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Poli­zei­kon­trol­len in Gos­lar decken zahl­rei­che Ver­kehrs­ver­stö­ße auf

Am Diens­tag führ­te die Poli­zei in Gos­lar Ver­kehrs­si­cher­heits­kon­trol­len durch, bei denen eine Rei­he von Ver­stö­ßen fest­ge­stellt wur­den. Die Über­prü­fun­gen rich­te­ten sich sowohl auf den gewerb­li­chen Güter- und Per­so­nen­kraft­ver­kehr als auch auf elek­tro­ni­sche Kleinst­fahr­zeu­ge.

Kon­trol­le des gewerb­li­chen Ver­kehrs

Zwi­schen 10:00 und 14:00 Uhr wur­den im Rah­men der Über­prü­fun­gen des gewerb­li­chen Ver­kehrs meh­re­re Män­gel auf­ge­deckt. Drei Fahr­zeu­ge wie­sen unzu­rei­chen­de Ladungs­si­che­run­gen auf. Zwei Fah­rer über­schrit­ten die zuläs­si­ge Geschwin­dig­keit und zwei wei­te­re miss­ach­te­ten die Gurt­pflicht. Ein 17-jäh­ri­ger Auto­fah­rer aus dem Land­kreis Hil­des­heim wur­de gestoppt, weil er ohne die erfor­der­li­che Begleit­per­son unter­wegs war. Sei­ne Wei­ter­fahrt wur­de unter­sagt und ein Straf­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Bei der Kon­trol­le eines Fir­men­fahr­zeugs kam zudem der Ver­dacht ille­ga­ler Beschäf­ti­gung auf, was eben­falls zur Ein­lei­tung eines Ermitt­lungs­ver­fah­rens führ­te.

Über­prü­fung von E‑Scootern und ande­ren Klein­fahr­zeu­gen

Eine wei­te­re Kon­trol­le fand zwi­schen 13:00 und 18:00 Uhr statt, bei der 74 E‑Scooter, fünf Mofas und acht Fahr­rä­der ins Visier genom­men wur­den. Hier­bei wur­den diver­se Ver­stö­ße fest­ge­stellt, dar­un­ter acht Fäl­le von feh­len­dem Ver­si­che­rungs­schutz. Auf­grund die­ser Ver­stö­ße wur­den ent­spre­chen­de Straf­ver­fah­ren nach dem Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz ein­ge­lei­tet. Gegen einen 30-jäh­ri­gen E‑S­coo­ter-Fah­rer wur­den zwei Straf­ver­fah­ren eröff­net, da er unter dem Ein­fluss berau­schen­der Mit­tel stand und sein Fahr­zeug nicht ver­si­chert hat­te. Ein wei­te­rer E‑Scooter wur­de wegen des Ver­dachts der tech­ni­schen Mani­pu­la­ti­on beschlag­nahmt, da er offen­sicht­lich zu hohe Geschwin­dig­kei­ten erreich­te. Gegen den 15-jäh­ri­gen Fah­rer wur­de ein Straf­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet.

Poli­zei­kom­mis­sar Nils Hardt wies auf die Gefah­ren tech­ni­scher Mani­pu­la­tio­nen hin und erklär­te, dass die zuläs­si­ge Höchst­ge­schwin­dig­keit von E‑Scootern auf 20 km/h begrenzt sei. Über­schrei­tun­gen erfor­dern eine Fahr­erlaub­nis und das Tra­gen eines Helms. Zudem erlischt die Betriebs­er­laub­nis des Fahr­zeugs bei Über­schrei­tung die­ser Gren­ze.

Die Poli­zei nutz­te die Kon­troll­ak­ti­on auch für prä­ven­ti­ve Auf­klä­rungs­ge­sprä­che, beson­ders mit jugend­li­chen Fah­rern, um sie über die mög­li­chen Aus­wir­kun­gen von Ver­kehrs­ver­ge­hen auf zukünf­ti­ge Füh­rer­schein­an­trä­ge zu infor­mie­ren. Die posi­ti­ve Reso­nanz aus der Bevöl­ke­rung auf die­se Maß­nah­men wur­de von den Ein­satz­kräf­ten beson­ders her­vor­ge­ho­ben.

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