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Stadt Gos­lar unter­stützt Umwelt­idee von Kin­dern

Aus einer Idee von Kita-Kin­dern ist in Gos­lar ein kon­kre­tes Umwelt­pro­jekt gewor­den. Unter dem Mot­to „Klei­ne ganz groß in Gos­lar“ star­tet nun die Akti­on „Aschen­be­cher to go“. Die Stadt unter­stützt die Kin­der­ta­ges­stät­te Kun­ter­bunt dabei und stellt Taschen­aschen­be­cher zur Ver­fü­gung, die künf­tig an Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ver­teilt wer­den.

Aus­gangs­punkt war eine Müll­sam­mel­ak­ti­on im Juli 2025. Dabei fan­den die Kin­der beson­ders vie­le Ziga­ret­ten­kip­pen – unter Park­bän­ken, am Was­ser der Abzucht und sogar vor ihrer eige­nen Ein­rich­tung. In einem Begleit­schrei­ben for­mu­lier­ten sie ihre Beob­ach­tung deut­lich: Erwach­se­ne wür­den Abfäl­le acht­los weg­wer­fen, und Kin­der müss­ten sie auf­sam­meln.

Stadt beglei­tet Initia­ti­ve der Kin­der

Ober­bür­ger­meis­te­rin Urte Schwerdt­ner über­gab die Taschen­aschen­be­cher kürz­lich offi­zi­ell an die Kin­der sowie an Kita-Lei­te­rin Bir­git Kubitza und das päd­ago­gi­sche Team. Die Kin­der ver­tei­len die­se nun wei­ter. Die Stadt sieht in dem Pro­jekt nicht nur einen Bei­trag zum Umwelt­schutz, son­dern auch ein Zei­chen für frü­he Mit­be­stim­mung. Die Initia­ti­ve sei direkt von den Kin­dern aus­ge­gan­gen, die Stadt beglei­te die Umset­zung unter­stüt­zend.

Ziga­ret­ten­kip­pen zäh­len zu den häu­figs­ten Abfäl­len im öffent­li­chen Raum. Laut einer Stu­die des Ver­ban­des kom­mu­na­ler Unter­neh­men aus dem August 2020 ent­ste­hen deut­schen Städ­ten und Gemein­den jähr­lich rund 700 Mil­lio­nen Euro Rei­ni­gungs­kos­ten für Ein­weg­ver­pa­ckun­gen und ‑pro­duk­te. Etwa 225 Mil­lio­nen Euro ent­fal­len dabei allein auf die Ent­sor­gung von Ziga­ret­ten­kip­pen .

Hin­weis auf Rechts­la­ge

Die Stadt weist dar­auf hin, dass das Weg­wer­fen von Ziga­ret­ten­kip­pen ver­bo­ten ist. Nach der städ­ti­schen Ver­ord­nung zur Auf­recht­erhal­tung der öffent­li­chen Ord­nung dür­fen sie nicht auf öffent­li­chen Stra­ßen und in Anla­gen ent­sorgt wer­den. Ver­stö­ße gel­ten als Ord­nungs­wid­rig­keit und kön­nen mit einer Geld­bu­ße geahn­det wer­den.

Foto: Stadt Gos­lar

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