In Quedlinburg ist zum Jahresbeginn 2026 die neue Ehrenamtskarte eingeführt worden. Mit ihr würdigt die Stadt das vielfältige freiwillige Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger. Der Stadtrat hatte das Vorhaben im Dezember 2025 beschlossen, nun kann die Karte offiziell beantragt werden.
Die Ehrenamtskarte richtet sich an Menschen ab 14 Jahren, die sich regelmäßig und unentgeltlich für das Gemeinwohl einsetzen – mindestens vier Stunden pro Woche oder 200 Stunden im Jahr. Für Jugendliche gelten angepasste Voraussetzungen. Das freiwillige Engagement muss dabei innerhalb des Quedlinburger Stadtgebiets stattfinden und darf nicht über eine reine Auslagenerstattung hinaus vergütet werden.
Vergünstigungen für Engagierte
Die Karte ist personengebunden, kostenfrei und ein Jahr gültig. Sie berechtigt zu verschiedenen Vergünstigungen: So erhalten Karteninhaberinnen und ‑inhaber 50 Prozent Ermäßigung auf den Eintritt in die städtischen Bäder sowie in die Museen der Stadt, darunter das Klopstockhaus und das Fachwerkmuseum. Auch die Nutzung der Stadtbibliothek ist zur Hälfte der regulären Jahresgebühr möglich.
Antragstellung über Organisationen
Beantragt wird die Karte nicht von den Engagierten selbst, sondern von den jeweiligen Organisationen, Vereinen oder Initiativen, bei denen das Ehrenamt ausgeübt wird. Je nach Einsatzbereich ist der Antrag bei der Kulturförderung, der Stadtbibliothek oder dem Sachgebiet Jugend und Sport einzureichen. Die Organisation bestätigt mit dem Antrag die Einhaltung der Voraussetzungen.
Die Ehrenamtskarte ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig. Eine Verlängerung ist möglich, sofern das Engagement fortbesteht. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.




























