Wahlkreis 68: Es geht um einen politisch brisanten Antrag — bislang ohne Ergebnis
Im Landkreis Harz ist ein innerparteilicher Konflikt innerhalb der AfD eskaliert. Im Mittelpunkt steht der AfD-Kommunalpolitiker Kai-Uwe Uebner, der öffentlich vor rechtsextremistischen Tendenzen innerhalb der eigenen Reihen gewarnt hatte.
Nach seinem Austritt aus der AfD-Fraktion im Wernigeröder Stadtrat wurde Uebner später auch aus der AfD-Kreistagsfraktion im Harz ausgeschlossen. Der Fall wirft damit grundlegende Fragen über den Umgang der Partei mit interner Kritik und Rechtsextremismus auf.
Aktuell: Kai-Uwe Uebner verlässt AfD-Fraktion in Wernigerode
Der Konflikt wurde im Frühjahr 2026 öffentlich. Kai-Uwe Uebner erklärte am 1. Mai seinen sofortigen Austritt aus der AfD-Fraktion im Stadtrat von Wernigerode.
Als Grund nannte der Kommunalpolitiker das Verhalten zweier Fraktionskollegen, denen er vorwarf, mit nationalsozialistischem Gedankengut zu kokettieren. Das berichtete der MDR Sachsen-Anhalt unter Berufung auf ein Schreiben Uebners an den Stadtratspräsidenten.
Uebner erhob dabei konkrete Vorwürfe gegen Parteikollegen. Unter anderem ging es nach seinen Angaben um die Teilnahme eines AfD-Politikers an einer rechtsextremen Veranstaltung in Ungarn.
Einem weiteren Mitglied warf Uebner vor, sich mit einem Symbol gezeigt zu haben, das in rechtsextremen Kreisen verbreitet ist, und ein Konzert im Umfeld der Neonazi-Szene besucht zu haben. Die Vorwürfe sind dabei als Anschuldigungen Uebners einzuordnen und nicht als gerichtsfest festgestellte Tatsachen.
Der AfD-Kreisvorsitzende Dennis Möhring erklärte dem MDR zufolge, der Kreisvorstand werde die Vorwürfe prüfen. Eine abschließende Bewertung der von Uebner geschilderten Vorgänge lag zu diesem Zeitpunkt nicht vor.
Kritik richtet sich gegen den Umgang mit Rechtsextremismus in der Fraktion
Der Fall geht über einen gewöhnlichen Streit innerhalb einer kommunalen Fraktion hinaus. Entscheidend ist die Frage, wie eine Partei mit Mitgliedern umgeht, die öffentlich auf mögliche rechtsextreme Tendenzen innerhalb der eigenen Organisation hinweisen.
Uebner war dabei nicht als politischer Gegner der AfD aufgetreten. Vielmehr war er selbst langjähriges Mitglied der Partei und saß für die AfD in kommunalen Gremien. Gerade deshalb bekam seine Kritik besondere Aufmerksamkeit.
Er stellte nicht nur einzelne Parteikollegen infrage, sondern kritisierte nach Medienberichten auch Strukturen und den Umgang der AfD mit internen Problemen.
Im Juni trat Uebner in der ZDF-Sendung „frontal“ auf und äußerte sich ausführlich zu den Vorgängen. Dabei sprach er unter anderem von rechtsextremistischen Tendenzen und erhob zusätzlich Vorwürfe wegen möglicher Vetternwirtschaft innerhalb der Partei.
Ausschluss aus der AfD-Kreistagsfraktion im Harz
Nach dem öffentlichen Auftritt verschärfte sich der Konflikt. Laut ZDF stellte die AfD-Kreistagsfraktion bereits einen Tag nach der Ausstrahlung des „frontal“-Berichts einen Antrag auf den Ausschluss Uebners. Ende Juni wurde der Ausschluss aus der Kreistagsfraktion demnach offiziell beschlossen.
Uebner selbst sieht darin eine Reaktion auf seine öffentlichen Äußerungen. Gegenüber dem ZDF kritisierte er, dass nicht die von ihm erhobenen Vorwürfe gegen Parteikollegen im Mittelpunkt stünden, sondern seine eigene Kritik. Er warf Teilen der Partei vor, sich schützend vor einen von ihm kritisierten Politiker zu stellen, während er selbst zum „Nestbeschmutzer“ gemacht werde.
Damit hat der Konflikt inzwischen mehrere Ebenen erreicht: Angefangen bei einem Streit im Wernigeröder Stadtrat geht es mittlerweile auch um die Zusammensetzung und Handlungsfähigkeit der AfD-Kreistagsfraktion im Landkreis Harz.
Vorwürfe gegen die inneren Strukturen der AfD
Uebners Kritik beschränkt sich zudem nicht auf den Umgang mit möglichen rechtsextremen Verbindungen einzelner Mitglieder. In seinen öffentlichen Aussagen erhob er auch Vorwürfe gegen die Personalpolitik innerhalb der Partei.
Nach Darstellung des ZDF kritisierte der AfD-Politiker eine aus seiner Sicht zunehmende Selbstbedienungsmentalität und sprach von einer „Beutegemeinschaft“. Dabei ging es um den Vorwurf, dass gut bezahlte Positionen innerhalb des politischen Umfelds mit Verwandten, Bekannten oder politischen Vertrauten besetzt würden. Auch diese Vorwürfe wurden von Uebner erhoben und sind entsprechend als seine Darstellung einzuordnen.
Die Kombination aus diesen Vorwürfen und seinen Aussagen zum Umgang mit rechtsextremen Tendenzen macht den Fall politisch besonders brisant. Uebner stellt damit nicht nur die Position einzelner Mitglieder infrage, sondern kritisiert einen möglichen strukturellen Umgang mit innerparteilicher Opposition.
AfD in Sachsen-Anhalt steht besonders im Fokus
Der Konflikt im Landkreis Harz spielt sich zudem in einem Landesverband ab, der bundesweit besonders stark unter Beobachtung steht. Der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt stuft den AfD-Landesverband als gesichert rechtsextremistisch ein.
Vor diesem Hintergrund erhält die Auseinandersetzung um Uebners Vorwürfe zusätzliche politische Bedeutung. Die entscheidende Frage lautet nicht allein, ob die konkreten Anschuldigungen gegen einzelne Kommunalpolitiker zutreffen. Ebenso relevant ist, wie innerparteiliche Kritik daran aufgenommen, geprüft und gegebenenfalls sanktioniert wird.
Gerade in kommunalen Parlamenten haben solche Konflikte eine besondere Dimension. Kreistage und Stadträte entscheiden über zahlreiche Angelegenheiten des unmittelbaren Lebens vor Ort. Fraktionen müssen deshalb trotz politischer Unterschiede arbeitsfähig bleiben. Gleichzeitig stehen Parteien in der Verantwortung, glaubwürdig mit Vorwürfen über extremistische Bestrebungen in den eigenen Reihen umzugehen.
Was der Fall für die AfD im Landkreis Harz bedeutet
Für die AfD im Landkreis Harz ist der Vorgang deshalb mehr als ein personeller Konflikt. Die Partei muss sich mit der Frage auseinandersetzen, wie viel innerparteiliche Kritik sie zulässt und welche Konsequenzen öffentliche Vorwürfe gegen eigene Mitglieder haben.
Der Ausschluss Uebners aus der Kreistagsfraktion kann aus Sicht seiner Kritiker als notwendige Reaktion auf eine Beschädigung des Vertrauensverhältnisses und der Fraktionsarbeit verstanden werden. Uebner selbst stellt den Vorgang dagegen als Konsequenz seiner öffentlichen Kritik dar. Das ZDF berichtete, dass ihm unter anderem eine schwerwiegende Verletzung des Vertrauensverhältnisses, eine Schädigung der politischen Handlungsfähigkeit der Fraktion und die öffentliche Diskreditierung von Fraktions- und Parteimitgliedern vorgeworfen wurden.
Damit stehen sich zwei grundsätzlich unterschiedliche Interpretationen gegenüber: Auf der einen Seite die Darstellung eines parteiinternen Kritikers, der Missstände und rechtsextreme Tendenzen offenlegen wollte, auf der anderen Seite die Position einer Fraktion, die sein Verhalten als Belastung für die gemeinsame politische Arbeit bewertet.
Uebner erwartet weitere Auseinandersetzung mit der Partei
Mit dem Ausschluss aus der Kreistagsfraktion ist der Konflikt offenbar noch nicht beendet. Nach Angaben des ZDF erwartet Uebner auch ein Parteiausschlussverfahren. Dieses könnte allerdings erst nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt im September 2026 eine Rolle spielen.
Sollte es dazu kommen, dürfte der Fall auch über den Landkreis Harz hinaus Aufmerksamkeit erhalten. Denn dann würde sich erneut die Frage stellen, welche Kriterien innerhalb der AfD bei einem Ausschlussverfahren gelten und wie die Partei mit Mitgliedern umgeht, die öffentlich Kritik an rechtsextremen Tendenzen innerhalb ihrer eigenen Reihen äußern.
Ein kommunaler Streit mit bundespolitischer Bedeutung
Der Fall Kai-Uwe Uebner zeigt, wie schnell ein zunächst lokal begrenzter Konflikt im Wahlkreis eine größere politische Dimension bekommen kann. Im Landkreis Harz geht es inzwischen nicht mehr allein um die Frage, wer einer kommunalen Fraktion angehört. Im Zentrum steht vielmehr der Umgang mit innerparteilicher Kritik, dem Vorwurf rechtsextremer Bestrebungen und der Frage nach den Grenzen politischer Loyalität.
Besonders brisant ist dabei, dass die Auseinandersetzung innerhalb einer Partei stattfindet, deren Landesverband in Sachsen-Anhalt seit 2025 vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird.
Für die kommunale Politik im Harz könnte der Konflikt deshalb noch länger nachwirken. Entscheidend wird sein, ob die Vorwürfe gegen einzelne AfD-Mitglieder weiter aufgeklärt werden, wie die Partei mit den Anschuldigungen umgeht und ob aus dem Fall weitere innerparteiliche Konsequenzen entstehen.
Der Streit um Kai-Uwe Uebner ist damit zu einem Testfall für die AfD im Landkreis Harz geworden: Wie geht die Partei mit Kritik aus den eigenen Reihen um, wenn es um mögliche rechtsextremistische Tendenzen geht?
Und wo zieht sie die Grenze zwischen legitimer innerparteilicher Auseinandersetzung und einem Verhalten, das aus Sicht der Fraktion die gemeinsame politische Arbeit beschädigt? Diese Fragen dürften den Konflikt weit über den Landkreis Harz hinaus relevant machen.





























