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Seit knapp drei Jah­ren gesucht: Bun­des­po­li­zei voll­streckt Haft­be­fehl bei 32-Jäh­ri­gen

Stend­al (red). Am Diens­tag, dem 22. Okto­ber, kon­trol­lier­ten Bun­des­po­li­zis­ten gegen 16:10 Uhr einen Rei­sen­den auf dem Haupt­bahn­hof Stend­al. Die fahn­dungs­mä­ßi­ge Über­prü­fung der Per­so­nal­da­ten des 32-Jäh­ri­gen ergab, dass er per Voll­stre­ckungs­haft­be­fehl von der Staats­an­walt­schaft Stend­al gesucht wur­de. Dem­nach ver­ur­teil­te das Amts­ge­richt Stend­al den Deut­schen bereits im Febru­ar 2021 wegen meh­re­ren Ver­stö­ßen gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz zu einer Geld­stra­fe von 1040 Euro bezie­hungs­wei­se einer Ersatz­frei­heits­stra­fe von 80 Tagen. Da er weder die Geld­stra­fe zahl­te sowie unbe­kann­ten Auf­ent­hal­tes war und sich so der Voll­stre­ckung ent­zog, erging Anfang Novem­ber 2021 der Haft­be­fehl. Die­sen eröff­ne­ten die Bun­des­po­li­zis­ten den Mann und nah­men ihn für die wei­te­ren not­wen­di­gen poli­zei­li­chen Maß­nah­men mit auf die Dienst-stel­le. Die­ser kon­tak­tier­te einen Bekann­ten, wel­cher sich bereit erklär­te, die Geld­stra­fe für den Gesuch­ten zu beglei­chen. Er traf gegen 18:00 Uhr im Bun­des­po­li­zei­re­vier ein und zahl­te die 1040 Euro sowie Kos­ten in Höhe von wei­te­ren 88 Euro. Anschlie­ßend konn­ten bei­de die Dienst­stel­le wie­der ver­las­sen. Die aus­schrei­ben­de Behör­de wur­de über den Voll­zug des Haft­be­fehls schrift­lich in Kennt­nis gesetzt.

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