Die Stadt Herzberg am Harz weist auf einen wichtigen Zahlungstermin für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer hin. Am 15. Februar 2026 wird die erste Quartalsrate der Grundbesitzabgaben für das laufende Jahr fällig. Gleichzeitig ist auch die Hundesteuer für das Jahr 2026 zu entrichten.
Betroffen sind alle Steuerpflichtigen, die ihre Abgaben vierteljährlich zahlen. Für Jahreszahler gilt ein abweichender Termin: In diesem Fall ist die Zahlung der Grundbesitzabgaben erst zum 1. Juli 2026 fällig. Die Stadt bittet darum, die jeweiligen Fälligkeiten zu beachten, um Mahngebühren oder Säumniszuschläge zu vermeiden.
Für Rückfragen zu den Grundbesitzabgaben steht der Fachbereich I – Steuerwesen der Stadt Herzberg am Harz zur Verfügung. Ansprechpartnerin ist Frau Störmer. Fragen zur Hundesteuer beantwortet Frau Gerlach. Bei Anliegen zu Straßenreinigungs- oder Winterdienstgebühren können sich Bürgerinnen und Bürger an die Städtischen Betriebe der Stadt Herzberg am Harz wenden.
Mit dem Hinweis möchte die Stadtverwaltung frühzeitig über die anstehenden Zahlungspflichten informieren und einen reibungslosen Ablauf sicherstellen.



























