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Stal­king-Fäl­le in Nie­der­sach­sen auf Rekord­hoch: Tat­ver­däch­ti­ge fast immer Män­ner – über 20 Pro­zent ohne deut­schen Pass

In Nie­der­sach­sen haben die Fall­zah­len im Stal­king 2024 den höchs­ten Wert seit zehn Jah­ren erreicht. Das geht aus der neu­en Poli­zei­li­chen Kri­mi­nal­sta­tis­tik (PKS) her­vor. Rund 80 Pro­zent der ermit­tel­ten Tat­ver­däch­ti­gen waren dem­nach männ­lich.

Mit Stal­king wird das fort­ge­setz­te Beläs­ti­gen, Ver­fol­gen und Bedro­hen durch eine bekann­te oder unbe­kann­te Per­son bezeich­net. Meis­tens sind Frau­en die Opfer, häu­fig gehen die Taten von ehe­ma­li­gen Part­nern oder Bekann­ten aus. Die Stal­ker ent­wi­ckeln dabei eine Het­ze, die über Mona­te, sogar Jah­re andau­ern kann.

Im ver­gan­ge­nen Jahr erfass­te das Lan­des­kri­mi­nal­amt Nie­der­sach­sen (LKA) ins­ge­samt 2.389 Stal­king-Fäl­le. 2.226 Fäl­le konn­ten dem­nach auf­ge­klärt wer­den. Das ent­spricht einer Quo­te von rund 93 Pro­zent. Die Täter sind laut der Sta­tis­tik zumeist Män­ner. So waren von ins­ge­samt 2.108 ermit­tel­ten Tat­ver­däch­ti­gen 1.723 männ­lich und 385 weib­lich. 439 Tat­ver­däch­ti­ge hat­ten dem­nach kei­nen deut­schen Pass (21 Pro­zent).

Beson­ders betrof­fen sind Frau­en bis 34 Jah­re – danach ent­steht oft Sui­zid­ge­fähr­dung

Wie das Phä­no­men “Stal­king” in (Ex-)Partnerschaften in Nie­der­sach­sen erlebt wird, hat das LKA Nie­der­sach­sen in der 2021 ver­öf­fent­lich­ten Stu­die “Befra­gung zur Sicher­heit und Kri­mi­na­li­tät” bei der nie­der­säch­si­schen Bevöl­ke­rung erfragt. Dies führ­te zu dem Ergeb­nis, dass Stal­king zwar sel­te­ner vor­kommt als psy­chi­sche Gewalt, dass aber von uner­wünsch­ten Kon­takt­auf­nah­men (auch durch uner­wünsch­tes Auf­su­chen) durch (Ex-)Partnerinnen und (Ex-)Partner berich­tet wird. Dar­über hin­aus ist Stal­king häu­fig ein Phä­no­men im Zusam­men­hang mit ande­ren Straf­ta­ten.

Seit 2007 ist Stal­king oder “Nach­stel­lung” ein eige­ner Straf­tat­be­stand, der ein brei­tes Spek­trum von Hand­lun­gen abdeckt. Dar­un­ter etwa wie­der­hol­tes Kon­tak­tie­ren über sozia­le Medi­en, Tele­fon oder E‑Mail, Dro­hun­gen und kör­per­li­che Gewalt. Betrof­fe­ne ste­hen oft­mals unter einer anhal­ten­den Belas­tung und lei­den unter Angst­zu­stän­den, Depres­sio­nen post­trau­ma­ti­schen Belas­tungs­stö­run­gen oder selbst­ver­let­zen­dem Ver­hal­ten, so das LKA. Häu­fig sind sie zudem sui­zid­ge­fähr­det. Beson­ders betrof­fen sei­en dem­nach Frau­en bis 34 Jah­re.

Betrof­fe­ne sol­len recht­zei­tig Anzei­ge erstat­ten

Das LKA Nie­der­sach­sen rät Betrof­fe­nen, fol­gen­de Maß­nah­men zu ergrei­fen:

  • Früh­zei­tig Anzei­ge erstat­ten. Wer das Gefühl hat, ver­folgt oder beläs­tigt zu wer­den, soll­te sich direkt an eine Poli­zei­dienst­stel­le wen­den.
  • Vor­fäl­le doku­men­tie­ren: Betrof­fe­ne soll­ten Kon­takt­ver­su­che, Dro­hun­gen oder ande­re ver­däch­ti­ge Akti­vi­tä­ten schrift­lich fest­hal­ten. Auch Screen­shots von Nach­rich­ten oder Fotos von Sach­be­schä­di­gun­gen könn­ten dem­nach wich­tig sein. Die von der WEIS­SER RING-Stif­tung unter­stütz­te App “No Stalk” kön­ne dabei hilf­reich sein.
  • Unter­stüt­zung suchen: Neben der Poli­zei gibt es auch spe­zia­li­sier­te Bera­tungs­stel­len, an die sich Betrof­fe­ne wen­den kön­nen.

Lan­des­so­zi­al­ge­richt Nie­der­sach­sen-Bre­men sieht bei Stal­king-Schä­den Ent­schä­di­gungs­an­spruch

Wer Opfer von Stal­king gewor­den ist, steht nicht allei­ne da. Eine Viel­zahl von Selbst­hil­fe­grup­pen bie­ten Unter­stüt­zung an. Auch die Sozi­al­ge­rich­te sind sich des Pro­blems bewusst. Das Lan­des­so­zi­al­ge­richt Nie­der­sach­sen Bre­men erkennt bei Schä­den als Fol­ge des Stal­kings einen Anspruch auf Aner­ken­nung einer post­trau­ma­ti­schen Belas­tungs­stö­rung als Schä­di­gungs­fol­ge nach dem Opfer­ent­schä­di­gungs­ge­setz (OEG).

Dar­über hin­aus sieht es einen Anspruch auf Gewäh­rung von Ver­sor­gungs­leis­tun­gen auf Grund einer ren­ten­be­rech­ti­gen­den Min­de­rung der Erwerbs­tä­tig­keit, wenn “Stal­king” im Sin­ne einer “schwe­ren Beläs­ti­gung” als Angriff nach dem OEG vor­liegt.

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