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Qued­lin­burg wür­digt Enga­ge­ment mit neu­er Ehren­amts­kar­te

In Qued­lin­burg ist zum Jah­res­be­ginn 2026 die neue Ehren­amts­kar­te ein­ge­führt wor­den. Mit ihr wür­digt die Stadt das viel­fäl­ti­ge frei­wil­li­ge Enga­ge­ment ihrer Bür­ge­rin­nen und Bür­ger. Der Stadt­rat hat­te das Vor­ha­ben im Dezem­ber 2025 beschlos­sen, nun kann die Kar­te offi­zi­ell bean­tragt wer­den.

Die Ehren­amts­kar­te rich­tet sich an Men­schen ab 14 Jah­ren, die sich regel­mä­ßig und unent­gelt­lich für das Gemein­wohl ein­set­zen – min­des­tens vier Stun­den pro Woche oder 200 Stun­den im Jahr. Für Jugend­li­che gel­ten ange­pass­te Vor­aus­set­zun­gen. Das frei­wil­li­ge Enga­ge­ment muss dabei inner­halb des Qued­lin­bur­ger Stadt­ge­biets statt­fin­den und darf nicht über eine rei­ne Aus­la­ge­n­er­stat­tung hin­aus ver­gü­tet wer­den.

Ver­güns­ti­gun­gen für Enga­gier­te

Die Kar­te ist per­so­nen­ge­bun­den, kos­ten­frei und ein Jahr gül­tig. Sie berech­tigt zu ver­schie­de­nen Ver­güns­ti­gun­gen: So erhal­ten Kar­ten­in­ha­be­rin­nen und ‑inha­ber 50 Pro­zent Ermä­ßi­gung auf den Ein­tritt in die städ­ti­schen Bäder sowie in die Muse­en der Stadt, dar­un­ter das Klop­stock­haus und das Fach­werk­mu­se­um. Auch die Nut­zung der Stadt­bi­blio­thek ist zur Hälf­te der regu­lä­ren Jah­res­ge­bühr mög­lich.

Antrag­stel­lung über Orga­ni­sa­tio­nen

Bean­tragt wird die Kar­te nicht von den Enga­gier­ten selbst, son­dern von den jewei­li­gen Orga­ni­sa­tio­nen, Ver­ei­nen oder Initia­ti­ven, bei denen das Ehren­amt aus­ge­übt wird. Je nach Ein­satz­be­reich ist der Antrag bei der Kul­tur­för­de­rung, der Stadt­bi­blio­thek oder dem Sach­ge­biet Jugend und Sport ein­zu­rei­chen. Die Orga­ni­sa­ti­on bestä­tigt mit dem Antrag die Ein­hal­tung der Vor­aus­set­zun­gen.

Die Ehren­amts­kar­te ist nicht über­trag­bar und nur in Ver­bin­dung mit einem Licht­bild­aus­weis gül­tig. Eine Ver­län­ge­rung ist mög­lich, sofern das Enga­ge­ment fort­be­steht. Ein Rechts­an­spruch besteht nicht.

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