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Poli­zei­ein­satz in Stend­al: 21-Jäh­ri­ge wehrt sich mas­siv gegen Iden­ti­täts­fest­stel­lung

Am frü­hen Sonn­tag­mor­gen gegen 5:50 Uhr stieß eine Strei­fe der Bun­des­po­li­zei am Bahn­hof Stend­al auf eine schla­fen­de Frau im War­te­mo­dul auf Bahn­steig eins. Die Beam­ten weck­ten die 21-Jäh­ri­ge, um ihre Iden­ti­tät zu klä­ren. Die Frau reagier­te dar­auf jedoch aggres­siv, ver­wei­ger­te jeg­li­che Anga­ben und belei­dig­te die Ein­satz­kräf­te.

Eine anschlie­ßen­de Durch­su­chung ihrer mit­ge­führ­ten Gegen­stän­de brach­te kei­nen Aus­weis zuta­ge, wes­halb sie zur Dienst­stel­le gebracht wer­den muss­te. Dabei leis­te­te sie erheb­li­chen Wider­stand. Ihre Iden­ti­tät konn­te erst nach meh­re­ren Ver­su­chen durch einen Fin­ger­ab­druck­scan fest­ge­stellt wer­den. Die Frau, eine deut­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge ohne Rei­se­ab­sicht, erhielt dar­auf­hin einen Platz­ver­weis für den Bahn­hof.

Der Auf­for­de­rung, das Bahn­ge­län­de zu ver­las­sen, kam sie jedoch nicht nach. Statt­des­sen kün­dig­te sie laut­stark an, sich nicht zu bewe­gen, trat gegen eine Ein­gangs­tür und warf eine Glas­trink­fla­sche mit Kakao auf den Boden. Die Fla­sche zer­sprang und ver­un­rei­nig­te den Bereich. Neben den Anzei­gen wegen Belei­di­gung und Wider­stands gegen Voll­stre­ckungs­be­am­te kamen damit wei­te­re Ver­fah­ren wegen Haus­frie­dens­bruch und Ver­un­rei­ni­gung von Bahn­an­la­gen hin­zu.

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