Sach­sen-Anhalt: AfD im Land­kreis Harz — Inner­par­tei­li­cher Kon­flikt um Rechts­extre­mis­mus eska­liert

Im Landkreis Harz eskaliert ein innerparteilicher Konflikt in der AfD
Im Landkreis Harz eskaliert ein innerparteilicher Konflikt in der AfD

Wahl­kreis 68: Es geht um einen poli­tisch bri­san­ten Antrag — bis­lang ohne Ergeb­nis

Im Land­kreis Harz ist ein inner­par­tei­li­cher Kon­flikt inner­halb der AfD eska­liert. Im Mit­tel­punkt steht der AfD-Kom­mu­nal­po­li­ti­ker Kai-Uwe Ueb­ner, der öffent­lich vor rechts­extre­mis­ti­schen Ten­den­zen inner­halb der eige­nen Rei­hen gewarnt hat­te.

Nach sei­nem Aus­tritt aus der AfD-Frak­ti­on im Wer­ni­ge­röder Stadt­rat wur­de Ueb­ner spä­ter auch aus der AfD-Kreis­tags­frak­ti­on im Harz aus­ge­schlos­sen. Der Fall wirft damit grund­le­gen­de Fra­gen über den Umgang der Par­tei mit inter­ner Kri­tik und Rechts­extre­mis­mus auf.

Aktu­ell: Kai-Uwe Ueb­ner ver­lässt AfD-Frak­ti­on in Wer­ni­ge­ro­de

Der Kon­flikt wur­de im Früh­jahr 2026 öffent­lich. Kai-Uwe Ueb­ner erklär­te am 1. Mai sei­nen sofor­ti­gen Aus­tritt aus der AfD-Frak­ti­on im Stadt­rat von Wer­ni­ge­ro­de.

Als Grund nann­te der Kom­mu­nal­po­li­ti­ker das Ver­hal­ten zwei­er Frak­ti­ons­kol­le­gen, denen er vor­warf, mit natio­nal­so­zia­lis­ti­schem Gedan­ken­gut zu koket­tie­ren. Das berich­te­te der MDR Sach­sen-Anhalt unter Beru­fung auf ein Schrei­ben Ueb­ners an den Stadt­rats­prä­si­den­ten.

Ueb­ner erhob dabei kon­kre­te Vor­wür­fe gegen Par­tei­kol­le­gen. Unter ande­rem ging es nach sei­nen Anga­ben um die Teil­nah­me eines AfD-Poli­ti­kers an einer rechts­extre­men Ver­an­stal­tung in Ungarn.

Einem wei­te­ren Mit­glied warf Ueb­ner vor, sich mit einem Sym­bol gezeigt zu haben, das in rechts­extre­men Krei­sen ver­brei­tet ist, und ein Kon­zert im Umfeld der Neo­na­zi-Sze­ne besucht zu haben. Die Vor­wür­fe sind dabei als Anschul­di­gun­gen Ueb­ners ein­zu­ord­nen und nicht als gerichts­fest fest­ge­stell­te Tat­sa­chen.

Der AfD-Kreis­vor­sit­zen­de Den­nis Möh­ring erklär­te dem MDR zufol­ge, der Kreis­vor­stand wer­de die Vor­wür­fe prü­fen. Eine abschlie­ßen­de Bewer­tung der von Ueb­ner geschil­der­ten Vor­gän­ge lag zu die­sem Zeit­punkt nicht vor.

Kri­tik rich­tet sich gegen den Umgang mit Rechts­extre­mis­mus in der Frak­ti­on

Der Fall geht über einen gewöhn­li­chen Streit inner­halb einer kom­mu­na­len Frak­ti­on hin­aus. Ent­schei­dend ist die Fra­ge, wie eine Par­tei mit Mit­glie­dern umgeht, die öffent­lich auf mög­li­che rechts­extre­me Ten­den­zen inner­halb der eige­nen Orga­ni­sa­ti­on hin­wei­sen.

Ueb­ner war dabei nicht als poli­ti­scher Geg­ner der AfD auf­ge­tre­ten. Viel­mehr war er selbst lang­jäh­ri­ges Mit­glied der Par­tei und saß für die AfD in kom­mu­na­len Gre­mi­en. Gera­de des­halb bekam sei­ne Kri­tik beson­de­re Auf­merk­sam­keit.

Er stell­te nicht nur ein­zel­ne Par­tei­kol­le­gen infra­ge, son­dern kri­ti­sier­te nach Medi­en­be­rich­ten auch Struk­tu­ren und den Umgang der AfD mit inter­nen Pro­ble­men.

Im Juni trat Ueb­ner in der ZDF-Sen­dung „fron­tal“ auf und äußer­te sich aus­führ­lich zu den Vor­gän­gen. Dabei sprach er unter ande­rem von rechts­extre­mis­ti­schen Ten­den­zen und erhob zusätz­lich Vor­wür­fe wegen mög­li­cher Vet­tern­wirt­schaft inner­halb der Par­tei.

Aus­schluss aus der AfD-Kreis­tags­frak­ti­on im Harz

Nach dem öffent­li­chen Auf­tritt ver­schärf­te sich der Kon­flikt. Laut ZDF stell­te die AfD-Kreis­tags­frak­ti­on bereits einen Tag nach der Aus­strah­lung des „frontal“-Berichts einen Antrag auf den Aus­schluss Ueb­ners. Ende Juni wur­de der Aus­schluss aus der Kreis­tags­frak­ti­on dem­nach offi­zi­ell beschlos­sen.

Ueb­ner selbst sieht dar­in eine Reak­ti­on auf sei­ne öffent­li­chen Äuße­run­gen. Gegen­über dem ZDF kri­ti­sier­te er, dass nicht die von ihm erho­be­nen Vor­wür­fe gegen Par­tei­kol­le­gen im Mit­tel­punkt stün­den, son­dern sei­ne eige­ne Kri­tik. Er warf Tei­len der Par­tei vor, sich schüt­zend vor einen von ihm kri­ti­sier­ten Poli­ti­ker zu stel­len, wäh­rend er selbst zum „Nest­be­schmut­zer“ gemacht wer­de.

Damit hat der Kon­flikt inzwi­schen meh­re­re Ebe­nen erreicht: Ange­fan­gen bei einem Streit im Wer­ni­ge­röder Stadt­rat geht es mitt­ler­wei­le auch um die Zusam­men­set­zung und Hand­lungs­fä­hig­keit der AfD-Kreis­tags­frak­ti­on im Land­kreis Harz.

Vor­wür­fe gegen die inne­ren Struk­tu­ren der AfD

Ueb­ners Kri­tik beschränkt sich zudem nicht auf den Umgang mit mög­li­chen rechts­extre­men Ver­bin­dun­gen ein­zel­ner Mit­glie­der. In sei­nen öffent­li­chen Aus­sa­gen erhob er auch Vor­wür­fe gegen die Per­so­nal­po­li­tik inner­halb der Par­tei.

Nach Dar­stel­lung des ZDF kri­ti­sier­te der AfD-Poli­ti­ker eine aus sei­ner Sicht zuneh­men­de Selbst­be­die­nungs­men­ta­li­tät und sprach von einer „Beu­te­ge­mein­schaft“. Dabei ging es um den Vor­wurf, dass gut bezahl­te Posi­tio­nen inner­halb des poli­ti­schen Umfelds mit Ver­wand­ten, Bekann­ten oder poli­ti­schen Ver­trau­ten besetzt wür­den. Auch die­se Vor­wür­fe wur­den von Ueb­ner erho­ben und sind ent­spre­chend als sei­ne Dar­stel­lung ein­zu­ord­nen.

Die Kom­bi­na­ti­on aus die­sen Vor­wür­fen und sei­nen Aus­sa­gen zum Umgang mit rechts­extre­men Ten­den­zen macht den Fall poli­tisch beson­ders bri­sant. Ueb­ner stellt damit nicht nur die Posi­ti­on ein­zel­ner Mit­glie­der infra­ge, son­dern kri­ti­siert einen mög­li­chen struk­tu­rel­len Umgang mit inner­par­tei­li­cher Oppo­si­ti­on.

AfD in Sach­sen-Anhalt steht beson­ders im Fokus

Der Kon­flikt im Land­kreis Harz spielt sich zudem in einem Lan­des­ver­band ab, der bun­des­weit beson­ders stark unter Beob­ach­tung steht. Der Ver­fas­sungs­schutz in Sach­sen-Anhalt stuft den AfD-Lan­des­ver­band als gesi­chert rechts­extre­mis­tisch ein.

Vor die­sem Hin­ter­grund erhält die Aus­ein­an­der­set­zung um Ueb­ners Vor­wür­fe zusätz­li­che poli­ti­sche Bedeu­tung. Die ent­schei­den­de Fra­ge lau­tet nicht allein, ob die kon­kre­ten Anschul­di­gun­gen gegen ein­zel­ne Kom­mu­nal­po­li­ti­ker zutref­fen. Eben­so rele­vant ist, wie inner­par­tei­li­che Kri­tik dar­an auf­ge­nom­men, geprüft und gege­be­nen­falls sank­tio­niert wird.

Gera­de in kom­mu­na­len Par­la­men­ten haben sol­che Kon­flik­te eine beson­de­re Dimen­si­on. Kreis­ta­ge und Stadt­rä­te ent­schei­den über zahl­rei­che Ange­le­gen­hei­ten des unmit­tel­ba­ren Lebens vor Ort. Frak­tio­nen müs­sen des­halb trotz poli­ti­scher Unter­schie­de arbeits­fä­hig blei­ben. Gleich­zei­tig ste­hen Par­tei­en in der Ver­ant­wor­tung, glaub­wür­dig mit Vor­wür­fen über extre­mis­ti­sche Bestre­bun­gen in den eige­nen Rei­hen umzu­ge­hen.

Was der Fall für die AfD im Land­kreis Harz bedeu­tet

Für die AfD im Land­kreis Harz ist der Vor­gang des­halb mehr als ein per­so­nel­ler Kon­flikt. Die Par­tei muss sich mit der Fra­ge aus­ein­an­der­set­zen, wie viel inner­par­tei­li­che Kri­tik sie zulässt und wel­che Kon­se­quen­zen öffent­li­che Vor­wür­fe gegen eige­ne Mit­glie­der haben.

Der Aus­schluss Ueb­ners aus der Kreis­tags­frak­ti­on kann aus Sicht sei­ner Kri­ti­ker als not­wen­di­ge Reak­ti­on auf eine Beschä­di­gung des Ver­trau­ens­ver­hält­nis­ses und der Frak­ti­ons­ar­beit ver­stan­den wer­den. Ueb­ner selbst stellt den Vor­gang dage­gen als Kon­se­quenz sei­ner öffent­li­chen Kri­tik dar. Das ZDF berich­te­te, dass ihm unter ande­rem eine schwer­wie­gen­de Ver­let­zung des Ver­trau­ens­ver­hält­nis­ses, eine Schä­di­gung der poli­ti­schen Hand­lungs­fä­hig­keit der Frak­ti­on und die öffent­li­che Dis­kre­di­tie­rung von Frak­ti­ons- und Par­tei­mit­glie­dern vor­ge­wor­fen wur­den.

Damit ste­hen sich zwei grund­sätz­lich unter­schied­li­che Inter­pre­ta­tio­nen gegen­über: Auf der einen Sei­te die Dar­stel­lung eines par­tei­in­ter­nen Kri­ti­kers, der Miss­stän­de und rechts­extre­me Ten­den­zen offen­le­gen woll­te, auf der ande­ren Sei­te die Posi­ti­on einer Frak­ti­on, die sein Ver­hal­ten als Belas­tung für die gemein­sa­me poli­ti­sche Arbeit bewer­tet.

Ueb­ner erwar­tet wei­te­re Aus­ein­an­der­set­zung mit der Par­tei

Mit dem Aus­schluss aus der Kreis­tags­frak­ti­on ist der Kon­flikt offen­bar noch nicht been­det. Nach Anga­ben des ZDF erwar­tet Ueb­ner auch ein Par­tei­aus­schluss­ver­fah­ren. Die­ses könn­te aller­dings erst nach der Land­tags­wahl in Sach­sen-Anhalt im Sep­tem­ber 2026 eine Rol­le spie­len.

Soll­te es dazu kom­men, dürf­te der Fall auch über den Land­kreis Harz hin­aus Auf­merk­sam­keit erhal­ten. Denn dann wür­de sich erneut die Fra­ge stel­len, wel­che Kri­te­ri­en inner­halb der AfD bei einem Aus­schluss­ver­fah­ren gel­ten und wie die Par­tei mit Mit­glie­dern umgeht, die öffent­lich Kri­tik an rechts­extre­men Ten­den­zen inner­halb ihrer eige­nen Rei­hen äußern.

Ein kom­mu­na­ler Streit mit bun­des­po­li­ti­scher Bedeu­tung

Der Fall Kai-Uwe Ueb­ner zeigt, wie schnell ein zunächst lokal begrenz­ter Kon­flikt im Wahl­kreis eine grö­ße­re poli­ti­sche Dimen­si­on bekom­men kann. Im Land­kreis Harz geht es inzwi­schen nicht mehr allein um die Fra­ge, wer einer kom­mu­na­len Frak­ti­on ange­hört. Im Zen­trum steht viel­mehr der Umgang mit inner­par­tei­li­cher Kri­tik, dem Vor­wurf rechts­extre­mer Bestre­bun­gen und der Fra­ge nach den Gren­zen poli­ti­scher Loya­li­tät.

Beson­ders bri­sant ist dabei, dass die Aus­ein­an­der­set­zung inner­halb einer Par­tei statt­fin­det, deren Lan­des­ver­band in Sach­sen-Anhalt seit 2025 vom Ver­fas­sungs­schutz als gesi­chert rechts­extre­mis­tisch ein­ge­stuft wird.

Für die kom­mu­na­le Poli­tik im Harz könn­te der Kon­flikt des­halb noch län­ger nach­wir­ken. Ent­schei­dend wird sein, ob die Vor­wür­fe gegen ein­zel­ne AfD-Mit­glie­der wei­ter auf­ge­klärt wer­den, wie die Par­tei mit den Anschul­di­gun­gen umgeht und ob aus dem Fall wei­te­re inner­par­tei­li­che Kon­se­quen­zen ent­ste­hen.

Der Streit um Kai-Uwe Ueb­ner ist damit zu einem Test­fall für die AfD im Land­kreis Harz gewor­den: Wie geht die Par­tei mit Kri­tik aus den eige­nen Rei­hen um, wenn es um mög­li­che rechts­extre­mis­ti­sche Ten­den­zen geht?

Und wo zieht sie die Gren­ze zwi­schen legi­ti­mer inner­par­tei­li­cher Aus­ein­an­der­set­zung und einem Ver­hal­ten, das aus Sicht der Frak­ti­on die gemein­sa­me poli­ti­sche Arbeit beschä­digt? Die­se Fra­gen dürf­ten den Kon­flikt weit über den Land­kreis Harz hin­aus rele­vant machen.

Anzeige

Das könnte Sie auch interessieren

Anzeige