Die Hauptuntersuchung (HU, umgangssprachlich TÜV) ist ein zentraler Bestandteil der Verkehrssicherheit in Deutschland: Alle Fahrzeuge müssen regelmäßig geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den technischen und emissionsrechtlichen Anforderungen genügen.
Jetzt steht eine bedeutende Neuerung ins Haus: Das Bundesverkehrsministerium plant, die Daten der HU digital verfügbar zu machen – über einen QR-Code, der auf dem Prüfbericht angebracht werden soll. Millionen Autofahrer könnten dadurch betroffen sein. Was steckt dahinter, was ändert sich konkret und welche Vor- und Nachteile sind damit verbunden?
Erfolg ist von vielen Faktoren abhängig
Befürworter loben die Einführung eines QR-Codes für die HU als sinnvollen Schritt in Richtung Digitalisierung, Transparenz und Effizienz. Sie verspricht einen praktischen Nutzen für Millionen von Autofahrern – etwa indem Dokumente leichter zugänglich sind und Prozesse straffer werden. Doch wie bei vielen digitalen Neuerungen hängt der Erfolg stark davon ab, wie gut Sicherheit und Datenschutz gewährleistet werden, wie reibungslos die technische Umsetzung gelingt und wie schnell und klar der Staat und die beteiligten Organisationen die Umstellung vollziehen.
Für Autofahrer bedeutet das: Man sollte sich darauf einstellen, künftig häufiger digitale HU-Daten zu nutzen. Bis dahin bleibt das klassische Verfahren vorerst bestehen, und jeder sollte prüfen, wie und wann der Übergang erfolgt.
Millionen Autofahrer betroffen: Was genau geplant ist
Auf dem HU-Prüfbericht soll künftig ein individueller QR-Code aufgedruckt sein. Durch Scannen des Codes mit dem Smartphone gelangt man zu einer Seite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) oder über eine spezielle App. Dort sind die relevanten Daten zur Hauptuntersuchung verfügbar – etwa ob das Fahrzeug „durchgekommen“ ist, welche Mängel festgestellt wurden, Fälligkeitsdatum etc. Futurezone+1
Die HU-Daten sollen in das bestehende System der i‑Kfz-App und in den digitalen Fahrzeugschein integriert werden. Der digitale Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I in elektronischer Form) ist bereits in Planung bzw. teilweise in Nutzung.
Digitaler Zugriff auf HU-Daten: Fragen nach Berechtigung und Sicherheit Der Zugriff auf die Daten soll limitiert sein: nur Fahrzeughalter oder explizit Beauftragte dürfen die Daten abrufen. Der Link bzw. Zugriff über den QR-Code soll so gestaltet sein, dass er nicht einfach erraten werden kann, um Missbrauch vorzubeugen. Der ursprünglich geplante Starttermin war der 16. September 2025, wurde jedoch verschoben.
Es gibt bislang keinen neuen festen Termin. Praktisch jede Person, die ein Fahrzeug besitzt und zur Hauptuntersuchung geht, wird von dieser Änderung potenziell profitieren oder zumindest davon betroffen sein, da HU universal vorgeschrieben ist. Die digitale Verfügbarkeit ändert, wie man mit den Daten umgeht.
Auch diese Akteure müssen sich auf die neuen Abläufe einstellen – z. B. QR-Codes auf Berichten drucken, digitale Schnittstellen nutzen, möglicherweise Schulungen oder Umstellungen der IT-Systeme. Da persönliche bzw. fahrzeugspezifische Daten zugänglich gemacht werden sollen, müssen Sicherheit und Datenschutz gewährleistet sein, um Missbrauch oder unbefugten Zugriff zu vermeiden.
Trotz vieler Vorteile: Bedenken und Kritik bleiben
Wie sichergestellt werden kann, dass niemand außer dem berechtigten Fahrzeughalter Zugriff hat, ist entscheidend. Risiken bei unsicheren Codes, Phishing-Versuchen, etc., müssen bedacht werden. Die Integration in bestehende Systeme, die Anpassung der Prüforganisationen, die Schulung von Personal, die Sicherstellung, dass alle Berichte korrekt mit QR-Codes versehen werden – all das braucht Zeit und Ressourcen. Da der Start verschoben wurde und aktuell kein festes Startdatum vorliegt, besteht Unsicherheit. Viele Autofahrer und Firmen wissen nicht, wann sie umstellen müssen bzw. können.
Manche Menschen bevorzugen Papierunterlagen oder sind weniger affin zu digitalen Lösungen; nicht jede Person hat ein Smartphone oder möchte digitale Dienste nutzen. Es wird wichtig sein, Alternativen bereitzustellen. Tatsächlich ist geplant, dass das Papierdokument weiterhin bestehen bleibt.