Goslar (red). Ab 2026 haben Kinder im Grundschulalter das Recht, ganztägig betreut zu werden. Dafür wird viel Personal und finanzielle Mittel in beträchtlicher Höhe notwendig sein. In Goslar machen sich die Verantwortlichen bereits Gedanken darüber, wie dieser Rechtsanspruch im praktischen Alltag umgesetzt werden kann.
Nach Ansicht des Schulträgers haben viele Eltern vom Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ein falsches Bild. Danach sei die Stadt Goslar verpflichtet, an jeder Grundschule ein Ganztagsangebot zu schaffen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Denn der Anspruch richtet sich an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und nicht an den Schulträger.
Bau einer neuen Mensa kostet rund 3,5 Millionen Euro – Fördermittel reichen hinten und vorne nicht
Um einen Eindruck über die Größenordnung der benötigten Finanzmittel zu bekommen, reicht ein Blick auf die Kosten mit denen alleine der Bau einer neuen Mensa, die jede Ganztagsschule braucht, zu Buche schlagen: Als Anhaltspunkt gilt ein Betrag zwischen 3 und 3,5 Millionen Euro. Insgesamt gibt es jedoch nur 1,7 Millionen Fördergeld.
In Oker ist der Bau einer solchen Mensa geplant und es ist beabsichtigt, diese Summe an Fördermitteln in Anspruch zu nehmen. Allerdings belaufen sich die Kosten für den Bau von Mensen an allen Schulstandorten auf etwa 12 Millionen Euro – und da sind die Personalkosten, die sich nach der Fertigstellung ergeben, noch gar nicht eingepreist.
Die Rechnung ist einfach: Alle Standorte, die sich der Ganztagsbetreuung noch nicht angeschlossen haben, müssen dann ohne Förderung auskommen. Dazu gehören beispielsweise Wiedelah, Immenrode und Sudmerberg.
Ganztagsschulen werden bis jetzt von der Stadt Goslar finanziert
Während die Lehrkräfte ihr Gehalt vom Land bekommen, finanziert die Stadt Goslar den Betrieb der bisherigen Ganztagsschulen. Allerdings wissen die Stadtoberen jetzt schon, dass der Betrieb der kommenden Schulstandorte im Ganztag nicht kostendeckend sein wird. Zwar sollen ab 2026 rund zehn Prozent der Fördermittel durch den Bund an die Kommunen fließen, doch das wird nicht reichen. Das Geld hat allenfalls eine unterstützende Wirkung.
Insgesamt stehen dem Land Niedersachsen 55 Millionen Euro für den Ausbau der Ganztagsinfrastruktur zur Verfügung. Goslar muss auf die 1,7 Millionen Euro selbst noch einmal 291.000 Euro oben drauf legen. 70 Prozent der Förderung werden vom Bund übernommen. Dafür werden 3,5 Milliarden Euro bereitgestellt.
Betreuung muss auch in den Ferien stattfinden
Nach aktuellem Stand beläuft sich der Rechtsanspruch der Eltern auf eine Betreuung, die mindestens acht Stunden an fünf Tagen in der Woche stattfindet. Dabei darf die Ganztagsbetreuung nach momentaner Regelung höchstens vier Wochen im Jahr ausgesetzt werden. Das gilt auch für die Schulferien, auf die im gesamten Schuljahr zwölf Wochen entfallen.
Wenn der Landkreis davon Gebrauch macht, die Ganztagsbetreuung für vier Wochen in den Ferien zu schließen, muss er sich für die restlichen acht Wochen etwas einfallen lassen. Denn der Landkreis muss als öffentlicher Träger der Jugendhilfe eine angemessene Ferienbetreuung sicherstellen.
Kein Geld, keine einheitlichen Regelungen, kein Personal – die Umsetzung steht auf wackligen Beinen
Die Schulträger verfügen aktuell weder über die finanzielle Ausstattung, noch über die Personalkapazitäten, um den kommenden Rechtsanspruch der Eltern adäquat umsetzen zu können. Zudem gibt es auch bisher auch keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen, um die Betreuung an der Schule stattfinden zu lassen und nicht ersatzweise etwa in Horteinrichtungen.
Für die Sicherstellung des notwendigen Personals ist das Landesamt für Schule und Bildung in Braunschweig zuständig. In Goslar ist die Unterrichtsversorgung zwar bislang gesichert. Für jede Schule mit Ganztagsbetrieb fehlen allerdings die nötigen Lehrkräfte. Auf die Horteinrichtungen zurückzugreifen, gestaltet sich ebenfalls kompliziert. Denn es gibt nicht genügend Hortplätze für alle Kinder.
Zudem kann der Ganztagsanspruch nicht aus den Mitteln für die Hortangebote finanziert werden. Es bleibt abzuwarten, ob Eltern versuchen werden, den Rechtsanspruch einzuklagen.