In einer Ärzte- und Therapiepraxis im Landkreis Nordhausen steht ein älterer therapeutischer Mitarbeiter im Fokus schwerwiegender strafrechtlicher Vorwürfe. Demnach soll dieser Mann ohne gültige Approbation tätig gewesen sein. Zudem wird ihm zur Last gelegt, über einen längeren Zeitraum Kinder und Jugendliche missbraucht zu haben.
Die zuständige Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen eingeleitet; der Praxisinhaberin wurde die Zulassung entzogen. Der Fall betrifft eine Arztpraxis im Kreis Nordhausen, nicht zwingend eine reine Psychotherapiepraxis.
Praxisinhaberin wurde die Zulassung entzogen
Wie Medien berichten, soll ein Therapeut beschäftigt worden sein, der keine Approbation hatte – also formal nicht berechtigt war, entsprechende Therapie-Leistungen zu erbringen. Der Verdacht des sexualisierten Missbrauchs von Minderjährigen steht im Raum – dies ist besonders gravierend. Der Praxisinhaberin bzw. Ärztin wurde bereits die Zulassung entzogen, was eine Maßnahme zur Sicherung des Ermittlungsverfahrens darstellt.
Der Fall in der Region Nordhausen zeigt eindrücklich, wie wichtig eine verlässliche Regulierung, Transparenz und Aufklärung in therapeutischen Kontexten sind. Die Vorwürfe – insbesondere der Einsatz einer nicht approbierten Fachperson und der Missbrauch von Minderjährigen – sind ernst und berühren zentrale ethische, rechtliche und professionelle Standards. Solange die Ermittlungen noch laufen, bleibt die Situation in Teilen offen und mit großer Unsicherheit verbunden.
Solche Vorwürfe haben mehrere wichtige Dimensionen: Therapie und ärztliche Versorgung bauen stark auf Vertrauen. Wenn ein Therapeut ohne Approbation tätig war, ist das ein massiver Vertrauensbruch – sowohl gegenüber den Klientinnen und Klienten als auch gegenüber dem System der Gesundheits- und Jugendhilfe.
Staatsanwaltschaft: Fall ist gesellschaftlich hochbrisant
Kinder und Jugendliche gelten als besonders schutzbedürftig. Vorwürfe sexuellen Missbrauchs in einem therapeutischen Umfeld sind nicht nur strafrechtlich relevant, sondern auch gesellschaftlich hochbrisant – mit möglichen Folgen für Betroffene, Umfeld und die gesamte Einrichtung. Dass die Zulassung der Praxis entzogen wurde, zeigt, dass Behörden einschreiten, wenn schwerwiegende Verstöße vermutet werden. Gleichzeitig wirft es Fragen auf über Kontrollen, Qualitätssicherung und Zugangskriterien zu therapeutischen Angeboten.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft werden zeigen müssen, ob die Vorwürfe gerichtlich bewiesen werden können. Es wird davon abzusehen sein, dass weitere Maßnahmen ergriffen werden: z. B. psychologische Betreuung betroffener Kinder und Jugendlicher, ggf. Strukturprüfungen in der Praxis oder beim Träger. Für Eltern und Angehörige in der Region Nordhausen könnte der Fall Anlass sein, bei der Wahl von
Ermittlungen stehen noch am Anfang – Vieles ist noch unklar
Therapeutinnen und Therapeuten verstärkt auf Qualifikationen, Approbation und Verfahren zu achten. Der genaue Zeitraum, über den sich der Missbrauchsverdacht erstreckt, ist bisher nicht öffentlich detailliert dokumentiert. Ob und wie viele Minderjährige betroffen sind, wurde bislang nicht umfassend veröffentlicht.
Welche Rolle die Praxisführung genau hatte – in welchem Umfang sie von den Aktivitäten wusste oder hätte wissen müssen – ist noch Gegenstand der Ermittlungen. Ob weitere Mitarbeiter oder andere Einrichtungen im Umfeld geprüft werden – auch diese Information fehlt bislang.






















