Aufgrund der voraussichtlichen Mehrausgaben im Bereich der zu leistenden Zuschüsse an die Träger der Kindertageseinrichtungen, der zu erwartenden reduzierten Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer auf Basis der Mai-Steuerschätzung für dieses und die kommenden Jahre sowie des bisherigen Aufkommens der Gewerbesteuer war Oberbürgermeister Kai Buchmann gemäß § 22 ThürGemHVDoppik gezwungen, mit sofortiger Wirkung eine Haushaltssperre in Höhe von 2.540.160 Euro auszusprechen.
Dies ist insbesondere wichtig, um die Liquidität der Stadt Nordhausen zu sichern und eine erneute pflichtige Haushaltskonsolidierung zu vermeiden. Aufwendungen und Auszahlungen aufgrund gesetzlicher oder bestehender vertraglicher Verpflichtungen sind weiterhin möglich, ebenso die Fortführung bereits begonnener Investitionsmaßnahmen.
Eine Aufhebung dieser Haushaltssperre kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Aussicht gestellt werden. Der Stadtrat und die Verwaltung wurden unverzüglich über die ausgesprochene Haushaltssperre informiert.