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Qued­lin­burg infor­miert regel­mä­ßig über Fort­schritt beim Zukunfts­pro­jekt Mor­gen­rot

Die Stadt Qued­lin­burg infor­miert fort­lau­fend über den aktu­el­len Stand des geplan­ten Indus­trie- und Ener­gie­parks nahe des Orts­teils Mor­gen­rot. Auf der städ­ti­schen Inter­net­sei­te wer­den seit der Ver­öf­fent­li­chung ers­ter Pro­jekt­plä­ne im ver­gan­ge­nen Sep­tem­ber regel­mä­ßig neue Infor­ma­tio­nen bereit­ge­stellt. Ziel sei es, die Öffent­lich­keit umfas­send und ver­läss­lich über das Vor­ha­ben zu infor­mie­ren.

Stadt­spre­che­rin Sabi­ne Bahß betont, dass eine sach­li­che Mei­nungs­bil­dung nur auf Grund­la­ge kor­rek­ter und voll­stän­di­ger Infor­ma­tio­nen mög­lich sei. Hin­ter­grund sei­en Berich­te und Aus­sa­gen, die nach Ein­schät­zung der Stadt­ver­wal­tung teil­wei­se unvoll­stän­dig oder irre­füh­rend sei­en.

Welt­erbe­sta­tus soll nicht gefähr­det wer­den

Ober­bür­ger­meis­ter Frank Ruch wider­spricht der Befürch­tung, das Pro­jekt kön­ne den UNESCO-Welt­erbe­sta­tus der Stadt gefähr­den oder kei­ne wirt­schaft­li­chen Vor­tei­le brin­gen. Der Schutz des Welt­erbes habe höchs­te Prio­ri­tät. Des­halb wer­de eine umfas­sen­de Welt­erbe­ver­träg­lich­keits­prü­fung durch­ge­führt. Ein unab­hän­gi­ges Pla­nungs­bü­ro unter­su­che der­zeit, ob und unter wel­chen Bedin­gun­gen das Vor­ha­ben mit dem Sta­tus ver­ein­bar sei.

Nach Ein­schät­zung des Ober­bür­ger­meis­ters kön­ne der geplan­te Ener­gie- und Indus­trie­park der Stadt erheb­li­che wirt­schaft­li­che Vor­tei­le brin­gen. Erwar­tet wer­den mit­tel­fris­tig jähr­li­che Ein­nah­men zwi­schen fünf und zehn Mil­lio­nen Euro, vor allem aus Gewer­be­steu­ern sowie aus Zah­lun­gen nach dem Akzep­tanz- und Betei­li­gungs­ge­setz des Lan­des Sach­sen-Anhalt.

Mehr Spiel­raum für Infra­struk­tur und Ver­ei­ne

Die zusätz­li­chen Ein­nah­men könn­ten laut Stadt­ver­wal­tung unter ande­rem in die Sanie­rung von Stra­ßen und Brü­cken, den Erhalt kul­tu­rel­ler und sport­li­cher Ange­bo­te sowie in die Unter­stüt­zung von Ver­ei­nen flie­ßen. Gera­de die­se frei­wil­li­gen Leis­tun­gen sei­en wich­tig für die Lebens­qua­li­tät in der Stadt.

Gleich­zei­tig weist Ruch dar­auf hin, dass der finan­zi­el­le Spiel­raum der Kom­mu­ne zuneh­mend begrenzt sei. Um kul­tu­rel­le Ange­bo­te, sozia­le Ein­rich­tun­gen und Infra­struk­tur lang­fris­tig zu sichern, brau­che die Stadt eige­ne, ver­läss­li­che Ein­nah­me­quel­len.

Chan­cen für Ener­gie­prei­se und Arbeits­plät­ze

Dar­über hin­aus erwar­tet die Stadt lang­fris­tig posi­ti­ve Effek­te für die Ener­gie­ver­sor­gung. Der Ener­gie­park kön­ne sta­bi­le­re und mög­li­cher­wei­se güns­ti­ge­re Strom­prei­se im Ver­sor­gungs­ge­biet der Stadt­wer­ke Qued­lin­burg ermög­li­chen sowie Vor­tei­le bei Fern­wär­me­prei­sen brin­gen. Auch neue Arbeits­plät­ze im Ener­gie­sek­tor sowie wirt­schaft­li­che Impul­se für ört­li­che Unter­neh­men wer­den erwar­tet.

Wind­ener­gie gesetz­lich vor­ge­ge­ben

Zugleich ver­weist der Ober­bür­ger­meis­ter auf gesetz­li­che Vor­ga­ben: Nach dem Wind­ener­gie­flä­chen­be­darfs­ge­setz müs­sen in der Pla­nungs­re­gi­on Harz 1,2 Pro­zent der Flä­che für Wind­ener­gie aus­ge­wie­sen wer­den. Die­se Vor­ga­be lie­ge nicht im Ermes­sen der Stadt.

Soll­te Qued­lin­burg selbst kei­ne geeig­ne­ten Flä­chen fest­le­gen, könn­ten ent­spre­chen­de Anla­gen auch außer­halb der eige­nen Pla­nungs­ho­heit ent­ste­hen – mög­li­cher­wei­se nahe der Stadt­gren­ze, ohne Ein­fluss auf Stand­ort­wahl oder wirt­schaft­li­che Betei­li­gung.

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