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Stadt Gos­lar reagiert auf Eng­päs­se: Bera­tung nur nach Ver­ein­ba­rung

Die Wohn­geld­stel­le der Stadt Gos­lar ist ab sofort aus­schließ­lich nach vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung geöff­net. Grund dafür sind aku­te per­so­nel­le Eng­päs­se. Mit der neu­en Rege­lung soll sicher­ge­stellt wer­den, dass Bür­ge­rin­nen und Bür­ger bei einem Besuch direkt ihre zustän­di­ge Ansprech­per­son antref­fen und ihr Anlie­gen ohne lan­ge War­te­zei­ten klä­ren kön­nen.

Geziel­te Ver­ga­be für ver­läss­li­che Bera­tung

Die Stadt Gos­lar betont, dass eine ver­läss­li­che und zügi­ge Bear­bei­tung der Anlie­gen wei­ter­hin höchs­te Prio­ri­tät hat. Ter­mi­ne kön­nen tele­fo­nisch, per E‑Mail an wohngeld@goslar.de oder online über die städ­ti­sche Web­site unter der Rubrik „Dienst­leis­tun­gen – Wohn­geld“ ver­ein­bart wer­den.

Erreich­bar­keit nach Anfangs­buch­sta­ben gere­gelt

Die tele­fo­ni­sche Erreich­bar­keit der Wohn­geld­stel­le bleibt bestehen und rich­tet sich nach dem Anfangs­buch­sta­ben des Nach­na­mens:

  • A bis D: 05321 704 397

  • E bis G, H, K, L, R sowie W bis Z: 05321 704 609

  • I, J, M bis Q sowie S bis V: 05321 704 610

Die Rege­lung gilt bis auf Wei­te­res.

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