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Rou­ti­ne­mä­ßi­ge Ver­kehrs­kon­trol­le in See­sen führt zu Alko­hol­fund und feh­len­der Fahr­erlaub­nis

Am frü­hen Mor­gen des 08. April 2026 führ­te die Funk­strei­fe des Poli­zei­kom­mis­sa­ri­ats See­sen in Mechts­hau­sen eine rou­ti­ne­mä­ßi­ge Ver­kehrs­kon­trol­le durch. Dabei wur­de bei einem 24-jäh­ri­gen Auto­fah­rer aus See­sen Alko­hol­ge­ruch wahr­ge­nom­men. Ein dar­auf­hin durch­ge­führ­ter mobi­ler Alko­hol­test bestä­tig­te den Ver­dacht. Im Zuge der Kon­trol­le ergab sich zudem, dass der Fah­rer nicht im Besitz einer gül­ti­gen Fahr­erlaub­nis war, die er nach eige­nen Anga­ben zu Hau­se ver­ges­sen hat­te. Dar­auf­hin wur­de ihm die Wei­ter­fahrt unter­sagt, die Fahr­zeug­schlüs­sel wur­den sicher­ge­stellt, und sowohl ein Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren als auch ein Straf­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet.

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