. Die Abga­be­frist der Steu­er­erklä­rung durch Unter­neh­men und Ver­ei­ne endet am 30. April 2026. Zum jet­zi­gen Zeit­punkt, so kur vor dem Stich­tag, kann der Andrang aller­dings groß sein und es ist ent­spre­chend schwer, recht­zei­tig einen Bera­tungs­ter­min zu bekom­men.

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