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Recht auf Ganz­tags­be­treu­ung: Stol­pert Gos­lar über den Geld- und Per­so­nal­man­gel?

Gos­lar (red). Ab 2026 haben Kin­der im Grund­schul­al­ter das Recht, ganz­tä­gig betreut zu wer­den. Dafür wird viel Per­so­nal und finan­zi­el­le Mit­tel in beträcht­li­cher Höhe not­wen­dig sein. In Gos­lar machen sich die Ver­ant­wort­li­chen bereits Gedan­ken dar­über, wie die­ser Rechts­an­spruch im prak­ti­schen All­tag umge­setzt wer­den kann.

Nach Ansicht des Schul­trä­gers haben vie­le Eltern vom Rechts­an­spruch auf Ganz­tags­be­treu­ung ein fal­sches Bild. Danach sei die Stadt Gos­lar ver­pflich­tet, an jeder Grund­schu­le ein Ganz­tags­an­ge­bot zu schaf­fen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Denn der Anspruch rich­tet sich an die Trä­ger der öffent­li­chen Jugend­hil­fe und nicht an den Schul­trä­ger.

Bau einer neu­en Men­sa kos­tet rund 3,5 Mil­lio­nen Euro – För­der­mit­tel rei­chen hin­ten und vor­ne nicht

Um einen Ein­druck über die Grö­ßen­ord­nung der benö­tig­ten Finanz­mit­tel zu bekom­men, reicht ein Blick auf die Kos­ten mit denen allei­ne der Bau einer neu­en Men­sa, die jede Ganz­tags­schu­le braucht, zu Buche schla­gen: Als Anhalts­punkt gilt ein Betrag zwi­schen 3 und 3,5 Mil­lio­nen Euro. Ins­ge­samt gibt es jedoch nur 1,7 Mil­lio­nen För­der­geld.

In Oker ist der Bau einer sol­chen Men­sa geplant und es ist beab­sich­tigt, die­se Sum­me an För­der­mit­teln in Anspruch zu neh­men. Aller­dings belau­fen sich die Kos­ten für den Bau von Men­sen an allen Schul­stand­or­ten auf etwa 12 Mil­lio­nen Euro – und da sind die Per­so­nal­kos­ten, die sich nach der Fer­tig­stel­lung erge­ben, noch gar nicht ein­ge­preist.

Die Rech­nung ist ein­fach: Alle Stand­or­te, die sich der Ganz­tags­be­treu­ung noch nicht ange­schlos­sen haben, müs­sen dann ohne För­de­rung aus­kom­men. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se Wie­delah, Immenro­de und Sud­mer­berg.

Ganz­tags­schu­len wer­den bis jetzt von der Stadt Gos­lar finan­ziert

Wäh­rend die Lehr­kräf­te ihr Gehalt vom Land bekom­men, finan­ziert die Stadt Gos­lar den Betrieb der bis­he­ri­gen Ganz­tags­schu­len. Aller­dings wis­sen die Stadt­obe­ren jetzt schon, dass der Betrieb der kom­men­den Schul­stand­or­te im Ganz­tag nicht kos­ten­de­ckend sein wird. Zwar sol­len ab 2026 rund zehn Pro­zent der För­der­mit­tel durch den Bund an die Kom­mu­nen flie­ßen, doch das wird nicht rei­chen. Das Geld hat allen­falls eine unter­stüt­zen­de Wir­kung.

Ins­ge­samt ste­hen dem Land Nie­der­sach­sen 55 Mil­lio­nen Euro für den Aus­bau der Ganz­tags­in­fra­struk­tur zur Ver­fü­gung. Gos­lar muss auf die 1,7 Mil­lio­nen Euro selbst noch ein­mal 291.000 Euro oben drauf legen. 70 Pro­zent der För­de­rung wer­den vom Bund über­nom­men. Dafür wer­den 3,5 Mil­li­ar­den Euro bereit­ge­stellt.

Betreu­ung muss auch in den Feri­en statt­fin­den

Nach aktu­el­lem Stand beläuft sich der Rechts­an­spruch der Eltern auf eine Betreu­ung, die min­des­tens acht Stun­den an fünf Tagen in der Woche statt­fin­det. Dabei darf die Ganz­tags­be­treu­ung nach momen­ta­ner Rege­lung höchs­tens vier Wochen im Jahr aus­ge­setzt wer­den. Das gilt auch für die Schul­fe­ri­en, auf die im gesam­ten Schul­jahr zwölf Wochen ent­fal­len.

Wenn der Land­kreis davon Gebrauch macht, die Ganz­tags­be­treu­ung für vier Wochen in den Feri­en zu schlie­ßen, muss er sich für die rest­li­chen acht Wochen etwas ein­fal­len las­sen. Denn der Land­kreis muss als öffent­li­cher Trä­ger der Jugend­hil­fe eine ange­mes­se­ne Feri­en­be­treu­ung sicher­stel­len.

Kein Geld, kei­ne ein­heit­li­chen Rege­lun­gen, kein Per­so­nal – die Umset­zung steht auf wack­li­gen Bei­nen

Die Schul­trä­ger ver­fü­gen aktu­ell weder über die finan­zi­el­le Aus­stat­tung, noch über die Per­so­nal­ka­pa­zi­tä­ten, um den kom­men­den Rechts­an­spruch der Eltern adäquat umset­zen zu kön­nen. Zudem gibt es auch bis­her auch kei­ne ein­heit­li­chen gesetz­li­chen Rege­lun­gen, um die Betreu­ung an der Schu­le statt­fin­den zu las­sen und nicht ersatz­wei­se etwa in Hort­ein­rich­tun­gen.

Für die Sicher­stel­lung des not­wen­di­gen Per­so­nals ist das Lan­des­amt für Schu­le und Bil­dung in Braun­schweig zustän­dig. In Gos­lar ist die Unter­richts­ver­sor­gung zwar bis­lang gesi­chert. Für jede Schu­le mit Ganz­tags­be­trieb feh­len aller­dings die nöti­gen Lehr­kräf­te. Auf die Hort­ein­rich­tun­gen zurück­zu­grei­fen, gestal­tet sich eben­falls kom­pli­ziert. Denn es gibt nicht genü­gend Hort­plät­ze für alle Kin­der.

Zudem kann der Ganz­tags­an­spruch nicht aus den Mit­teln für die Hor­t­an­ge­bo­te finan­ziert wer­den. Es bleibt abzu­war­ten, ob Eltern ver­su­chen wer­den, den Rechts­an­spruch ein­zu­kla­gen.

 

 

 

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