Die Diskussion über eine Wiedereinführung der Praxisgebühr hat neuen Auftrieb erhalten. Zwischen 2004 und 2012 war die Gebühr fester Bestandteil der Gesundheitspolitik in Deutschland: Gesetzlich Versicherte zahlten pro Quartal zehn Euro, wenn sie ärztliche Leistungen in Anspruch nahmen. Ziel war es, unnötige Arztbesuche zu reduzieren und die Krankenkassen finanziell zu entlasten. Seit ihrer Abschaffung Anfang 2013 wird immer wieder über eine Rückkehr in veränderter Form diskutiert.
Begrenzte Wirkung und soziale Härten
Studien bescheinigen der damaligen Praxisgebühr eine kurzfristige Wirkung: Direkt nach ihrer Einführung gingen die Arztbesuche spürbar zurück. Allerdings hielt dieser Effekt nicht an. Mit der Zeit stieg die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen wieder an, und die erhoffte Steuerungswirkung blieb aus. Zusätzlich wurde die Gebühr wegen sozialer Ungerechtigkeiten und ihres Verwaltungsaufwands kritisiert. Der Bundestag entschied sich 2012 schließlich einstimmig für die Abschaffung.
Neuer Vorstoß aus der Wirtschaft
Der Arbeitgeberverband BDA spricht sich inzwischen für eine neue Form der Kontaktgebühr aus. Die Maßnahme soll unnötige Arztkontakte eindämmen und helfen, die steigenden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren. Auch Gesundheitsökonomen bringen Varianten ins Spiel – etwa Einzelzahlungen bei jedem Arztbesuch anstelle eines Quartalsbeitrags oder Staffelungen zwischen 10 und 15 Euro.
Kritik aus dem Gesundheitswesen
Auf deutlichen Widerspruch stößt der Vorschlag beim Hausärzteverband, der eine erneute Gebühr als unsozial ablehnt. Die Sorge: Aus Angst vor zusätzlichen Kosten könnten Patienten notwendige Arztbesuche vermeiden. Auch in der Politik ist die Einschätzung gespalten. Zwar gibt es Fürsprecher für eine stärkere Steuerung ärztlicher Kontakte, doch eine generelle Rückkehr zur alten Praxisgebühr gilt als unwahrscheinlich.
Kontaktgebühr als mögliches Modell
Einigkeit besteht darin, dass eine simple Rückkehr zum früheren Modell nicht zielführend wäre. Realistischer erscheinen modifizierte Varianten – etwa Kontaktgebühren mit Ausnahmen für vulnerable Gruppen oder im Rahmen hausärztlicher Steuerungssysteme. Ob und wann konkrete Schritte erfolgen, bleibt offen. In den laufenden politischen Verhandlungen spielt das Thema bislang keine zentrale Rolle.